Zusammenfassung der Ressource
Wahlen
Anmerkungen:
- Wahlrecht
- Vollendung des 16. Lebensjahr am Wahltag.
- Österreichischer Staatsbürger
- Ausschluss vom Wahlrecht
- wegen einer Straftat
- Dieser Ausschluss endet sechs Monate nach Vollstreckung der Strafe
- Allgemeines Wahlrecht
- Staatsbürger haben das Recht zu Wählen
- Freies Wahlrecht
- Bürger dürfen von niemanden in ihrer Wahl beeinflusst werden.
- Geheimes Wahlrecht
- Die Geheimhaltung der Wahlentscheidung
- Gleiches Wahlrecht
- Jede Stimme hat den gleichen Einfluss auf das Wahlresultat
- Persönliches Wahlrecht
- Das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden.
- Wähler kann sich nicht vertreten lassen.
- Unmittelbares Wahlrecht
- Wähler wählen die Abgeordnenten direkt
- Wahlbehörde
- Alle Wahlbehörden werden bei jeder Nationalratswahl neu gebildet
- eine Bundeswahlbehörde, neun Landeswahlbehörden, und 117 Bezirkswahlbehörden