05. Was bedeutet für den Angler der §1 des Bundes-naturschutzgesetzes: „ … Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen zu entwickeln, und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit auf Dauer gesichert sind.“?
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