Fachbegriffe Versicherung

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Karteikarten am Fachbegriffe Versicherung, erstellt von cordelia.grazian am 22/02/2015.
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Frage Antworten
Ambulante Behandlung = Arztkosten, Behandlung und Untersuchung durch den Arzt oder z.B. Chiropraktoren, Hebamme Die Kasse bezahlt nur amubulante Behandlungen durch zugelassene Therapeuten.
grobfahrlässig Bewusstes Übertreten einer Regel, eines Gebotes, eines Verbotes – nicht mehr verhältnismässiges, risikoreiches Verhalten. Wenn ich betrunken oder nicht angegurtet Autofahre, ist dies grobfahrlässig.
Unterversicherung Ist die versicherte Summe kleiner als der Wert der Dinge, die man besitzt, entsteht eine Unterversicherung. Jegliche Leitungen der Versicherung werden im Schadensfall im Verhältnis zur Unterversicherung gekürzt.
Selbstbehalt Prozentmässiger Anteil (z.B. bei KK 10%), der in jedem Schadensfall vom Versicherten übernommen werden muss Die Unfallversicherung kennt keinen Selbstbehalt
Regress Rückgriff der Versicherung auf den Versicherten bei Haftpflichtschäden wegen Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit Die finanziellen Folgen eines Regresses können in die Hunderttausende gehen.
Kausalhaftung Wenn man ohne direkte Schuld haftpflichtig wird, nennt man das Kausalhaftung. Eltern, Arbeitgeber, Hausbesitzer und Tierhalter haften kausal für Schäden, welche Kinder, Angestellte, das Haus oder die Tiere verursachen.
Bonus-Malus Bei der Fahrzeughaftpflichtversicherung gilt: für unfallfreies Fahren gibt es eine Prämienreduktion (Bonus), nach Unfällen muss man höhere Prämien bezahlen (Malus). Wegen der Bonus-Malus-Regelung lohnt es sich, kleinere Unfälle zwar zu melden, aber selber zu bezahlen. So erhöht sich die Prämie nicht.
Franchise Mindestbetrag, der im Krankheitsfall vom Versicherten einmal pro Jahr übernommen werden muss. Mit der Wahl der Franchise kann ich die Höhe der Prämie beeinflussen.
Komplementärmedizin =Alternativmedizin. Man versteht darunter Heilmethoden, die nicht Teil der klassischen Schulmedizin sind, z.B. Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur. 5 Therapieformen der Komplementär- medizin werden von der Grundversiche- rung übernommen.
Krankentaggeld Lohnersatz bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz infolge Krankheit Im Gastgewerbe ist man durch einen Lohnabzug automatisch krankentag- geldversichert.
Prävention Vorbeugung: Untersuchungen oder Massnahmen zur Früherkennung von Krankheiten oder Missbildungen Die Grundversicherung zahlt einzelne Massnahmen zur Prävention.
Stationäre Behandlung = Spitalkosten, Spitalaufenthalt, zeitlich unbegrenzt Mit der Grundversicherung sind bei der stationären Behandlung nur Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung in einem Spital bezahlt.
Versicherungssumme Betrag, der im Schadensfall bezahlt wird. Es lohnt sich, in der Police die Versicherungssumme zu suchen.
Hausratversicherung Sie deckt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Diebstahl entstehen. Im Brand fall werden alle zerstörten Gegenstände zum Neuwert ersetzt.
Neu- und Zeitwert Neuwert= Wert eines Gegenstands, bevor er das erste Mal gebraucht wird. Zeitwert= Wert im aktuellen Zustand
fahrlässig die gebotene Vorsicht, Aufmerksamkeit, Besonnenheit fehlen lassen, z. B. wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
Abredeversicherung Man bleibt nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses weiter beim ehemaligen Arbeitgeber unfallversichert (max. 6 Monate). Die Abredeversicherung kostet CHF 25 pro Monat.
Police = Versicherungsvertrag: Bestätigung des Versicherungsabschlusses mit allen nötigen Vereinbarungen (AGB) Man muss eine Police genau durchlesen, bevor man eine Versicherung abschliesst.
Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. durch Diebstahl, Elementarereignisse, Feuer, Glasbruch, Vandalenakte, Marder. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Kollisionsschäden, bei Leasing obligatorisch
Promillegrenze Alkohol im Strassenverkehr: maximal 0,5 ‰ Berufschauffeure, Neulenkende, Fahrschüler und –schülerinnen, Fahrlehrer und –lehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten dürfen nicht unter Alkoholeinfluss (>0.10 Promille) stehen.
Solidaritätsprinzip Alle zahlen für jene, die einen Schaden erleiden (die eine Versicherungsleistung nötig haben). Viele Versicherungen funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip.
Dreisäulenprinzip Die Versicherung gegen die Risiken Alter, Tod oder Invalidität: 1. und 2. Säule sind obligatorisch, die dritte freiwillig.
1. Säule =staatliche Vorsorge AHV/IV/EO deckt Existenzminimum bezahlt durch AG-/AN-Beiträge, Bundesgelder und Tabaksteuer
2. Säule =berufliche Vorsorge Pensionskasse oder BVG deckt Lebensgewohnheiten finanziert durch AG-/AN-Beiträge
3. Säule =private Vorsorge Säule 3a (gebundene Vorsorge)/ freiwilliges Sparen deckt Luxusbedürfnisse
EO =Erwerbsersatzordnung ersetzt Verdienstausfall bei Militär- oder Zivildienst oder Mutterschaftsurlaub (14 Wochen), in der Regel 80% des Verdienstes
IV Invalidenversicherung sie sichert die Existenzgrundlage für Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder Krankheit dauerhaft invalid sind (je nach Invaliditätsgrad) Es gilt: Eingliederung vor Rente!
ALV =Arbeitslosenversicherung bezahlt Einkommen für Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, Massnahmen zur Rückkehr in Arbeitswelt Voraussetzung: in den letzten zwei Jahren ein Jahr gearbeitet!
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