Strafrecht I/II

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Definitionen zu Strafrecht AT und BT
Dalia Andegiorgis
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Dalia Andegiorgis
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Kausalität kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Äquivalenztheorie Alle Bedingungen sind im Hinblick auf die Kausalität gleichwertig
Adäquanztheorie Kausal sind nur solche Bedingungen, die nicht vällig außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit liegen
Objektive Zurechenbarkeit ist gegeben, wenn der T eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert
Unterlassen Nichtvornahme einer faktisch möglichen Handlung mit sinnvoller Erfolgsabwendungstendenz
Vorsatz Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsverwirklichung
Körperliche Misshandlung Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Integrität mehr als nur unerheblich beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalteneines krankhaften (pathologischen) Zustands
Krankhaft Nachteilig vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers abweichend
Mordlust Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer bereits im Tötungsakt selbst geschlechtliche Befriedigung sucht (Lustmord) oder seine sexuelle Lust an einer Leiche befriedigt
Habgier Übersteigertes Gewinnstreben um jeden Preis
Niedrige Beweggründe Motive, die sittlich auf tiefster Stufe stehen und daher besonders verachtenswert sind
Heimtücke Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit
arglos ist, wer sich keines Angriff auf Leib und Leben versieht
wehrlos ist, wer in seiner Verteidigungsfähigkeit zumindest erheblich eingeschränkt ist
ausnutzen berechnend danach ausrichten
grausam aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügen, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen
gemeingefährlich ist ein Mittel, dessen Wirkungsweise nicht beherrschbar ist und das daher eine Gefahr für eine Vielzahl von Menschen mit sich bringt
Gift Jeder Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung nach Art und Menge im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Gesundheitsschädigungen zu verursachen
Gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die durch mechanische, biologische oder thermische Wirkung nach ihrer Art und ihrer Anwendung im konkreten Fall geeignet sind erhebliche Gesundheitsschäden zu verursachen
Beibringen (§224) Einführen in oder Auftragen auf den Körper, so dass sich die schädigenden Stoffe entfalten können
Waffe (im technischen Sinne) ist jeder Gegenstand, der seiner Bauart nach dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Gefährliches Werkzeug Körperlicher Gegenstand, der der konkreten Art seiner Verwendung nach geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Überfall Jede plötzliche, unerwartete Angriff, dessen man sich nicht versieht und auf den man sich daher nicht vorbereiten kann
Hinterlistig Planmäßig verdeckend
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