C, 1.8.1, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen, Aufgaben

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Eingangsklasse Rechtliche Grundlagen des Handelns privater Haushalte Flashcards on C, 1.8.1, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen, Aufgaben, created by Stefan Kurtenbach on 09/08/2017.
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Question Answer
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist: Ein vom Unfall noch unter Schockwirkung stehender Autofahrer unterschreibt am Unfallort einen Kaufvertrag über ein neues Auto. Willenserklärung ist nichtig. Begründung: Bewusstlosigkeit nach Paragraph 105 Abs. 2 BGB.
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist: Karl Eble kauft sich in der Buchhandlung meist leiht die fünfte Auflage eines Lexikons. Zwei Wochen später sieht er in derselben Buchhandlung die sechster Auflage. Er behauptet, dass er die fünfte Auflage nicht gekauft hätte, wenn er zum damaligen Zeitpunkt gewusst hätte, dass demnächst die sechstens Auflage erscheint. Willenserklärung ist wirksam. Begründung: Motivirrtum
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist: Ein Lehrer bespricht im Wirtschaftslehreunterricht den Kaufvertrag. Um zu zeigen, wie ein Kaufvertrag abgewickelt wird, verkauft er einem Schüler seine Armbanduhr von fünf Euro. Der pfiffige Schüler legt das Geld auf den Tisch und steckt die Uhr ein. Willenserklärung ist nichtig. Begründung: Scherzgeschäfte nach Paragraph 118 BGB.
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist: In einem Lokal erhält ein Neunzehnjähriger für 20 € Ecstasytabletten. Willenserklärung ist nichtig. Begründung: gesetzliches Verbot nach Paragraph 134 BGB..
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge nichtig oder anfechtbar sind: Ein Unternehmen schließt mit einem Kassierer einen Arbeitsvertrag. Nach vier Wochen wird bekannt, dass der Kassierer wegen Unterschlagung im Gefängnis war. Wirkung: anfechtbar. Begründung: Irrtum über wesentliche Eigenschaft einer Person nach § 19 Abs. 2 BGB.
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge nichtig oder anfechtbar sind: Mirco Steiner hat seinem Enkel Karl Friedrich zum bestandenen Abitur ein Saxophon geschenkt. Da Karl Friedrich nur selten mit dem Saxophon spielt, verlangt Opa Steiner das Saxophon wieder zurück. Zur Begründung gibt er an, dass der Schenkungsvertrag nichtig sei, weil die vom Gesetz vorgeschriebene Form (notarielle Beurkundung) nicht beachtet wurde. Beurteilen Sie die Rechtslage. Wirkung: gültige Schenkung. Begründung: Mirco Steiner überlässt seinem Enkel ohne ein vorhergehendes Schenkungsversprechen das Saxophon (= Handschenkung). Die Beschenkten Karl Friedrich wird als die Sache sofort übereignet (§ 516 BGB). Eine solche Handschenkung bedarf keiner besonderen Form, ungültig zu sein. Deshalb muss Mirco Steiner das Saxophon nicht mehr zurückgeben.
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge nichtig oder anfechtbar sind: Saskia Römer schließt in schriftlicher Form am 15. April mit Alexander Barth einen Vertrag über den Kauf eines Baugrundstücks. Um Grunderwerbsteuer und Gebühren zu sparen, vereinbaren sie, dem Notar lediglich einen Kaufpreis von 100.000 € zu nennen, wobei sich beide aber einig darüber sind, dass Saskia Römer tatsächlich 120.000 € zahlen wird. Saskia Römer weigert sich, den mit Alexander Barth vereinbarten Betrag von 120.000 € zu zahlen. Beurteilen Sie die Rechtslage für den Fall, dass die Grundbucheintragung bislang nicht erfolgt ist, die Grundbucheintragung am 20. Mai vorgenommen wurde. Wirkung bei Grundbucheintragung bislang nicht erfolgt: nichtig. Begründung: der Grundstücksverkauf ist wegen eines Formmangels (notarielle Beurkundung) nichtig. Saskia Römer braucht nicht zu zahlen (auch nicht den geringeren Betrag von 100.000 €). Wirkung bei Grundbucheintrag ist erfolgt: gültiger Vertrag. Begründung: das im Vertrag vom 15. April nicht beachtete Formerfordernis (notarielle Beurkundung) wird durch die Eintragung ins Grundbuch am 20. Mai geheilt. Bei dem vor dem Notar geschlossenen Vertrag (Kaufpreisvereinbarung 1000 €) handelt sich um ein Scheingeschäft, durch welches ein anderes Rechtsgeschäft (Kaufpreisvereinbarung 21.000 €) verdeckt wird. Gemäß Paragraph 117 Abs. 2 BGB finden damit die Vorschriften über das verdeckte Rechtsgeschäft Anwendung. Der Mangel der Form (notarielle Beurkundung) des gewollte (= verdeckte) Rechtsgeschäft wird durch die Eintragung geheilt. Deshalb muss Saskia Römer den Betrag von 120.000 € betragen.
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge nichtig oder anfechtbar sind: Einzelhändler Müller vereinbart mit Frau Koch, dass sie alle Lebensmittel ausschließlich bei ihm einkaufen wird. Ansonsten wird er im Dorf bekannt machen, dass ihr Sohn bei ihm gestohlen hat. Wirkung: anfechtbar. Begründung: widerrechtliche Drohung nach Paragraph 123 Abs. 1 BGB.
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge nichtig oder anfechtbar sind: ein Auszubildender bearbeitet selbstständig eine größere Anfrage eines Kunden. Noch am gleichen Tag gibt er nach entsprechender Kalkulation das Angebot per Fax durch, worauf der Kunde telefonisch die Annahme bestätigt. Am nächsten Tag bemerkt der zuständige Sachbearbeiter einen Schreibfehler (1000 € statt 1200 €). Wirkung: anfechtbar. Begründung: Erklärungsirrtum, da Schreibfehler (Paragraph 119 Abs. 1 BGB).
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge gültig, anfechtbar oder nichtig sind: Carola Kern bestellte bei einem Versandhaus einen Badeanzug. Als der Badeanzug geliefert wird, stellt sich heraus, dass Carola Kern bei der Bestellung irrtümlich eine zu kleine Größe angegeben hat. Das Versandhaus besteht auf Bezahlung, da ein Umtausch von Badeanzügen nicht vorgenommen wird. a) Muss Carola Kern zahlen? b) wer trägt die für den Hinversand entstandenen Kosten in Höhe von acht Euro, wenn das Versandhaus den Badeanzug zurücknehmen muss? a) Wirkung: anfechtbar. Begründung:Erklärungsirrtum nach Paragraph 119 Abs. 1 BGB, Carola Kern muss nicht sein, wenn Willenserklärung angefochten wird. b) Carola Kern (= anfechtende) muss Schadenersatz leiste (Paragraph 122 Abs. 1 BGB).
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge gültig, anfechtbar oder nichtig sind: Bei einer Flutkatastrophe werden dringend Sandsäcke benötigt. Ein Baumarkt erhöht den Preis je Sandsack von zwei Euro auf sechs Euro. Trotz des enormen Preises kauft Hauseigentümer Talosi 100 Sandsäcke, um sein Haus vor der drohenden Überflutung zu schützen. Wirkung: nichtig. Begründung: Wuchergeschäfte nach Paragraph 138 Abs. 2 BGB.
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge gültig, anfechtbar oder nichtig sind: Das Textilhaus C&B hat für die kommende Sommersaison eine große Bestellung von Badeartikeln aufgegeben. Der Lieferant hat geliefert. Der Sommer wird jedoch regnerisch und kalt, so dass sich die Artikel kaum verkaufen lassen. Wirkung: wirksam. Begründung: wirtschaftliches Unternehmensrisiko, Motivirrtum.
Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob die Verträge gültig, anfechtbar oder nichtig sind: Axel Wiesent kauft bei einem Antiquitätenhändler eine antike griechische Statue mit einem Echtheitszertifikat des Händlers. Als Wiesent die Statue zu Hause unter hellem Licht betrachtet, sieht er die Einprägung „Made in China ". Wirkung: anfechtbar. Begründung: arglistige Täuschung nach Paragraph 123 Abs. 1, 1. Alt. BGB
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