Wirtschaftsprivatrecht 1 - 145

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Wirtschaftsprivatrecht
Davut K K
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Davut K K
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Question Answer
BGB|Grundlagen 1.Rechtsquelle des Privatrechts ist auch das Gewohnheitsrecht.
BGB|Grundlagen 2.Das Prinzip von Treu und Glauben (§ 242) gilt grundsätzlich für die ganze Rechtsordnung
BGB|Grundlagen 3.Die Geltendmachung einer verjährten Forderung durch ihren Inhaber ist erfolglos, sobald der Schuldner sich auf den Eintritt der Verjährung beruft.
BGB|Grundlagen 4.Ein potenzieller Erblasser kann die Person seines Erben grundsätzlich frei bestimmen.
BGB|Rechtssubjekte 5.Wer rechtsfähig ist, kann stets Träger von Rechten und Pflichten sein.
BGB|Rechtssubjekte 6.Der kinderlose Springreiter S will sein Springpferd "Lord", mit dem er die Goldmedaille gewann, zum Erbe einsetzen, Er kann "Lord" überhaupt nicht zum Erben einsetzen, da dieser nicht erbfähig ist.
BGB|Rechtssubjekte 7. Erblasser E stirbt am 31.10. Durch formgültiges Testament vom 10.10. hat er neben seinen beiden Enkeln A (20) und B (18) auch sein "jüngstes, zur Zeit noch ungeborenes Enkelkind X", das sich damals im 7. Monat seiner Entwicklung als "Leibesfrucht" befand - "als Erben zu gleichen Teilen" eingesetzt. Erben des E sind: A, B, und X nur dann zu je 1/3, wenn X anschließend lebend geboren wird.
BGB|Rechtssubjekte 8. Aussteiger A, der in Übersee verschollen ist, wird vom zuständigen deutschen Gericht für tot erklärt. Seine Rechtsfähigkeit ist damit nicht erloschen, falls er noch lebt.
BGB|Rechtsobjekte 9.Fabrikant F will seinen Park umgestalten und lässt zu diesem Zweck dort von Gärtner G 20 neue Bäume pflanzen. Diese Bäume sind jetzt wesentliche Bestandteile des Grundstücks.
BGB|Rechtsobjekte 10. Gärtner G kauft von einer Baumschule 10 Jungtannen. Er will sie in absehbarer Zeit weiterverkaufen und pflanz sie zunächst in sein Grundstück ein. Diese Jungtannen sind jetzt nicht wesentliche Bestandteile, sondern selbstständige bewegliche Sachen, und zwar ohne Rücksicht darauf, wann der Weiterverkauf erfolgt.
BGB|Rechtsobjekte 11.Der Erbbauberechtigte E errichtet kraft seines Erbbaurechts auf dem Grundstück des A ein massives Gebäude. Eigentümer dieses Gebäudes ist allein E.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 12. Um Eigentümer einer beweglichen Sache kraft Aneignung gemäß § 958 zu werden, bedarf es nach h.M. nicht einmal der beschränkten Geschäftsfähigkeit, sondern lediglich der "natürlichen" Fähigkeit, einen Eigenbesitz zu bilden.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 13. Um das Eigentum an einer beweglichen Sache durch sog. Dereliktion gemäß § 959 aufgeben zu können, bedarf des grundsätzlich der vollen Geschäftsfähigkeit
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 14. Ein minderjähriger Geschäftsunfähiger kann nicht durch eigenes handeln Eigentum nach § 929 erwerben.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 15. Der hochgradig geisteskranke V hat dem gutgläubigen K ein altes Gemälde veräußert. Kaufvertrag und Übereignung sind nichtig.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 16. Die Willenserklärung, die ein schwer Geisteskranker in einem sog. lichten Moment abgibt, ist nach h.M. wirksam
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 17. Das 6-jährige Wunderkind W kauft sich von seinem Taschengeld eine neue Partitur, die es auch erhält. Dieser Kaufvertrag ist voll unwirksam.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 18. Wie 17. W ist ferner nur Besitzer (nicht Eigentümer).
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 19. Verträge, die ein beschränkt Geschäftsfähiger ohne Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter schließt, sind gelegentlich voll wirksam.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 20. Wie Aufgabe 17, jedoch ist W jetzt nicht 6, sondern 7. Der Kaufvertrag ist nunmehr voll wirksam.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 21. Wie Zuvor. Der Verkäufer der Partitur ist jetzt Eigentümer und Besitzer | des Geldscheins, mit dem W die Partitur bezahlt hat.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 22. Der 11-jährige Fußballfreak F entdeckt in der Sportabteilung des Kaufhauses K ein Sonderangebot, nämlich einen Lederfußball, der an Stelle von 25€ nur noch 10€ kostet. Er beschließt sich die 10€ von seinem Bruder zu "Pumpen" und den Fußball zu kaufen. Der entsprechende Kaufvertrag zwischen F und K wäre schwebend wirksam.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 23. Die 16-jährige Chaira hat ohne Kenntnis ihrer Eltern einen leider bissigen Hund geschenkt bekommen. Die örtliche Hundesteuer beträgt jährlich 140€. Die Übereignung des Hundes an Chaira ist nach h.m: voll wirksam, da sie für Chiara trotz allem vorteilhaft ist.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 24.Der 17jährige S will sich ohne Wissen seiner Eltern von seinen Ersparnissen ein gebrauchtes tragbares Fernsehgerät kaufen, hat jedoch, wie sich im Laden des mit ihm gut bekannten Händlers H herausstellt, nicht genug Geld mitgenommen. Als S verspricht, die restlichen 25€ am nächsten Tag zu bezahlen, gibt ihm H das Gerät gleich mit (es ist davon auszugehen, dass beide "an sich" alle einschlägigen Erklärungen vorgenommen haben). Der entsprechende Kaufvertrag ist rechtlich. Schwebend unwirksam.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 25.Wie zuvor. S ist ferner nach h.M. Eigentümer und Besitzer.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 26. Kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres schließt A mit B einen schwebend unwirksamen Kaufvertrag. Nach Eintritt der Volljährigkeit des A wird dieser Vertrag wirksam, wenn A ihn genehmigt.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 27. Der voll geschäftsfähige Partner eines Vertrages, den ein Siebzehnjäriger schwebend unwirksam geschlossen hat, kann den Vertrag vor Erteilung der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen grundsätzlich einseitig auflösen.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 28. Die 17-jährige Schülerin S arbeitet nachmittags als Aushilfekassiererin in einem Lebensmittelgeschäft. Ihre Eltern hatten sie ohne Einschränkungen zum Abschluss des entsprechenden Arbeitsvertrages ermächtigt. Als S plötzich die Lust an dieser Tätigkeit verliert, kündigt sie den Arbeitsvertrag fristgemäß, jedoch ohne dass ihre Eltern davon Kenntnis haben. Diese Kündigung voll wirksam.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 29. Der 17-jährige A ficht einen nach § 110 geschlossenen, aber von der Gegenseite noch nicht voll erfüllten Kaufvertrag form- und fristgerecht wegen arglistiger Täuschung an. Diese Anfechtung, die ohne Wissen und Willen seiner Eltern erfolgt, ist voll unwirksam.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 30. Wie zuvor, nur handelt A jetzt mit der mündlich erklärten Einwilligung seiner Eltern, die der Anfechtungsgegner aber nicht als ausreichend akzeptiert, weshalb er die Anfechtung sofort zurückweist. Die Anfechtung ist nunmehr voll unwirksam.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 31.Die insbes. auf Baustellenschildern zu lesende Aussage "Eltern haften für ihre Kinder" ist deliktsrechtlich grundsätzlich unzutreffend, da - obwohl Minderjährige nicht immer deliktsfähig sind - ihre Eltern prinzipiell nur haften, wenn ihnen eine schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zur Last gelegt werden kann.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 32. Der 6-jährige R wirft im Nachbarhaus, das dem N gehört, eine Fensterscheibe ein, weil er sich über N geärgert hat. Für diesen Schaden ist R dem N gar nicht verantwortlich. (bis Ende 7 Jahre nicht deliktsfähig § 828 Abs. 1)
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 33. Wie zuvor, nur ist R jetzt 12 Jahre alt. Für diesen Schaden ist R nunmehr dem N in vollem Umfang verantwortlich (§ 828 Abs. 3)
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 34. Der 22-järige Student S feiert feucht-fröhlich im Nachbarort den Geburtstag eines Freundes. Auf der Rückfahrt zu seiner Wohnung verursacht er mit seinem Fahrrad infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit - seinBlutalkoholwert beträgt 3,00 Promille - einen Verkehrsunfall. Für den von ihm verursachten Sachschaden ist er zivilrechtlich in vollem Umfang verantwortlich.
BGB|Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen 35. Wie zuvor, nur haben den S jetzt seine "lieben" Freunde ohne sein Wissen und Wollen in diesen Zustand versetzt. Für den entsprechenden Schaden ist er zivilrechtlich nunmehr überhaupt nicht veranwortlich.
BGB|Willenserklärungen 36. Die Unterscheidung zwischen Willenserklärungen unter Anwesenden und unter Abwesenden ist relevant für ihr Wirksamwerden bzw. das Zustandekommen eines Vertrages.
BGB|Willenserklärungen 37. Eine an den Prokuristen des Adressaten telefonisch abgegebenen Vertragsofferte ist eine Willenserklärung unter Anwesenden
BGB|Willenserklärungen 38. V will dem K eine unkomplizierte Vertragsofferte machen. Er bittet seine Sekretärin S, diese telefonisch an K weiterzuleiten. S erreicht jedoch nur A, einen im Betrieb des K angestellten sehr aufgeweckten kaufmännischen Auszubildenden, der K erst am nächsten Tag Kenntnis von der Offerte gibt. Diese Erklärung des V ist eine Willenserklärung unter Abwesenden - trotz telefonischer Übermittlung.
BGB|Willenserklärungen 39. Wie zuvor. Die Erklärung wurde wirksam mit Übermittlung an: A.
BGB|Willenserklärungen 40.V will dem K seinen alten Wagen verkaufen und macht ihm schriftlich ein Vertragsangebot, stirbt jedoch vor der dessen Eintreffen bei K. Dieses Angebot ist voll wirksam.
BGB|Willenserklärungen 41.In Abwandlung der Voraufgabe stirbt V erst nach Zugang der Offerte bei K, aber vor Eingang der Annahmeerklärung des K bei der Ehefrau des V, seiner Alleinerbin. der betreffende Vertrag ist grundsätzlich: voll wirksam.
BGB|Willenserklärungen 42. G möchte das dem Kaufmann S gewährte Darlehen kündigen. Der am 1.3. abgesandte Kündigungsbrief läuft bei der Post falsche Wege und wird erst am 22.3. bei S eingeworfen. S bekommt den Brief sogar erst am 25.3. zu Gesicht, als er von einem Kuraufenthalt zurückkehrt. Um seine Gesundheit zu schonen, lässt er den Brief ungeöffnet an G zurückgehen. Die Kündigungserklärung ist nach h.M. eingegangen am: am 22.3.
BGB|Willenserklärungen 43. S will einen Mietvertrag im Namen des V abschließen. Dieser Vertrag wirkt unmittelbar für und gegen V, wenn S entsprechende Vertretungsmacht hat und hinreichend erkennbar im Namen des V handelt.
BGB|Willenserklärungen 44. S will im Namen des V einen Kaufvertrag mit D schließen und hat dazu auch von V Vertretungsmacht erhalten. Er schließt diesen Vertrag ab, macht dabei aber nicht hinreichend deutlich, dass er nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreter von V handelt. Der fragliche Kaufvertrag ist voll wirksam zwischen S und D zu Stande gekommen.
BGB|Willenserklärungen 45. Unter "Vollmacht" versteht das BGB nur die rechtsgeschäflich erteilte ("gewillkürte") Vertretungsmacht.
BGB|Willenserklärungen 46.Friedrich muss heiraten. Da er an seinem Hochzeitstag unaufschiebbare geschäftliche Verpflichtungen im Ausland wahrzunehmen hat, möchte er seinen Freund Otto als Stellvertreter schicken. Otto kann Friedrich bei der standesamtlichen Eheschließung überhaupt nicht wirksam vertreten.
BGB|Willenserklärungen 47. Der schwer Geisteskranke G kauft im Namen seines Freundes X, von dem bevollmächtigt worden zu sein er fälschlich vorgibt, ein Buch. Dieser Kaufvertrag ist unwirksam.
BGB|Willenserklärungen 48. Die Vollmachtserteilung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
BGB|Willenserklärungen 49. Kein rechtsgeschäftlicher (gewillkürter) Vertreter ist der Vormund eines Vertretenen.
BGB|Willenserklärungen 50. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet nach § 179 unter Umständen überhaupt nicht.
BGB|Willenserklärungen 51. Als Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet seinem Vertragspartner, sofern der Vertretene die Genehmigung des Vertragsabschlusses verweigert, unter Umständen selbst ein Vertreter mit - z.B. nur mündlich erteilter und nachträglich nicht belegbarer - Verretungsmacht.
BGB|Willenserklärungen 52. V behauptet der Wahrheit zuwider gegenüber Autohändler A, von G zum Erwerb eines Autos bevollmächtigt worden zu sein, und kauft namens des G einen Wagen. Überraschen erklärt sich G jedoch mit den Vertragabschluss einverstanden und verlangt von A die Übereignung des Wagens an sich selbst. Zu Recht? Ja.
BGB|Willenserklärungen 53. Die 17-jährige Schülerin T möchte ihrem Vater V zum Geburtstag eine Überraschung bereiten. Da sie selbst kein Geld übrig hat, kauft sie in der Buchhandlung B im Namen und für Rechnung ihres Vaters einen Bildband über moderne Malerei. Als V bei Überreichung des Geschenkes von den näheren Umständen des Kaufs erfährt, findet er nach einigem Zögern Gefallen an dem Buch und äußert der T gegenüber, er wolle es behalten. Muss V den Kaufpreis zahlen? ja, da die Genehmigung des Vertragsabschlusses gegenüber der T reicht.
BGB|Willenserklärungen 54. Wie zuvor, aber mit der Änderung, dass der Bildband dem V nicht gefällt und er der B mitteilt, sie solle ihn wieder zurücknehmen. Daraufhin verlangt B Zahlung von T. Muss T zahlen? Nein, da sie bei dem im Namen ihres Vaters abgeschlossenen Kauf minderjährig war.
BGB|Willenserklärungen 55. Der gute Glaube eines Dritten an den Fortbestand einer durch Erklärung an ihn wirksam erteilten, inzwischen aber durch Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigen an sich wieder erloschenen Vollmacht wird vom BGB nur bei schuldloser Unkenntnis des Dritten geschützt.
BGB|Willenserklärungen 56. Eine KÜndigung, die ein Vertreter ohne Vertretungsmacht im Namen des "Vertretenen" ausspricht, ist grundsätzlich voll unwirksam.
BGB|Willenserklärungen 57. Bei der Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung kommt es primär an auf das aus der Sicht der Erklärungsempfänger tatsächlich Erklärte.
BGB|Willenserklärungen 58. V bietet dem K in einem Brief den Kauf eines Gebrauchtswagens zum Preis von 1.500€ an. K liest versehentlich 1.000€ und antwortet brieflich, er "Nehme das Angebot an". Ist dadurch ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden? Ja, zum Preis von 1.500€
BGB|Willenserklärungen 59. Unterstellt, im vorigen Fall sei ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden: KÖnnte K seine Annahmeerklärung anfechten? Ja, wegen Inhaltsirrtums.
BGB|Willenserklärungen 60. Eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums ist zulässig auch bei verschuldetem Irrtum.
BGB|Willenserklärungen 61.Am Ende eines umfangreichen Zeitungsinserats eines Discounters steht ziemlich klein gedruckt: "Druckfehler bei den Preisangaben vorbehalten". Dieser Vorbehalt hat im Hinblick auf eine eventuellse Anfechtungsrecht des inserierenden Kaufmanns nach h.M. keine rechtliche Bedeutung
BGB|Willenserklärungen 62. Die Willenserklärung, die der Anfechtbarkeit unterliegt, ist bis zur Erklärung der Anfechtung voll gültig.
BGB|Willenserklärungen 63. Nach mehr als 10 Jahren ist die Anfechtung einer Wllenserklärung wegen Irrtums keinesfalls möglich.
BGB|Willenserklärungen 64. Wer zu "unverzüglichem" Handeln verpflichtet ist, darf schuldlos zögern.
BGB|Willenserklärungen 65. Wer einen Vertrag wegen Irrtums anficht, muss seinem gutgläubigen Partner... Schadensersatz leisten. auch ohne Verschulden
BGB|Willenserklärungen 66. Wer eine Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung anficht, muss einem Partner auf Grund der Anfechtung überhaupt keinen Schadensersatz leisten.
BGB|Willenserklärungen 67. Der sog. negative oder Vertrauensinteresse ist im Regelfall bezogen auf das sog. positive oder Erfüllungsinteresse niedriger.
BGB|Willenserklärungen 68. Der Schadensersatzberechtigte kann als Vertrauensschaden i.S. von § 122 Abs. 1 ("negatives Interesse") liquidieren: .. Beurkundungskosten.
BGB|Willenserklärungen 69. Das "Kennenmüssen" bedeutet die Unkenntnis eines bestimmten Umstandes... Fahrlässigkeit. .. in Folge jeder Art von ..
BGB|Willenserklärungen 70. M und F wollen im Mai heiraten. Die Großmutter G kauft deshalb bereits im März als Hochzeitsgeschenk eine Kaffemaschine. Als sich die Verlobten im April überraschen auseinander zu gehen entschließen, ficht G den Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer unverzüglich an. Wirksam? Die Anfechtung ist unwirksam, weil kein Anfechtungsgrund gegeben ist.
BGB|Willenserklärungen 71. V bietet dem K eine gebrauchte Schreibmaschine zum Preis von 75€ an. K glaubt irrtümlich, dies sei ein sehr günstiger Preis, und nimmt deshalb das Angebot an. Kann er seine Annahmeerklärung nach Entdeckung des Irrtums anfechten? Nein.
BGB|Willenserklärungen 72. Bauer B aus Hinterwald ist in Stuttgart angekommen. Vor dem Hauptbahnhof sieht er ein Taxi mit dem Schild "Frei". B glaubt, man könne hier frei, d.h. kostenlos, fahren. er steigt ein und bittet Taxifahrer T, ihn zum Fernsehturm zu fahren. Dort erfährt er zu seinem Erstaunen, dass er einen entgeltlichen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat. Daraufhin will B vom Vertrag loskommen. er kann dies tun über eine Anfechtung wegen... Inhaltsirrtums.
BGB|Willenserklärungen 73. V und K schließen einen Kaufvertrag, wozu V mit der Eisenbahn eigens von seinem Wohnsitz zum Wohnsitz des K anreisen musste. Nach der Rückkehr des V erklärt K wirksam die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums. Nunmehr fordert der gutgläubige V "Schadensersatz" von K. V erhält von K nur den sog. Vertrauensschaden, d.h. insbesondere den Fahrpreis für die Eisebahnfahrkarte (20€)
BGB|Willenserklärungen 74. Wie zuvor, jedoch macht V jetzt zusätzlich geltend (und kann es auch beweisen) dass er, wenn er nicht in Erwartung des Vertragsabschlusses mit K zu diesem gereist wäre, ein erst während er Reise bei ihm eingegangenes Angebot des X angenommen und dadurch einen Gewinn von 1.400€ erzielt hätte. Kann V von K Schadensersatz verlangen? In Höhe von 1.350€
BGB|Willenserklärungen 75. Wer sich über die Echtheit eines gekauften Bildes irrt, kann den Kaufvertrag vor Übergabe des Bildes ... anfechten. wegen Irrtums
BGB|Willenserklärungen 76. Weist das gekaufte Bild stattdessen, wie sich alsbald nach seiner Übergabe an den Käufer herausstelt, lediglich verschiedene - nicht ganz unwesentliche - Beschädigungen auf, so ist eine Irrtumsanfechtung ... grundsätzlich nicht zulässig, da das Sachmängelrecht vorliegt.
BGB|Willenserklärungen 77. K wird am 2.1. beim Kauf eines Gebrauchtwagens durch den Verkäufer V "übers Ohr gehauen": Wider besseres Wissen und trotz eindringlichen Befragens durch K versichert V die Unfallfreiheit des Wagens. Am 5.1. entdeckt K die Unfallschäden, erklärt aber erst am 3.2. die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung. Diese Anfechtung ist.. wirksam + (kein Schadensersatz als Anfechtender, da arglistige Täuschung vorliegt)
BGB|Rechtsgeschäfte 78. Bestimmungen über Rechtsgeschäfte sind ... anzutreffen. in sämtlichen Büchern des BGB
BGB|Rechtsgeschäfte 79. Ein Rechtsgeschäft besteht ... stets aus mindestens einer Willenserklärung
BGB|Rechtsgeschäfte 80. Keine Tathandlung (Realakt) ist... die Abtretung einer Forderung
BGB|Rechtsgeschäfte 81. Kein einseitiges Rechtsgeschäft ist... die Übernahme einer Bürgschaft (Bürgschaft nach § 765 Abs.1 ein Vertrag -> daher nicht einseitig)
BGB|Rechtsgeschäfte 82. Kein Verpflichtungsgeschäft ist .. die Forderungsabtretung. (Es ist ein Verfügungsgeschäft) (Verpflichtungsgeschäfte: Mietvertrag, Kauf, Schenkung, Leihe)
BGB|Rechtsgeschäfte 83. Objekt von Verfügungsgeschäften können sein... auch Forderungen (zu Verfügungen zählen: Übereignungen bei beweglichen (§§ 929 ff) und unbewegliche Sachen (nur § 873) und Forderungsabtretungen (§ 398) )
BGB|Rechtsgeschäfte 84. Beispiel einer (rechtsgeschäftlichen) Verfügung ist... der Forderungserlass
BGB|Rechtsgeschäfte 85. Die Übertragung einer Forderung vollzieht sich grundsätzlich durch Vertrag zwischen... altem und neuem Gläubigen
BGB|Rechtsgeschäfte 86. Die Zweiteilung in (schuldrechtliches) Verpflichtungsgeschäft und (dingliches) Erfüllungs-, insbesondere Verfügungsgeschäft hat zur Folge, dass die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts das formell gültige Erfüllungsgeschäft grundsätzlich... zunächst völlig unberührt lässt.
BGB|Rechtsgeschäfte 87. Ein Vertrag setzt voraus... mindestens zwei Willenserklärungen
BGB|Rechtsgeschäfte 88. Zu den Verträgen zählt die Schenkung
BGB|Rechtsgeschäfte 89. Von folgenden Rechtsgeschäften ist kein Vertrag... die Anfechtung
BGB|Rechtsgeschäfte 90. Ein gegenseitiger Vertrag i.S. der §§ 320 ff. ist... der Mietvertrag
BGB|Rechtsgeschäfte 91. Der Jurastudent S verabredet sich mit seiner Freundin F zu einem Kinobesuch. Als S die F abholen will, erklärt diese kurzerhand, nicht mit kommen zu wollen. S hält ihr vor, sie sei rechtlich gesehen zum vereinbarten gemeinsamen Kinobesuch verpflichtet. Hat S recht? Nein.
BGB|Rechtsgeschäfte 92. Das Modeatelier V hat in seinem Schaufenster u.a. ein Modellkleid zu einem günstigen Preis ausgestellt. Frau A kauft das Kleid, das jedoch noch für einige Tage im Schaufenster bleiben soll. Bevor das Kleid dort mit einem Schild "verkauft" gekennzeichnet ist, kommt Frau B in den Laden und sagt, sie nehme das im Schaufenster gemachte Angebot zum Kauf des Modellkleids an. Ist damit ein Kaufvertrag zwischen V und Frau B zu Stande gekommen? Nein, da eine Schaufensterauslage nur eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots darstellt.
BGB|Rechtsgeschäfte 93. Schlau kauft im Selbstbedienungsladen ein. Er entdeckt dabei eine im Preis offenbar zu niedrig ausgzeichnete Flasche Sekt und verstaut diese voller Freude in seinem Einkaufswagen. An der kasse weist die Kassiererin noch vor der Registrierung des Preises in der Ladenkasse auf die Falschaufzeichnung hin. Schlau besteht darauf, die Ware zu dem auf dem Preisetikett ausgewiesener Preis zu erwerben. Zu Recht? Nein, denn es liegt mit der Warenvorlage an der Kasse noch kein Kaufvertrag, sondern erst ein durch Schlau abgegebenes Angebot zum Vertragsabschluss vor, dessen Annahme die Kassiererin als Vertreterin des Ladeinhabers abgelehnt hat.
BGB|Rechtsgeschäfte 94. A geht in ein Restaurant, studiert die Speisekarte, ruft den Ober herbei und sagt: "Einmal Wiener Schnitzel bitte." In diesem Moment... liegt lediglich ein Angebot des A vor.
BGB|Rechtsgeschäfte 95. SChweigen auf eine Vertragsofferte bedeutet... grundsätzlich Ablehnung.
BGB|Rechtsgeschäfte 96. B bekommt von einem ihm unbekannten Verlag unbestellt den Band "Die schönsten Fotos der Fußballweltmeisterschaft" zum Preis von 80€zugesandt. Im Begleitschreiben heißt es, wenn der Band nicht innerhalb von vierzehn Tagen zurückgeschickt werden, sei das Kaufangebot angenommen. B möchte das Buch nicht behalten, lässt es aber stillschweigend bei sich liegen. Muss er den Kaufpreis zahlen? Nein, weil er das Kaufangebot des A nicht angenommen hat und deshalb kein Vertrag zu Stande gekommen ist.
BGB|Rechtsgeschäfte 97. T bestellt bei Hotelier H per Postkarte ein Zimmer für das übernächste Wochenende. H schreibt einen entsprechenden Vermerk in das Reservierungsbuch, gibt T aber keine Nachricht davon. Ein diesbezüglicher Beherbergungsvertrag ist... voll wirksam
BGB|Rechtsgeschäfte 98. Weinhändler V sendet dem ihm unbekannten K unbestellt 20 Flaschen Wein zu. Laut beiliegender Rechnung beträgt der Preis hierfür 100€. K schenkt den Wein bei einer Examensfeier aus. Muss K zahlen? Ja, weil ein Kaufvertrag zwischen ihm und V zu Stande gekommen ist.
BGB|Rechtsgeschäfte 99. Eine Vertragsofferte unter Anwesenden kann ... bei entsprechender Abrede der Partner auch z.B. erst nach einer Woche angenommen werden.
BGB|Rechtsgeschäfte 100. A erhält ein briefliches Vertragsangebot des B um 11 Uhr mit der normalen Postzustellung. Bereits um 10 Uhr ist bei A ein Fax des B eingegangen, in dem B sein Angebot widerruft. A weiß jetzt nicht, ob er das Angebot als Basis für seine Annahme betrachten kann. Das Angebot ist nicht wirksam, weil der Widerruf dem A vor Zustellung des Briefes zuging.
BGB|Rechtsgeschäfte 101. In einem Gespräch unter vier Augen macht A dem B ein verlockendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. B äußert sich trotz Drängens des A zunächst nicht, erklärt jedoch am folgenden Tag schriftlich die Annahme. A meint Nun, er sei an das Angebot nicht mehr gebunden. Zu Recht? Ja
BGB|Rechtsgeschäfte 102. Ist im vorangegangenen Fall nunmehr B an seine Willenserklärung gebunden? Grundsätzlich ja
BGB|Rechtsgeschäfte 103. A macht am 15.6 dem B ein bis zum 15.7. befristetes Vertragsangebot. Die schriftliche Annahmeerklärung des B wird am 14.7. bei A in den Briefkasten geworfen. Da A vom 13. bis 17.7. wegen Trauerfalls verreist ist, kommt ihm die Annahmeerklärung erst am 18.7. zur Kenntnis. Der Vertrag ist nach h.M. zu Stande gekommen, weil A - normale Umstände vorausgesetzt - die Erklärung noch rechtzeitig zur Kenntnis hätte nehmen können.
BGB|Rechtsgeschäfte 104. Verträge können abgeschlossen werden... im Allgemeinen formfrei
BGB|Rechtsgeschäfte 105. Welches der folgenden Rechtsgeschäfte braucht nicht kraft Gesetzes notariell beurkundet zu werden, um von Vornherein wirksam zu sein? Ein Mietvertrag
BGB|Rechtsgeschäfte 106. Die in § 766 S.1 geforderte Schriftform des Bürgschaftsversprechens bedeutet, dass... nur eigenhändig unterschrieben sein muss.
BGB|Rechtsgeschäfte 107. H beauftragt M, gegen das Versprechen einer Bezahlung von 25.000€ den X umzubringen; dieses Vorhaben misslingt jedoch, X wird nur verletzt. M kann jetzt von H .... verlangen. gar kein Geld
BGB|Rechtsgeschäfte 108. AGB eines Partners werden für den Vertragsgegner grundsätzlich verbindlich .... durch beiderseitige Einbeziehungsvereinbarung.
BGB|Rechtsgeschäfte 109. Unklare Bestimmungen in AGB sind nach der sog. Unklarheitsregel zulasten ... auszulegen des Aufstellers oder Verwenders der betreffenden AGB
BGB|Rechtsgeschäfte 110. Durch Verwendung entsprechender AGB kann man im Voraus seine Haftung für eigene vorsätzliche Vertragsverletzungen... weder ganz ausschließen noch summenmäßig begrenzen.
BGB|Rechtsgeschäfte 111. Durch Verwendung entsprechender AGB kann man im Voraus seine Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzungen von Erfüllungsgehilfen... weder ganz ausschließen noch summenmäßig begrenzen.
BGB|Rechtsgeschäfte 112. Beim Kauf neuer Waren darf der Verkäufer durch AGB... die Gewährleistungsansprüche grundsätzlich auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränken.
BGB|Rechtsgeschäfte 113. Der Sonderling S - ein Frauenhasser - will seinen gebrauchten PKW verkaufen und gibt ein entsprechendes Inserat in der Zeitung auf. Als sich daraufhin die Hausfrau H als Kaufinteressentin an ihn wendet, erklärt er ihr wütend, dass er sein Auto nicht an eine Frau verkaufen werde. H hält diese Weigerung unter Berufung auf den Gleichberechtigungsgrundsatz und auf das "Antidiskriminierungsgesetzt" für unzulässig. Hat sie Recht? Uneingeschränkt nein. ((Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG) Gleichberechtigungsgrundsatz gilt nur zwischen Bürger - Staat gültig)
BGB|Rechtsgeschäfte 114. Wie zuvor, nur dass S jetzt kein Frauen-, sondern ein Fremdenhasser ist und sich deshalb weigert, seinen Wagen an den Türken T zu verkaufen. ist das zulässig? Uneingeschränkt nein. (§ 19 Abs. 2 AGG)
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 115. Schuldverhältnisse entstehen... durch Vertrag. grundsätzlich
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 116. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit umfasst im Einzelnen die Abschlussfreiheit, die ...-freiheit und die ...-freiheit. Gestaltung, Form
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 117. In Shakespeares Theaterstück "Der Kaufmann von Venedig" weigert sich dessen Gläubiger Shylock, die fragliche Geldsumme, die der Kaufmann zum Fälligkeitstag nicht aufbringen kann, von Freunden des Kaufmanns zu akzeptieren. Shylock ist nämlich daran interessiert, ein Pfund Fleisch aus dem Körper des Kaufmanns herauszuschneiden, was ihm der Kaufmann für den Fall vertraglich zugestanden hat, dass er, der Kaufmann, die fällige Schuld nicht würde bezahlen können.Nach deutschem Recht - § 139 bleibt unberücksichtigt - ... - muss Shylock das Geld auch vom Nicht-Schuldner annehmen (§ 267 Abs. 1), sonst gerät er in Annahmeverzug (§ 293 f.) - ist die Abrede hinsichtlich des Herausschneidens des Fleisches wegen Sittenwidrigkeit nichtig (§ 138 Abs. 1)
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 118. Der reiche R erklärt seinem Fahrer F, dass er auf die Rückzahlung eines diesem gewährten Darlehens verzichte. F widerspricht aus Überzeugung heftig; schließlich habe er "auch seinen Stolz". die fragliche Darlehensforderung des R ist nunmehr ... nicht erloschen, da ein entsprechendes Verzicht grundsätzlich nicht einseitig möglich ist (§ 397 Abs. 1)
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 119. Frau F aus Fröndenberg kauft im Supermarkt ein Glas Kirschen. Es handelt sich dabei um ... - einen Stückkauf - den Kauf einer vertretbaren Sache
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 120. K in Kamen bestellt beim Versandhaus N in Frankfurt nach Katalog einen Taschenrechner für den privaten Gebrauch zum Preis von 75€. Die Versandkosten trägt N. Die Lieferpflicht des N ist eine so genannte... Schickschuld.
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 121. Schuldner S möchte ein Darlehen von 2.000€ zurückzahlen. Auf dem Weg zu Gläubigern G kommt S an seiner Stammkneipe vorbei und kehrt dort ein. Über dem heimischen Bier vergisst er seinen ursprünglichen Plan. Erst um 2.00 Uhr morgens beim Bezahlen seiner Zeche erinnert er sich an seine Schuld. Mit nunmehr nur noch 1.995,63€ erscheint er daraufhin bei G. Kann G, die am nächsten Morgen eine wichtige Prüfung hat und schlafen möchte, die Annahme des Geldes verweigern? Ja, dies folgt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 122. K bestellt bei V 50 Pfund Kartoffeln zum 1.11. Als V bereits am 15.10. liefern will, hält K das für verfrüht. Zu Recht? Nein, da der Schuldner die Leistung im Zweifel schon vor dem festgesetzten Leistungstermin bewirken kann
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 123. Ein ursprünglich per Schuldverhältnis entstandener Anspruch geht unter durch ... - Erfüllung - Aufrechnung - Nachträgliche Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 - Versäumen einer den Anspruch betreffenden Ausschlussfrist
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 124. Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Aufrechnung möglich? - Gegenseitigkeit der Forderungen - Gleichartigkeit der Forderungen - Fälligkeit der Gegenforderung - Erfüllbarkeit der Hauptforderung
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 125. Frau S schließt für ihr Patenkind mit der Bank B einen auf ihr Patenkind P lautenden Sparvertrag ab. Demzufolge hat S monatlich einen geringen Betrag bis zur Konfirmation von P einzuzahlen. B hat nunmehr... - das Recht, von S regelmäßig Einzahlungen zu verlangen - auf Verlangen der S das jeweilige Guthaben an P schon vor der Konfirmation auszuzahlen - auf Verlangen von P nach der Konfirmation das jeweilige Guthaben an P auszuzahlen (vgl. § 328)
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 126. X hat seine Geldforderung gegen Y "still" an Z abgetreten. Infolge seiner Unkenntnis hinsichtlich der Zession leistet Y an X. Nunmehr ... - ist die Forderung des Z gegen Y erloschen (§§ 362 Abs. 1, 407 Abs. 1) - kann Z von X Herausgabe des erlangten Geldes verlangen (§ 816 Abs. 2)
BGB|Schuldverhältnisse im Allgemeinen 127. Hinsichtlich noch nicht erfüllter (primärer) Leistungspflichten bewirkt die Ausübung eines Rücktrittsrechts ... das Erlöschen dieser Leistungspflichten.
BGB|Leistungsstörungen 128.L hat von E eine dem E gehörende Vase geliehen. L stellt die Vase so schwungvoll auf den Tisch, dass sie zerbricht. L haftet dem E.... auf Schadensersatz. - aus Verletzung einer Vertragspflicht (§ 280 Abs. 1**) - aus Delikt (§ 823 Abs. 1**)
BGB|Leistungsstörungen 129. Der Schuldner haftet ... unter Umständen auch für Zufall.
BGB|Leistungsstörungen 130. "Heizöl-Hinz" hat dem Kunz 5.000 Liter Heizöl zu liefern. Zum vereinbarten Termin trifft Hinz den Kunz aber nicht zu Hause an. Auf der Rückfahrt verunglückt Hinz infolge eines leicht fahrlässigen Fahrfehlers. Dabei läuft das gesamte Heizöl aus. - Hinz ist von seiner Lieferverpflichtung gemäß § 275 Abs. 1** frei geworden. - Hinz kann von Kunz gemäß § 326 Abs. 2 S.1** nach wie vor Zahlung verlangen.
BGB|Leistungsstörungen 131. Der Fahrer F des Busunternehmers U verursacht durch ganz leichtes Versehen einen Verkehrsunfall, bei dem erheblicher Personen- und Sachschaden entsteht. Gegenüber U haftet F für den von ihm verursachten Schaden... gar nicht.
BGB|Leistungsstörungen 132. Der Begriff "Erfüllungsgehilfe" spielt eine Rolle bei... der Haftung im Bereich der Leistungsstörungen.
BGB|Leistungsstörungen 133. Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe... sind häufig personengleich.
BGB|Leistungsstörungen 134. Für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen haftet der Schuldner i.d.R.... auch bei leichter Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen.
BGB|Leistungsstörungen 135. Die anfängliche objektive Unmöglichkeit der Vertragserfüllung führt gemäß § 311a Absatz.2 ** .... bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Schuldners von der Unmöglichkeit.
BGB|Leistungsstörungen 136. V will K eine nicht ihm, sondern dem E gehörende bewegliche Sache, die V von E geliehen hat, verkaufen. Wenn diese Sache kurz vor dem Zeitpunkt des Verkaufs - was V, nicht aber der völlig gutgläubige K wusste - durch einen Brand vernichtet wurde, ist der fragliche Kaufvertrag... wirksam.
BGB|Leistungsstörungen 137. A verkauft dem B seinen Kommanditanteil an einer Berliner Abschreibungsgesellschaft in Höhe von 10.000€ zum Sonderpreis von 9.000€. Kurz darauf stellt sich heraus, dass es diese Gesellschaft gar nicht gibt. Der Kaufvertrag ist ... wirksam(§ 311a Abs. 1**).
BGB|Leistungsstörungen 138. V verkauft dem K am 1.8. das Bild "Die Dame mit dem roten Hut" des bekannten Malers Klecksel. Als V das Bild am 3.8. an K übereignen und übergeben will, stellt sich heraus, dass es schon am 31.7. aus dem Safe, in dem es aufbewahrt wurde, vom Dieb D gestohlen worden ist. Der Kaufvertrag ist gemäß § 311a Abs.1**... voll wirksam.
BGB|Leistungsstörungen 139. Wie zuvor, jedoch wurde das Bild am 31.7. nicht gestohlen, sondern verbrannte durch Zufall. Der Kaufvertrag ist in diesem Fall gemäß § 311. Abs.1**... voll wirksam.
BGB|Leistungsstörungen 140. Wie zuvor, jedoch verbrannte das Bild nicht am 31.7., sondern erst am 2.8. Kann K von V jetzt Schadensersatz verlangen? Nein.
BGB|Leistungsstörungen 141.V verkauft eine vom Eigentümer E entliehene bewegliche Sache, die er in Besitz hat, am 1.5. für 100€an den K, behält sie jedoch noch bei sich. Als ihm am nächsten Tag von D dafür 150€geboten werden, verkauft und übereignet er sie kurzerhand an D, dem allerdings Zweifel am Eigentum des V kommen. Der Kaufvertrag zwischen V und D ist ... wirksam.
BGB|Leistungsstörungen 142. Dieb D verkauft die dem E gestohlene Uhr an den gutgläubigen K. Dieser Kaufvertrag ist... wirksam.
BGB|Leistungsstörungen 143. Antiquitätenhändler A verkauft B einen alten Barockspiegel, den B in der nächsten Woche abholen möchte. In der Zwischenzeit veräußert der bei A tätige Ladenangestellte G, der von dem Verkauf an B nichts weiß, den mit einem Schildchen "verkauft" versehenen Spiegel an C. C nimmt den Spiegel sofort mit. Kann B von A Schadensersatz statt der Leistung verlangen? Ja, nach § 280 Abs. 1 und 3. i.V. mit § 283
BGB|Leistungsstörungen 144. Goetheforscher K erhält von Antiquar V ein Angebot zum Kauf einer alten, bei V nur einmal vorhandenen Goetheausgabe zum Preis von 800€. Antiquar W bietet K die gleiche Ausgabe zum Preis von 900€ an. K nimmt das Angebot des V an. Vor Übereignung an K wird in den Räumen des gegen Brandschaden nicht versicherten V infolge Blitzschlags u.a. auch die an K verkaufte Goetheausgabe vernichtet. Eine solche Ausgabe ist mitterweile nur noch für 1000€ zu haben. Hat K einen Schadensersatzanspruch gegen V? Nein.
BGB|Leistungsstörungen 145. A leiht B sein Fahrrad. Unterwegs stellt B das Fahrrad während einer Kaffeepause ab, nachdem er es mit einer Kette ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert hat. Es wird trotzdem gestohlen. Kann A von B Schadensersat verlangen? Nein.
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Haftung; Insolvenzrecht; Wettbewerbsrecht; Arbeitsrecht
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