Das Jugendstrafrecht

Beschreibung

Sonderstrafrecht für Kinder und Jugendliche vom 10. bis18. Lebensjahr
Agnes Zemp
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Agnes Zemp
Erstellt von Agnes Zemp vor etwa 9 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Das Jugendstrafrecht
  1. Zweck
    1. nicht Straftaten vergelten
      1. von weiteren Straftaten abhalten
        1. soll helfen
          1. Grundlagen im JStGB
          2. Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht
            1. Anstelle von Strafen, bessere Massnahmen
              1. Lebensverhältnisse werden festgestellt
                1. schwere Delikte mit 16, bis zu 4 Jahren Freiheitsentzug
                  1. verjähren schneller
                  2. Schutzmassnahmen
                    1. Oberstes Ziel
                      1. Erziehung und Besserung
                      2. Massnahmen
                        1. Aufsicht
                          1. Persönliche Betreuung
                            1. Ambulante Behandlung
                              1. Unterbringung
                            2. Echte Strafen
                              1. Zusätzlich
                                1. Verweis
                                  1. Persönliche Leistung
                                    1. Busse
                                      1. Freiheitsentzug
                                        1. 15 Jahre - bis zu einem Jahr
                                          1. ab 16 Jahren - bis zu vier Jahren
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