Die Steuererklärung

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Wichtige Begriffe rund um die Mehrwertsteuer.
Nathalie Jakobi
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Nathalie Jakobi
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Question Answer
Ausbildungskosten Kosten und Aufwendungen für die Grundausbildung (obligatorische Schule 1.-9. Klasse) und die berufliche Ausbildung (1. und 2. Ausbildungen) können nicht abgezogen werden.
Auslandaufenthalt Die Steuerpflicht in der Schweiz entfällt ab dem Datum, an dem man die Schweiz definitiv (für immer) verlässt. Ein zeitlich begrenzter Auslandaufenthalt bis zu einem Jahr führt normalerweise nicht dazu, dass die unbeschränkte Steuerpflicht entfällt.
Deklarationspflicht Das ist die Pflicht, die Steuererklärung der Wahrheit entsprechend auszufüllen und bei der Steuerbehörde einzureichen.
Doppelbesteuerung Doppelbesteuerung ist interkantonal (in mehreren Kantonen) und international (in mehreren Staaten) zu vermeiden. Der gleiche Steuergegenstand (z. B. der Lohn) darf beim gleichen Steuersubjekt für den gleichen Zeitraum nicht von mehreren Kantonen oder Staaten mit der gleichen (oder einer ähnlichen) Steuer erfasst werden.
Einkommenssteuer Das Einkommen alleinstehender Personen wird einzeln besteuert, das Einkommen von Ehegatten in ungetrennter Ehe wird zur Besteuerung zusammengerechnet.
Familienbesteuerung Ab dem Tag der Trauung werden Einkommen und Vermögen der Ehegatten für das ganze laufende Jahr zur Besteuerung zusammengerechnet.
Fristen Einreichung der Steuererklärung: Die Abgabefrist steht auf dem Deckblatt der Steuererklärung. Generell gilt, dass die Steuererklärung bis zu den folgenden Daten abgegeben werden muss: - Natürliche Personen, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, bis am 15. März. - Natürliche Personen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, bis am 15. Mai. Raten: Versand und Fälligkeitstermine vom 20. Mai, 20. August und 20. November (zahlbar innert 30 Tagen) Einsprache: innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Veranlagung.
Fristverlängerung Eine Fristerstreckung (= Fristverlängerung) muss schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Region oder online eingereicht werden. Für diese Bearbeitung von Fristerstreckungsgesuchen wird eine Gebühr erhoben.
Gegenwartsbesteuerung Gegenwartsbesteuerung bedeutet, dass die Einkommenssteuer für das Jahr geschuldet ist, in dem das Einkommen erzielt wird. Dieses Jahr nennt man Steuerjahr oder Steuerperiode. Da sich die Höhe des Einkommens erst nach Ablauf des Steuerjahres feststellen lässt, findet der Versand der Steuererklärungen sowie die Veranlagung und Fakturierung für ein bestimmtes Steuerjahr jeweils erst im Folgejahr statt.
Krankheitskosten Krankheits- und Unfallkosten können in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden, wenn sie selbst bezahlt wurden und 5% des Reineinkommens übersteigen.
Lotterie- und Totogewinne Lotterie- und Totogewinne werden besteuert. Die Deklaration erfolgt mit der ordentlichen Steuererklärung. Denken Sie an die Deklarationspflicht.
Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer MWST ist als Verbrauchssteuer eine indirekte Steuer. Grundsätzlich wird sie vom Bund in allen Phasen der Produktion und Verteilung sowie bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben. Zudem sind normalerweise alle inländischen Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig. Steuersätze: 8% normaler Steuersatz, 2.5% reduzierter Steuersatz auf Dinge des täglichen Bedarfs, 3.8% Beherbergungssatz und wird von den Konsumenten getragen.
Minderjährige Minderjährige, die in der Steuerperiode 16 Jahre alt geworden sind, füllen eine eigenen Steuererklärung aus.
Quellensteuer Das Erwerbseinkommen von ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung wird an der Quelle besteuert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geschuldete Steuer vom Lohn abzuziehen und der Steuerbehörde abzuliefern.
Schlussabrechnung In der Schlussabrechnung werden die zu viel in Rechnung gestellten und bezahlten Ratenbeträge mit Vergütungszins zurückerstattet. Geschuldete Beträge werden mit Verzugszins nachgefordert, sofern sie in Rechnung gestellt wurden. Der Verzugszins wird auch für zu spät geleistete Zahlungen eingefordert.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Steuerpflichtige Personen können die Steuerbehörden auf eigenes Einkommen oder Vermögen hinweisen, welches sie in den vergangenen Jahre nicht oder nur teilweise deklariert haben. Wenn die Hinterziehung der Steuerverwaltung nicht bereits anderweitig bekannt ist und die steuerpflichte Person die Steuerverwaltung bei der Feststellung der massgeblichen Verhältnisse vorbehaltslos unterstützt, bleibt die Hinterziehung bei der erstmaligen Selbstanzeige straflos.
Steuerprogression Die zu entrichtende Steuer steigt nicht linear zum Einkommen und zum Vermögen sondern progressiv, also überproportional. Das heisst: je höher das zu versteuernde Einkommen und Vermögen ist, desto höher ist die prozentuale Abgabe an das Gemeinwesen.
Veranlagung Die steuerpflichtige Person reichte ihre Steuererklärung ein. Die eingereichte Selbstschatzung wird darauf von der Steuerbehörde kontrolliert und eventuell korrigiert. Daras erfolgt die Festlegung der zu bezahlenden Steuern. Dies ist die Veranlagung. Die geschuldeten Steuern werden mit der Veranlagungsverfügung eröffnet (mitgeteilt).
Vermögenssteuer Natürliche Personen versteuern ihr Vermögen nur beim Kanton und der Gemeinde, nicht aber beim Bund. Steuerpflichtige Vermögen sind Guthaben auf Bank- und PC-Kontos, der Steuerwert von Aktien, Obligationen oder Liegenschaften, dann auch Autos und Motorräder, Wertgegenstände, Darlehen, Lebensversicherungen etc., nicht jedoch der Hausrat.
Verrechnungssteuer Die Verrechnungssteuer (VST) ist eine Bundessteuer. Sie wird direkt an der Quelle erhoben für Erträge auf Konten mit Zins von über 200.-- oder Dividenden von Wertpapieren) und auf bestimmten Versicherungsleistungen. Die VSt für Kapitalerträge und Lottogewinne beträgt 35%. Wer Kapital und Erträge in der Steuererklärung wahrheitsgemäss deklariert, erhält die VSt zurück.
Weiterbildungskosten Weiterbildungskosten dürfen abgezogen werden, soweit sie im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Berufstätigkeit stehen.
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