Modul 1 Grundlagen im Planungsrecht

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A 1.1 Architektur Karteikarten am Modul 1 Grundlagen im Planungsrecht, erstellt von Dionys Rieder am 14/02/2018.
Dionys Rieder
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Bauplanungsrecht: WO und WAS darf gebaut werden = 2-Dimensionalität Geregelt im Baugesetzbuch (BauGB) = Bundesrecht
Bauordnungsrecht: WIE darf gebaut werden = 3-Dimensionalität Geregelt in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) =Landesrecht
Kompetenz der Gesetzgebung, Bund hat die Zuständigkeit zur Regelung des Rechtes der: (6 Punkte) - städtebaulichen Planung - Baulandumlegung - Zusammenlegung von Grundstücken - Bodenverkehr - Erschließung - Bodenbewertung
Rechtsverordnungen zum BauGB sind: (2 Punkte) - Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Planzeichenverordnung (PlanZV)
Aufgabe der Bauleitplanung: (+ Paragraph) Vorbereitung+Leitung: bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB (§1 Abs. 1 BauGB)
Ziele der Bauleitplanung: (3 Punkte) - Verhinderung einer ungeordneten baulichen Entwicklung in Städten und Dörfern - Verhinderung einer Zersiedelung der Landschaft - Bereitstellung von Bauflächen für Wohnen und Gewerbe in ausreichendem Umfang
Aufbau und wesentliche Regelungsinhalte des BauGB: (Gliederung in 4 Kapitel) - Allgemeines Städtebaurecht - Besonderes Städtebaurecht - Sonstige Vorschriften - Überleitungs- und Schlussvorschriften
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