Arbeitgeberverband  Braunschweig
Quiz von , erstellt am more than 1 year ago

In diesem Part geht es um 5 Fragen zur sozialen Mitbestimmung.

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Arbeitgeberverband  Braunschweig
Erstellt von Arbeitgeberverband Braunschweig vor etwa 4 Jahre
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Lernquiz Arbeitsrecht Basiswissen / Kollektives ArbR / soziale Mitbestimmung

Frage 1 von 5

1

Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat in den Fällen der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG nicht einigen können, was kann dann veranlasst werden?

Wähle eine der folgenden:

  • man kann ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten

  • man kann die Einigungsstelle anrufen

  • man kann ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht einleiten

  • da kann man nichts machen

Erklärung

Frage 2 von 5

1

Der Arbeitgeber möchte für den Samstag Überstunden in der Versandabteilung anordnen. Die Mitarbeiter sind auch alle einverstanden. Was ist zutreffend?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • wenn die Mitarbeiter einverstanden sind, muss der Betriebsrat nicht eingebunden werden

  • Überstunden sind mitbestimmungspflichtig – ohne den Betriebsrat läuft gar nichts

  • der Betriebsrat kann sogar im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seinen Anspruch auf Unterlassung durchsetzen - auch im Wege der einstweiligen Verfügung

Erklärung

Frage 3 von 5

1

Der Arbeitgeber möchte Kameras zur Überwachung des Personaleingangs installieren. Der Betriebsrat meint, darüber müsse eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Wie ist die Rechtslage?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • nein, da besteht kein Mitbestimmungsrecht

  • ja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht, aber nur im Hinblick auf die Anzahl der Kameras

  • ja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht, aber nur im Hinblick auf die Anzahl und die Position der Kameras

  • ja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht bzgl. Anzahl und Position der Kameras sowie die Betriebszeiten

Erklärung

Frage 4 von 5

1

Im Lager sind vermehrt Silikonspraydosen verschwunden. Der Verdacht fällt auf eine bestimmte Person. Der Arbeitgeber möchte bei diesem Mitarbeiter eine Taschenkontrolle durchführen. Er informiert den Betriebsrat, der äußert, dass er damit nicht einverstanden sei. Was nun?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • die Durchführung der Taschenkontrolle unterliegt nicht der Mitbestimmung, da es ein Einzelfall ist

  • es besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vor

Erklärung

Frage 5 von 5

1

Der Betrieb hat 50 Beschäftigte. Der Arbeitgeber möchte 20 besonders fleißigen Mitarbeitern eine zusätzliche Einmalzahlung i.H.v. 500,00€ zukommen lassen. Der Betriebsrat behauptet, das sei mitbestimmungspflichtig.

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • nein, es ist Sache des Arbeitgebers, besonderes Engagement zu belohnen

  • ja, nur gemeinsam mit dem Betriebsrat kann entschieden werden, ob es zu einer zusätzlichen Zahlung kommt

  • es ist teilmitbestimmungspflichtig – der Arbeitgeber entscheidet allein über das „Ob“, das „Wie“, nämlich die Verteilung ist hingegen mitbestimmungspflichtig

Erklärung