Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Überprüfen Sie anhand von 5 Fragen kurz Ihr Wissen zum Thema Arbeitsunfähigkeit.

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Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Lernquiz Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht / Arbeitsunfähigkeit

Question 1 of 5

1

Muss ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, die Diagnose mitteilen?

Select one or more of the following:

  • Ja.

  • Nein.

Explanation

Question 2 of 5

1

Kann man während einer Erkrankung kündigen?

Select one or more of the following:

  • Nein, im Krankenstand ist eine Kündigung generell unzulässig.

  • Ja, aber nicht, wenn sich der Arbeitnehmer im Krankenhaus befindet.

  • Ja.

  • Das hängt von der Art der Erkrankung ab.

Explanation

Question 3 of 5

1

Der Arbeitnehmer legt Ihnen einen Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung vor. Welche Aussagen sind zutreffend?

Select one or more of the following:

  • Es besteht eine Pflicht zur Durchführung.

  • Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Wahlrecht, ob er dem zustimmt oder nicht.

  • Nur bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besteht eine Pflicht zur Durchführung.

  • Es besteht in keinem Fall eine Verpflichtung zur Durchführung.

Explanation

Question 4 of 5

1

Ihnen liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Sie haben berechtigte Zweifel, da der Arbeitnehmer für denselben Zeitraum einen abgelehnten Urlaubsantrag gestellt hatte. Welche Antworten sind richtig?

Select one or more of the following:

  • Da kann man nichts machen. Das ist einfach nur ärgerlich.

  • Man kann den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse /Vertrauensarzt) einschalten.

  • Man kann auch bei privat Versicherten den MDK (Vertrauensarzt) einschalten.

  • Man kann ein Zurückbehaltungsrecht am Entgelt ausüben.

Explanation

Question 5 of 5

1

Der Arbeitnehmer ist länger als 6 Wochen erkrankt und im Krankengeldbezug. Bestehen die Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall fort?

Select one or more of the following:

  • Nein, da jetzt die Krankenkasse zahlt.

  • Nein, der Arbeitgeber weiß ja, dass der Arbeitnehmer krank ist und es gibt auch keine Bescheinigung mehr für den Arbeitgeber.

  • Ja, das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält keine Beschränkung auf den 6 – Wochen - Zeitraum.

  • Das hängt von der Art der Erkrankung ab.

Explanation