Grundrechte

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1 Öffentliches Recht (Grundrechte) Flashcards on Grundrechte, created by Elisabeth Keplinger on 08/12/2015.
Elisabeth Keplinger
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Question Answer
Bestandsschutz der Grundrechte -iSd Rechtspositivismus sind GR verfassungsgesetzlich gewährleistete subjektive Rechte -GR können vom Einzelnen effektiv gegen den Staat durchgesetzt werden
die Rolle des VfGH -prüft Gesetze und Verordnungen auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung -prüft Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte (bei Beschwerde)
EMRK -zusätzlicher Rechtsschutz -nach dem Abschluss des innerstaatlichen Verfahren -> Geltendmachung vor dem EGMR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte)
Grundrechte-Charta -Teil des Primärrechts der EU -bei Durchführung des Unionsrechts durch MS unmitelbar anzuwenden -Prüfungsmaßstab für nationale generelle Normen
Grundrechtsträger -natürliche Personen: Staatsbürger (Unionsbürger) oder alle Menschen -juristische Personen (GR muss ihrem Wesen nach anwendbar sein)
Gesetzesvorbehalt -Ausführungsvorbehalt -formeller Eingriffsvorbehalt -materieller Eingriffsvorbehalt
Verhältnismäßigkeitsprüfung (bei formellem Gesetzesvorbehalt) -Ziel liegt im öfentlichen Interesse -Regelung ist zur Erreichung des Zieles geeignet -schonendere Mittel (Erforderlichkeit) -angemessene Relation zwischen Ziel und GR-Eingriff (Adäquanz)
Bindung an die GR -keine Bindung des Verfassungsgesetzgebers, weil gleichrangig (Gesamtänderung der Bundesverfassung) -Verwaltung und Gerichtsbarkeit (Vollziehung) sind gebunden
GR-Verletzung durch ein Erkenntnis (GR unter Eingriffsvorbehalt) -ohne gesetzliche Grundlage -denkunmögliche Anwendung eines Gesetzes -Gesetz selbst ist verfassungswidrig
Gleichheitsgrundsatz -alle Staatsbürger (Unionsbürger) sind vor dem Gesetz gleich -Fremde müssen untereinander gleich behandelt werden
Gleichheitsgrundsatz (Gesetzgeber) -Verbot unsachlicher Differenzierung -Verbot unsachlicher Gleichbehandlung -Sachlichkeitsgebot -Vertrauensschutzprinzip
Gleichheitsgrundsatz (Vollziehung) Verordnungen: -beruhen auf gleichheitswidrigem Gesetz -sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung Bescheid/Erkenntnis: -stützt auf gleichheitswidrigem Gesetz -unterstellt gleichheitswidrigen Inhalt verwaltungsgerichtliche Willkür
Eigentumsfreiheit =umfasst alle vermögenswerten Privatrechte Enteignung: -konkreter Bedarf (öff. Interesse) -Objekt geeignet -"ultima ratio"
Erwerbsfreiheit =schützt jede selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit, die auf wirtschaftlichen Erfolg gerichtet ist
Recht auf Leben =existentiellstes Grundrecht -Abschaffung der Todesstrafe Art 85 B-VG -Schutz vor Eingriffen Dritter
Verbot der Folter schützt vor Eingriffen in die körperliche und psychische Sphäre des Einzelnen durch Staatsorgane -Gewährleistungspflicht des Staates
Recht auf persönliche Freiheit geschützt wird die körperliche Bewegungsfreiheit des Menschen (Festnahme oder Anhaltung)
Versammlungsfreiheit Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Menschen mit der Absicht, die Anwesenden zu einem gemeinsamen Wirken zu bringen (Feinprüfung des VfGH nur bei Kernbereich des GR)
Recht auf gesetzlichen Richter => Gesetzgeber muss die Behördenzuständigkeit eindeutig gesetzlich regeln
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