Msm-4 Foliensatz 3 Kapitel 3

Descripción

Test sobre Msm-4 Foliensatz 3 Kapitel 3, creado por Rabia Erdogan el 28/01/2020.
Rabia Erdogan
Test por Rabia Erdogan, actualizado hace más de 1 año
Rabia Erdogan
Creado por Rabia Erdogan hace más de 4 años
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Resumen del Recurso

Pregunta 1

Pregunta
Bitte kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen an.
Respuesta
  • Der Grad an Marktlichkeit in der Bereitstellung sozialer Dienstleistungen steigt mit zunehmender aktiver Marktteilnahme des Staates.
  • Die marktliche Bereitstellung erfordert einen sogenannten „purchaser-provider split“.
  • Die Erbringung sozialer Leistungen nach dem Einkaufsmodell weist in der Regel ein größeres Ausmaß an staatlicher Regulierung auf als eine Erbringung nach dem Sachleistungsmodell.
  • Bei der Erbringung sozialer Leistungen nach dem Gutscheinmodell füllt der Staat die Rolle als Nachfrager nur teilweise aus.

Pregunta 2

Pregunta
Bitte kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen an.
Respuesta
  • Monopol: Ein Anbieter und viele Nachfrager
  • Oligopol: viele Anbieter und viele Nachfrager
  • Oligopol: viele Anbieter und wenig Nachfrager
  • Polypol: wenig Anbieter und viele Nachfrager

Pregunta 3

Pregunta
Bitte kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen an.
Respuesta
  • Polypol: viele Anbieter und viele Nachfrager
  • Hohe Marktlichkeit erfolgt, wenn ein hoher Wettbewerb, souveräne Akteure und preisliche Koordination vorhanden sind.
  • Hohe Marktlichkeit erfolgt, wenn eine Regulierung durch den Staat stattfindet.
  • Hohe Marktlichkeit erfolgt, wenn der Staat eine aktive Rolle als Marktteilnehmer einnimmt.

Pregunta 4

Pregunta
Ordnen Sie den Grafiken die passende Beschreibung zu, indem Sie die zugehörige Zahl (1, 2 oder 3) eintragen. - Konstellation 1: Selbstzahlung; Einkaufsmodell. Z. B. persönliches Budget, selbstfinanzierte DL. - Konstellation 2:Rein staatliche Bereitstellung. Z. B. Beratung durch das Jugendamt, städtischer Kindergarten, Angebote der Agentur für Arbeit. - Konstellation 3: Einbeziehung freier Leistungserbringer; Alle drei Akteure sind unterschiedliche Einheiten. Z. B. Sozialleistungsträger lässt Sozialleistungen durch freie Leistungsanbieter erbringen.
Respuesta
  • 1
  • 3
  • 2

Pregunta 5

Pregunta
Ergänzen Sie die Lücken im folgenden Text durch die inhaltlich passendsten Begriffe. Tragen Sie Sie die zugehörige Zahl ein. 1 staatliche Eingriffe 2 Quasi Märkte 3 hierarchisch-bürokratische Bereitstellung 4 des Staats 5 Reine Märkte 6 aktive Marktteilnahme Die Spezifika sozialer Dienstleistungen und Ihrer Akteure verlangen besondere Formen marktlicher Bereitstellung: [blank_start]2[blank_end]. Angebotsformen zwischen [blank_start]3[blank_end] durch den Staat und konventioneller Bereitstellung über [blank_start]5[blank_end]. Zentrale Unterschiede zu reinen Märkten liegen in der Rolle [blank_start]4[blank_end]. Ausmaß [blank_start]1[blank_end] und [blank_start]6[blank_end] beeinflusst den Grad der Marktlichkeit in der Bereitstellung sozialer Dienstleistungen.
Respuesta
  • 2
  • 3
  • 5
  • 4
  • 1
  • 6

Pregunta 6

Pregunta
Ergänzen Sie die Lücken im folgenden Text durch die inhaltlich passendsten Begriffe. Tragen Sie Sie die zugehörige Zahl ein. 1 Marktlichkeit 2 Finanzierungsfunktion 3 höher 4 Auswahlentscheidung Je mehr der Staat sich auf seine [blank_start]2[blank_end] beschränkt und Nutzern die [blank_start]4[blank_end] überlässt, desto [blank_start]3[blank_end] ist die Nutzersouveränität und der Grad der [blank_start]1[blank_end].
Respuesta
  • 2
  • 4
  • 3
  • 1

Pregunta 7

Pregunta
Die folgenden Aussagen beziehen sich auf das sozialrechtliche Leistungs- und Finanzierungsdreieck. Bitte kreuzen Sie jeweils ALLE richtigen Aussagen an.
Respuesta
  • Das Verhältnis zwischen leistungsberechtigten Nutzern und leistungserbringenden Anbietern wird auch als Grundverhältnis bezeichnet und beinhaltet einen öffentlich-rechtlichen Leistungsanspruch gegenüber dem leistungserbringenden Anbieter.
  • Das Verhältnis zwischen leistungserbringendem Anbieter und staatlichen Sozialleistungsträger wird auch als Leistungsverschaffungsverhältnis bezeichnet, das in vielen Fällen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfvereinbarungen zwischen beiden Akteuren umfasst.
  • Neben staatlichen und frei-gemeinnützigen Einrichtungen und Diensten, können auch privat-gewerbliche Einrichtungen und Dienste als leistungserbringende Anbieter im sozialrechtlichen Leistungs- und Finanzierungsdreieck auftreten.

Pregunta 8

Pregunta
Ordnen Sie die folgenden Bereitstellungsmodelle Sozialer Dienstleistungen nach dem Grad Ihrer Marktlichkeit absteigend. Vergeben Sie dafür die Ränge 1 bis 3 , um zu bestimmen welches Modell in der Regel die höchste (1), die zweithöchste (2) und die dritthöchste (3) Marktlichkeit aufweist. [blank_start]1[blank_end] Geldleistungsmodell [blank_start]3[blank_end] Sachleistungsmodell [blank_start]2[blank_end] Gutscheinmodell
Respuesta
  • 1
  • 3
  • 2

Pregunta 9

Pregunta
Die folgenden Aussagen beziehen sich auf das Sachleistungsmodell. Bitte kreuzen Sie jeweils ALLE richtigen Aussagen an
Respuesta
  • Im Idealfall ist das Sachleistungsmodell Wettbewerbliche Koordination/hohe Marktlichkeit
  • In der Praxis wird die häufig korporatistische Umsetzung des Modells kritisiert, die potentielle Wettbewerber/Anbieter diskriminiert
  • Die ideale Ausgestaltung des Sachleistungsmodells sie wenig Wahlmöglichkeiten für Leistungsberechtigte vor.

Pregunta 10

Pregunta
Ordnen Sie die folgenden Begrifflichkeiten dem Schaubild zu, tragen Sie die Nummer ein: (1)Leistungsverschaffungsverhältnis, (2)Grundverhältnis, (3)Erfüllungsverhältnis
Respuesta
  • 1
  • 2
  • 3

Pregunta 11

Pregunta
Lesen Sie das folgende Beispiel für die Leistungserbringung nach dem Sachleistungsmodell und ordnen Sie anschließend die 11 Begriffe korrekt in das Schaubild ein. Tragen Sie hierfür nur die Zahl zu den einzelnen Begriffen ein. Pflegeleistungen nach dem Sachleistungsmodell • A Schmidt ist pflegebedürftig. Er hat einen Anspruch auf häusliche Pflege. Die Pflegekasse hat Versorgungsverträge mit Pflegdiensten abgeschlossen. U.a. mit der katholischen Sozialstation. Von dieser möchte Herr Schmidt sich pflegen lassen. • Pflegekasse stellt Anspruch auf Pflegeleistung nach §36 SGB XI von Herrn Schmidt fest. Herr Schmidt schließt privatrechtlichen Vertrag mit Sozial Station ab und wird gepflegt. • Sozialstation vollbringt die Pflegeleistung auf Grundlage von privatrechtlichem Vertrag mit Herrn Schmidt und Versorgungsvertrag mit Pflegekasse. • Beinhaltet Art, Inhalt und Umfang. Wurde von Trägern der Sozialstation und Landesverbänden der Pflegekassen, mit Einverständnis des überörtlichen Sozialhilfeträgers im Land, abgeschlossen. Für jede Pflegekasse bindend. • Zusätzlich wird Vergütungsvertrag (Vergütung für Versorgungsvertrag) zwischen kath. Sozialstation und Pflegekasse vereinbart. Gilt immer für zukünftigen Zeitraum und ist unveränderbar (Kein Ausgleich für Verlust oder Gewinn d Erbringers bei falschem kalkulieren). Am Ende einer Periode neu verhandelbar, sonst bleibt er bestehen. • 6 Wochen Frist zum einigen. Bei Uneinigkeit der Vergütung entscheidet Schiedsstelle (Vertreter aus Pflegekasse, Pflegeeinrichtung und unparteiische). Bei nicht-akzeptanz des Ergebnisses der Schiedsstelle kann Sozialgericht prüfen ob Schiedsstelle in Handlungsmacht agiert hat. • Zusätzlich existieren Rahmenverträge (Inhalt Pflegeleistung, personelle, sächliche Ausstattung d. Einrichtung, Abrechnung d. Entgelte und dafür notwendige Bescheinigungen). Von Landesverbänden d. Pflegekassen und den Vereinigungen der Träger ambulanter Pflegeeinrichtungen geschlossen. • Damit auf der Bundesebene einheitliche Rahmenverträge existieren geben der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene gemeinsam mit der Bundesvereinigung d kommunalen Spitzenverbände und d Bundesarbeitsgemeinschaft d überörtlichen Träger d kath Sozialstation Empfehlungen. • Rechtl. Grundvoraussetzung für die kath Sozialstation bildet also das SBG und die Verträge der verschiedenen Ebenen. • Sozialstation hat, sofern gesetzl. Vorgaben erfüllt sind einen Anspruch auf Versorgungsvertrag mit d. Pflegekasse. (Unterschied zu Gesundheitsdl: zb. Bedarfsplanung bei Ärzten. Sozialhilfe und Kinder Jugendhilfe: „nur“ Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung) • Folglich: kath Sozialstation hat Versorgungs- sowie Vergütungsvertrag. Dadurch agiert sie auf dem Pflegemarkt. Tatsächliche Vergütung aber nur, wenn zb Herr Schmidt die Leistung in Anspruch nimmt. 1 Pflegekasse 2 Katholische Sozialstation 3 Sozialrechtlicher Leistungsanspruch nach § 36 SGB XI 4 Vergütung 5 Herr Schmidt 6 Pflegevertrag 7 Sozialleistung: Häusliche Pflege 8 Erfüllung von Vereinbarungen 9 Leistungszusage 10 Versorgungsvertrag/Vergütungsverinbarung 11 Auswahl eines zugelassenen Anbieters
Respuesta
  • 1
  • 2
  • 5
  • 4
  • 3
  • 9
  • 8
  • 10
  • 11
  • 6
  • 7

Pregunta 12

Pregunta
Märkten Sozialer Dienstleistungen können mit Hilfe von Einkaufsmodellen gesteuert werden. Bitte verdeutlichen Sie die Erbringung sozialer Dienstleistungen nach diesem Modell, indem Sie die leeren Felder des Schaubilds die Akteure, die Ansprüche und Leistungsströme ergänzen. Tragen Sie jeweils die Zahl zu den folgenden Begriffen in die leeren Felder ein. 1= Vergütung 2=Sozialrechtlicher Leistungsanspruch 3=Öffentliche Hand Leistungsträger 4=Leistungsberechtige Nutzer 5=Geldleistung 6=Leistungserbringer Anbieter 7=Leistungserstellung
Respuesta
  • 3
  • 2
  • 5
  • 4
  • 1
  • 7
  • 6

Pregunta 13

Pregunta
Ein Modell zur Gestaltung von Märkten Sozialer Dienstleistung ist das Gutscheinmodell. Bitte verdeutlichen Sie die Erbringung sozialer Dienstleistungen nach diesem Modell, indem Sie die leeren Felder des Schaubilds die Akteure und den stattfindenden Austausch von Leistungen eintragen. Tragen Sie jeweils die Zahl zu den folgenden Begriffen in die leeren Felder ein. 1=Gutschein 2= Erfüllung von Vereinbarungen 3= Abrechnung Gutschein 4= Leistungserstellung 5= Vergütung 6= Sozialrechtlicher Leistungsanspruch 7= Gutschein 8= Leistungsberechtigte Nutzer 9=Öffentliche Hand Leistungsträger 10= Leistungserbringer Anbieter
Respuesta
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 7
  • 8
  • 10
  • 6
  • 9
  • 5

Pregunta 14

Pregunta
Kreuzen Sie ALLE Aussagen an, die Unterschiede von Vergabemodellen gegenüber anderen Modellen marktlicher Bereitstellung Sozialer Dienstleistungen korrekt beschreiben.
Respuesta
  • Statt eines Wettbewerbs der Anbieter auf dem Markt um Kunden gibt es einen Wettbewerb um den Markt mit den Kunden.
  • Der Kosten- und Leistungsträger selektiert einen oder mehrere Anbieter, die sich mit Angeboten auf eine Ausschreibung beworben haben
  • Ähnlich wie im Einkaufsmodell hat der leistungsberechtigte Nutzer Sozialer Dienstleistungen eine breite Auswahl an Einrichtungen und Diensten, die seine Soziale Dienstleistung erbringen können.
  • Ähnlich zur Erbringung Sozialer Dienstleistungen nach dem Sachleistungsprinzip hat auch hier der leistungsberechtigte Nutzer einen Rechtsanspruch gegenüber dem staatlichen Leistungsträger.
  • Ziel des Vergabemodells ist es, Diskriminierung gegenüber Anbietern im Vergleich zum Sachleistungsmodell zu reduzieren.

Pregunta 15

Pregunta
Kreuzen Sie ALLE Aussagen an, die auf die marktliche Bereitstellung Sozialer Dienstleistungen mit Hilfe von Sozialraumbudgetierung zutreffen.
Respuesta
  • Sozialraumbudgets werden zur Umsetzung des Konzepts der Sozialraumorientierung genutzt
  • Einzelfallbezogene Finanzierungsformen sollen analog zum Gutscheinmodell praktiziert werden
  • Mit der Sozialraumbudgetierung versuchen öffentliche Leistungsträger ihren steuernden Einfluss auf die Leistungserbringung zu erhöhen und langfristig Kosten einsparen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht für Nutzer ist ähnlich groß wie beim Einkaufsmodell
  • Sozialraumbudgetierungskonzepte ermöglichen es den Anbietern Sozialer Dienstleistungen im größeren Maße fallübergreifende Arbeit zu finanzieren.

Pregunta 16

Pregunta
Ergänzen Sie die Lücken im folgenden Beispiel zur Sozialraumbudgetierung im Bereich der Jugendhilfe. 1 Leistungserbringer 2 Hilfen zur Erziehung 3 Sozialräume 4 Leistungserbringer 5 Sozialraumbudget 6 Jugendamt. 7 Leistungsträger Ein Jugendamt teilt eine Stadt in mehrere Bezirke ([blank_start]3[blank_end]). Das Jugendamt wählt für jeden Bezirk einen [blank_start]1[blank_end] aus und sie vereinbaren vertraglich, dass der Leistungsanbieter alle in dem Bezirk anfallenden [blank_start]2[blank_end] erbringt. Um diese Hilfen zu leisten, erhalten sie ein [blank_start]5[blank_end] vom [blank_start]6[blank_end]. Durch den Vertrag zwischen Leistungsträger und [blank_start]4[blank_end] erfüllt der [blank_start]7[blank_end] seine rechtliche Verpflichtung zur Leistungsgewährung.
Respuesta
  • 3
  • 1
  • 2
  • 5
  • 6
  • 4
  • 7
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