Handelsrecht

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mittel Unternehmerprüfung Mapa Mental sobre Handelsrecht, creado por mghobadloo el 04/06/2015.
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Resumen del Recurso

Handelsrecht
  1. Kaufmann nach HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt
    1. Handelsgewerbe = Gewerbebetrieb der eine bestimmte Größe übersteigt
      1. Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, wenn: Selbständigkeit Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht) Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am Wirtschaftsverkehr vorliegt

        Nota:

        • kein Gewerbebetrieb wenn: Land- und Forstwirtschaft freie Berufstätigkeit  
        1. GEWERBE ist jede erlaubte Tätigkeit, die mit gewinnerzielungs- und wiederholungsabsicht ausgeübt wird
        2. Finanzamt entscheidet nach Gesamteindruck ob es sich um ein Handelsgewerbe handelt oder nicht
          1. IHK KRITERIEN:
            1. Art d. Geschäftstätigkeit,
              1. Umfang d. Geschäftstätigkeit
                1. Umsatz
                  1. Anzahl d. Beschäftigten
                    1. Betriebsvermögen
                      1. Kredithöhe
                        1. Standorte
                          1. mehrere Standorte oder Niederlassungen
                          2. ab 50.000 €
                          3. ab 100.000 €
                          4. über 5 Beschäftigte
                          5. bei Dienstleistern ab 175.000 €
                          6. Umsatz, Anlage- und Umlaufvermögen usw.
                          7. Vielfalt d. Erzeugnisse, Geschäftsbeziehungen, Lagerhaltung usw.
                        2. Entscheidend ist nicht das überschreiten eines oder mehrerer dieser Grenzwerte sondern wirklich das gesamte Erscheinungsbild des Betriebes
                    2. PFLICHTEN eines Kaufmanns
                      1. Registerpflicht = Eintragung ins Handelsregister
                        1. Firmenführung
                          1. Geschäftsbriefpublizität

                            Nota:

                            • auf allen Geschäftsbriefen und Emails müssen Angaben zur Firma mit Rechtsform, Adresse und Handelsregisternummer
                            1. Buchführungspflicht
                              1. Verbindlichkeit handelsüblicher Bräuche

                                Nota:

                                • d.h. Kaufleute untereinander haben verschärfte Mängelrügepflicht (Ware sofort prüfen, sonst keine Gewährleistung) er muss auf geschäftl. Angebote reagieren, macht er das nicht gilt das Angebot als angenommen
                                1. Kaufmann ist nach § 238 HGB verpflichtet Bücher zu führen

                                  Nota:

                                  • Jahresabschluss der mind. aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht
                                  1. Befreiung, wenn in 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren am Abschlussstichtag nicht mehr als 500.000 € Umsatz und 50.000 € Gewinn
                                2. Anforderungen an den Namen: Firmenzusatz, Firmenklarheit, Firmenwahrheit, Firmenausschließlichkeit, Firmenöffnetlichkeit

                                  Nota:

                                  • Firmenzusatz - Rechtsform d. Unternehmens Firmenklarheit - muss zur Kennzeichnung geeignet seinFirmenwahrheit - darf nicht irreführend sein Firmenausschließlichkeit - muss Unterscheidungskraft besitzen Firmenöffentlichkeit - muss ins Handelsregister eingetragen sein
                            2. KLEINGEWERBETREIBENDER ist wer kein Handelsgewerbe betreibt und sich nicht freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt
                              1. Taxikleinbetrieb mit einen oder wenigen Fahrzeugen
                                1. Verpflichtet zur Einnahme- Überschussrechnung
                                2. KAUFLEUTE nach HGB
                                  1. Istkaufmann

                                    Nota:

                                    • jeder Kaufmann der einzutragende oder eingetragende Gewerbetreibende für dessen Betrieb eine kaufmännische Betriebsführung notwendig ist
                                    1. Kannkaufmann

                                      Nota:

                                      • freiwillig ins Handelsregister eingetragende Gewerbetreibende
                                      1. Formkaufmann

                                        Nota:

                                        • eine Vereinigung die ein Handelsgewerbe betreibt. also nur wegen seiner Unternehmensform als Kaufmann bezeichnet wird. Im Taxigewerbe meistens die GmbH
                                        1. Scheinkaufmann

                                          Nota:

                                          • ein Unternehmer der den Schein erweckt im Handelsregister eingetragen zu sein, muss sich aber gefallen lassen wie ein Kaufmann behandelt zu werden
                                        2. UNTERNEHMENSFORMEN

                                          Nota:

                                          • wesentlicher Unterschied zwischen den Unternehmensformen sind Fragen der Geschäftsführung, Anz. der Mitglieder und deren Mitspracherecht, Form d. Gewinnbesteuerung und besonders die Haftung
                                          1. Einzelkaufleute
                                            1. Personengesellschaften
                                              1. Kapitalgesellschaften
                                              Mostrar resumen completo Ocultar resumen completo

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