Rechtliche Grundlagen

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Vertragsrecht 1
josefin.terme
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josefin.terme
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Zusammenfassung der Ressource

Rechtliche Grundlagen
  1. 1.) Vertragsrecht
    1. = positiver Abschluss - Willensübereinstimmung
      1. Leistung (VN) gegen Endgeld (VG) gewährt
        1. Rahmenbedingung = Rechtsordnung (Gesamtheit der Rechtsvorschriften)
          1. Voraussetzungen für einen wirksamen Versicherungsvertrag
            1. Rechtsfähigkeit
              1. = Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
                1. beginnt: Vollendung Geburt Endet: Tod
                  1. unterteilt in:
                    1. Natürliche Personen (Menschen)
                      1. Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, eingetragene Genossenschaft)
                2. Handlungsfähigleit
                  1. =Fähigkeit des Menschen zu unterscheiden, rechtlich bedeutsam zu handeln
                    1. umfasst:
                      1. Geschäftsfähigkeit (=durch Rechtsgeschäfte Rechtsfolgen herbeizuführen)
                        1. Geschäftsunfähigkeit
                          1. nicht 7.Lj. vollendet hat
                            1. dauernden Zustand der Geisteskrankheit
                              1. Willenserklärung nichtig (ungültig), gesetzliche Vertreter handelt
                            2. Geschäftsfähigeit
                              1. Vollendeten 18 Lj.
                                1. RG rechtsverbindlich
                              2. Beschränkt Geschäftsfähigkeit
                                1. Vollendeten 7Lj.-18 Lj.
                                  1. RG Wirksam: Zustimmung der Eltern. (Vorher= Einwilligung/Nachher= Genehmigung (bis dahin schwebend unwirksam))
                                    1. Ausnahme: Taschengeldparagraf, eigenem rechtlichen Vorteil (z.B. Erbschaft)
                              3. Deliktsfähigkeit (=durch eigenes Handeln verantwortlich zu machen)
                        2. Zustandekommen von Verträgen
                          1. durch Vertragsantrag (Angebot) und Vertragsannahme = Willenserklärung
                            1. = WÄU -Rechtsfolgen herbeiführen soll/ Rechtserfolg gewollt z.B. Ich kaufe...
                              1. unterteilt in:
                                1. empfangsbedüftige WE
                                  1. an eine andere Person gerichtet ist z.B. Vertragsangebot, Kündigung
                                    1. Abgabe und Zugang wirksam
                                  2. nicht empfangsbedürftige WE
                                    1. nicht an eine Person gerichtet
                                      1. Abgabe wirksam (z.B.Testament)
                                  3. Abschluss Versicherungsverträge in 2 Modellen:
                                    1. Antragsmodell
                                      1. Anfrage- u. Invitationsmodell
                                2. 2 Komplexe:
                                  1. Privatrecht
                                    1. regelt Verhältnis von Bürger zu Bürger = Rechtsbeziehung zwischen gleichberechtigten Rechtssubjekten
                                      1. ="Gleichberechtigung"
                                        1. tritt sich als"Partner" gegenüber, gestaltet RB nach eigenen Willen/Zielen: Verkäufe/Käufer, Mieter/Vermieter, Versicherer/Versicherungsnehmer
                                          1. Kernstück BGB
                                        2. Öffentliches Recht
                                          1. regelt Verhältnis von Bürger zum Staat = Rechtsbeziehung zwischen Hoheitsträgern und Rechtsunterworfenen
                                            1. ="Über- und Unterordnungsverhältnis"
                                              1. Bereiche u.a.: - Verwaltungsrecht -Straf- und Strafprozessrecht -Steuerrecht -Sozialrecht -Sozialversicherungsrecht - Staats- und Völkerrecht
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