6. Tollwut

Beschreibung

Tierseuchenbekämpfung (Spezielle Tierseuchenbekämpfung) Karteikarten am 6. Tollwut, erstellt von Lisa R. am 25/07/2019.
Lisa R.
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Erstellt von Lisa R. vor etwa 7 Jahre
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Erreger - Lyssavirus aus der Familie Rhabdoviridae - in dieser Familie noch weitere Anzeigepflichtige Tierseuchen (Stomatitis vesicularis, Frühjahrsvirämie der Karpfen, Viralen hämorrh. Septikämie, Infektiöse hämatopoetische Nekrose) - Einzelstrang (-) RNA-Genom - stäbchenförmig/geschossförmig - behüllt
Virusproteine + Replikationszyklus - G-Protein in der Hülle -> Anheftung + Eindringen in die Zelle, hämagglutinierende Aktivität - Vermehrung im Zytoplasma der Zelle mit mitgebrachter Polymerase - M-Protein -> Funktion bei der Freisetzung der Viren (Budding)
Die drei Formen der Tollwut Silvatische Tollwut: - Zyklus Fuchs-zu-Fuchs (auch andere frei lebende Kaniden, z.B. Wölfe, Kojoten etc.) - auch Infektion anderer Tiere + des Menschen möglich Urbane Tollwut: - Zyklus Hund-zu-Hund (v.a. streunende Hunde) - Infektion anderer Tiere + des Menschen möglich - menschliche Tollwutfälle v.a. in Regionen mit urbaner Tollwut Fledermaustollwut: - Zyklus Fledermaus-Fledermaus - Infektion anderer Haustiere + Menschen möglich - Breitflügelfledermaus zu 95% betroffen in D
Übertragung der Tollwut - direkt durch Kontakt mit infiziertem Tier - v.a. Bissverletzungen (Virushaltiger Speichel) - selten über intakte SH - beim Menschen ggf. nach Transplantation infizierter Organe - starke Variabilität in der Empfänglichkeit -> hoch empfänglich: Füchse, Wölfe, Schakale -> empfänglich: Katzen, Rinder, Waschbären, Fledermäuse -> mäßig empfänglich: Hund, Schaf, Ziege, Mensch
Pathogense - primäre Virusvermehrung an Eintrittsstelle in Myozyten - Einwanderung in periphere Nervenendigungen - Verbreitung über retrograden atonalen Transport ins ZNS - starke Vermehrung im Gehirn -> klinische Symptomatik - Virus wandert in Speicheldrüsen ein, AUsscheidung massiv über den Speichel (schon vor Ausbruch der Tollwut) Inkubationszeiten stark variabel, bei Tieren 14-60 (bis zu 200) Tage, bei Menschen 2-3 Wochen
Klinik Prodromalstadium: unspezifische Beschwerden, Brennen/Jucken der Bissverletzung Exzitationsstadium: enzephalitische Symptome, Schluckstörungen, vermehrter Speichelfluss, Krämpfe, Aggressivität Paralysestadium: Muskelschwäche, absteigende Lähmung (Atemmuskulatur, Schlucken), Tod durch Atemlähmung
Diagnostik - Klinik unzureichend - Immunofluoreszenztest = Goldstandard, Abklatschpräparate oder Gewebeschnitte aus dem Gehirn - PCR - Virusanzucht in Zelllinien/Versuchstieren (langwierig) - Histologie: Nachweis von Negri-Körperchen im Gehirn - Serologie: AK erst 8d nach Ausbruch nachweisbar, nur im Zusammenhang mit Impfprophylaxe von Bedeutung (Einreisebestimmungen)
Bekämpfung der Tollwut - Tiere: Anzeigepflicht - Mensch: Meldepflicht - seit 2006 ist D frei von Tollwut Impfung beim Menschen: Prä- und postexpositionell -> präexpositionell: gefährdete Berufsgruppen z.B. Tierärzte, Jäger, etc. -> postexpositionell: nach Bissverletzung passive + aktive Immunisierung, bei Kontakt zu verdächtigem Tier aktive Immunisierung Impfung beim Haustier: Totimpfstoff, ab der 12. LW, Schutz nach 21 Tagen Impfung beim Wildtier: orale Immunisierung mit Lebendimpfstoff möglich, bis 2008 Tollwut-Impfköder für Füchse ausgebracht
Verordnung zum Schutz gegen Tollwut - 2010, zuletzt geändert 2014 - 16§§ in 4 Abschnitten - Aufbau: -> Begriffsbestimmungen -> Allgemeine Schutzmaßregeln -> Besondere Schutzmaßregeln bei Haustieren -> ... bei Wildtieren -> Desinfektion -> Aufhebung der Schutzmaßregeln
Begriffsbestimmung Ausbruch = virologischer Nachweis (siehe Diagnose) Verdacht = Ergebnis der klinischen / patholog.-anatom. / mikrobiologischen / histologischen US in Verbindung mit epizootiologischen Anhaltspunkten Wirksamer Impfschutz = Erstimpfung im Alter von 12 Wochen, Schutz nach 21 Tagen, Nachimpfung im angegebenen Intervall Wildlebendes Tier = jedes für Tollwut empfängliche wild-lebende Tier v.a. Füchse, Fledermäuse, Waschbären, Marderhunde
Allgemeine Schutzmaßregeln - Impfung mit Totimpfstoff (gilt nicht für wildlebende Tiere) - Impfung seuchenkranker / verdächtiger Tiere verboten - Heilversuche verboten - Untersuchung von kranken bzw. verhaltensgestörten oder tot aufgefunden Füchsen, Marderhunden und Waschbären auf Tollwut (virologisch) - Katzen- und Hundeausstellungen in gefährdeten Bezirken müssen angezeigt werden - in gefährdeten Bezirken dürfen Hunde nicht frei laufen ohne Halsband mit Steuermarke
Besondere Schutzmaßregeln bei Haustieren VOR der amtlichen Feststellung - Haustier muss kontaktsicher abgesondert werden - verendete/getötete Tiere kontaktsicher + vor Witterung geschützt lagern - Verbringung nur mit Genehmigung der Behörde und nur zu diagnostischen Zwecken - amtstierärztliche Untersuchung des Tieres -> wenn uneindeutiges Ergebnis Tier unter Beobachtung
Tötungsanordnung - Hund + Katze: Tötung + unschädliche Beseitigung bei Seuchenverdacht - bei anderen Tieren KANN Tötung angeordnet werden nach amtlicher Feststellung - Alternativ: wenn seuchenverdächtige Hund + Katze einen Menschen Gebissen haben oder gültigen Tollwutschutz haben, kann behördliche Beobachtung bis zur Beseitigung des Verdachts angeordnet werden - Schlachten, Abhäuten, Verkauf/Verbrauch von tierischen Erzeugnissen ist verboten
Gefährdeter Bezirk - Ausbruch bei einem Haustier/Wildtier amtlich festgestellt -> Einrichtung eines Gefährdeten Bezirks - Fläche von 5000 Km2 oder 40km Radius - öffentliche Bekanntgabe, Zufahrten mit Schildern: "Tollwut! Gefährdeter Bezirk" - Hund + Katze dürfen nicht frei laufen gelassen werden (außer sie haben wirksamen Impfschutz, Hunde in Begleitung)
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht - Hunde + Katze die in Berührung mit seuchenkranken Tieren gekommen sind: sofortige Tötung + unschädliche Beseitigung - KANN für Hunde + Katzen mit Kontakt zu seuchenverdächtigen Tieren - gilt nicht für Hunde + Katzen mit wirksamen Impfschutz und andere Haustiere als Hunde + Katzen -> behördliche Beobachtung für 6 Monate (falls erforderlich, kann die Behörde aber auch die Tötung anordnen!) - Einzelfall: Hunde + Katzen ohne Impfschutz, sichergestellt für 3 Monate - während der behördlichen Beobachtung: Verbringen und Nutzung + Weidegang von Einhufern/ Wdk/ Schweinen nur mit Genehmigung
Besondere Schutzmaßregeln bei Wildtieren - seuchenverdächtige Tiere müssen unverzüglich erlegt + unschädlich beseitigt werden - nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs: im gefährdeten Bezirk verstärkte Bejagung, orale Immunisierung, Untersuchung - Zeitraum + Planung der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit FLI
Aufhebung der Schutzmaßregeln Tollwut bei Haustieren erloschen: - alle seuchenkranken Haustiere bzw. seuchenverdächtige Hunde + Katzen verendet/getötet + unschädlich beseitigt - Desinfektion vom beamteten TA abgenommen Tollwut bei Wildtieren erloschen: - über einen Zeitraum von min. 2 Jahren Tollwut amtlich nicht festgestellt
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