Arbeitsvertragsrecht

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Arbeitsvertragsrecht
  1. Arbeitnehmer
    1. Arbeitnehmer=wer durch privatrechtlichen Vertrag ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen
      1. AN ist in Unternehmensablauf eingebunden
        1. AN ist verpflichtet zur Urlaubsanmeldung, Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
          1. Regelungen für Ü-Std. Arbeitszeit, -ort usw. sind geregelt
    2. Arbeitgeber
      1. natürliche Person, z. B. Einzelkaufmann
        1. juristiche Person, z. B. GmbH, AG
          1. Betrieb=Organisationseinheit, die mithilfe von Produktionsmitteln (Material, Mensch) den Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckt
            1. Unternehmen=Zusammenschluss mehrerer Betriebe, z. B. Rauch MBi und TBB
              1. Konzern=Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer Leitung, z. B. VW, Seat, Skoda, ...
          2. Personenverband
          3. Abschluss eines Arbeitsvertrages
            1. beide Parteien müssen geschäftsfähig sein
              1. Vertrag ist formlos möglich
                1. AV der gegen Gesetz und gute Sitten verstößt ist unwirksam
                  1. beim Formular-AV müssen die AGB's BGB konform sein
                    1. Anfechtung des AV durch AG, wenn AN
                      1. Lüge
                        1. Täuschung
                          1. Arglist, z. B. vorsätzlich verschwiegene Tatsachen
                        2. Rückgewähranspruch des AG von erbrachten Leistungen, z. B. Gehaltsvorschuss
                          1. wurde Arbeitsleistung vom AN erbracht muss gekündigt werden
                      2. Grundform des AV ist unbefristet und Vollzeit
                        1. Vertragsarten: Lehrvertrag, Praktikum, Teilzeitarbeitsverhältnis, AN-Überlassung (Ausleihe an einen anderen Betrieb oder Unternehmen
                        2. Pflichten des AN
                          1. Treuepflicht
                            1. Verschwiegenheitspflicht
                              1. keine unerlaubte Nebentätigkeit
                                1. Störung des Betriebsfriedens
                                  1. Wahrnehmung berechtiger Betriebsinteressen
                            2. Pflicht zur Arbeitsleistung
                              1. AG darf im Rahmen des AV bestimmen, wie, wo und wann die Arbeitsleistung zu erbringen ist
                                1. Arbeitsort können mehrere Betriebe des Unternehmens sein (anderer geographischer Ort)
                                  1. Leistungsort=im Betrieb
                                    1. Arbeitszeit=vereinbart
                              2. Haftung des AN
                                1. ohne Schuld, leicht fahrlässig => entfällt die Haftung des AN, z. B. Stewardess vergisst ihren Reisepass
                                  1. mittlere Fahrlässigkeit => Schaden wird aufgeteilt, Quote richtet sich nach: Verhalten in der Vergangenheit, Art und Schwierigkeit der Tätigkeit, Schadensrisiko, Versicherbarkeit des Schadensrisikos, Mitverschulden des AG
                                    1. grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz => AN haftet in voller Höhe, ggf. Haftungsbeschränkung vereinbart (z. B. drei Monatsgehälter)
                              3. Pflichen des AG
                                1. Fürsorgepflicht
                                  1. Gesundheit und Leben (Arbeitsschutzmaßnahmen)
                                    1. Persönlichkeitsrechte (Schutz vor Mobbing, usw.)
                                      1. Schutz des Eigentums und Vermögens des AN (Schließfächer)
                                  2. Beschäftigungspflicht
                                    1. nicht nur der AN ist verpflichtet Arbeit zu leisten, er hal auch Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung
                                    2. Pflicht zur Entgeltzahlung ohne Arbeitsleistung
                                      1. Urlaub, gesetzliche Feiertage, Berufsschule, Arbeitsausfall, z. B. durch Stromausfall
                                        1. Annahmeverzug des AG besteht dann wenn der AN seine Leistung anbietet und der AG sie nicht will, z. B. Freistellungsphase im Rahmen einer Kündigung
                                          1. KRANKHEIT: Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, ohne Verschulden des AN
                                            1. Krankheit (bedarf Heilbehandlung)
                                              1. Arbeitsunfähigkeit infolge der Krankheit (AN kann auf absehbare Zeit seine Leistung nicht erbringen)
                                                1. Es darf kein Verschulfden des AN vorliegen, z. B. Extremsportarten
                                              2. Dauer der Zahlung: 6 Wochen
                                        2. Entgeltzahlungspflicht = Arbeitsvergütungspflicht = Hauptpflicht des AG
                                          1. ARTEN: Zeitlohn, Leistungslohn (Akkord), Prämienlohn (Arbeitsmenge, -qualität), Naturrallohn (Sachbezüge, Kost+Logis, Firmen-Pkw auch für Privat)
                                            1. ZULAGEN: Leistungszuschläge, z. B. Schichtzulagen, Lärmzulagen (Erschwernis), Kinder-, Alters-, Ortszulagen (Sozial)
                                              1. ZULAGEN: Umsatz- und Gewinnbeteiligung (Tantieme) i. d. R. bei leitenden Angestellten
                                                1. ZULAGEN: Gratifikationen, z. B. Weihnachtsgeld (kann tariflich-, betrieblich- oder einzelvetraglich geregelt sein, wenn sie wiederholt und vorbehaltlos 3x bezahlt wurden tritt betriebliche Übung ein, d. h. der AN kann mit der Leistung rechnen, Rückzahlung bei Kündigung in Abstufungen
                                              2. Leistungs- und Prämienlohn bei Jugendlichen und werdenden Müttern verboten
                                              3. Erfüllungsort der Auszahlung ist Betriebssitz des AG
                                                1. Erfüllung bei Eingang auf Konto
                                                  1. Fälligkeit: AN ist vorleistungspflichtig
                                                    1. Lohnabrechung/Lohnschutz (ist nur in beschränktem Maße pfändbar
                                            2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
                                              1. befristeter Vertrag (immer schriftliche Form)
                                                1. Mit Sachgrund, z. B. saisonbedingt
                                                  1. Ohne Sachgrund bis max. 2 Jahre und max. 3 Verlängerungen
                                                2. Aufhebungsvertrag (zwingend in schriftlicher Form)
                                                  1. Aufhebungsverträge sind anfechtbar, wenn: Androhung einer außerordentlicher Kündigung, Androhung einer ordentlichen Kündigung, Androhung einer Strafanzeige, Anfechtung wegen Zeitdruck
                                                  2. KÜNDIGUNG
                                                    1. ordentliche Kündigung = Normalfall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Grund von AG und AN möglich
                                                      1. außerordentliche Kündigung = aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
                                                        1. Kündigungsschutzgesetz
                                                          1. bei Betrieben > 10 Vollzeitmitarbeiter
                                                            1. nur bei AN die länger als 6 Monate beschäftigt sind
                                                              1. soziale Rechtfertigung der Kündigung
                                                                1. verhaltensbedingt
                                                                  1. Zuspätkommen, Alkohol am Arbeitsplatz, Belästigung von AN
                                                                    1. vorher immer Abmahnung: Sachverhalt (was/warum), Hinweis (Pflichtverletzung), Konsequenzen (erneuter Verstoß => Kündigung
                                                                    2. personenbedingt
                                                                      1. Dauererkrankung, häuftige Kurzerkrankungen, fehlende Qualifikation
                                                                      2. betriebsbedingt
                                                                        1. Umsatzrückgang, Umstrukturierung, Auftragsrückgang
                                                                          1. Sozailauswahl: Dauer der Beschäftigung, Lebensalter, Unterhaltspflicht, Schwerbehinderung
                                                              Show full summary Hide full summary

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