Zusammenfassung der Ressource
Rechtliche Grundlagen
- 1.) Vertragsrecht
- = positiver Abschluss -
Willensübereinstimmung
- Leistung (VN) gegen
Endgeld (VG) gewährt
- Rahmenbedingung
= Rechtsordnung
(Gesamtheit der
Rechtsvorschriften)
- Voraussetzungen für einen
wirksamen Versicherungsvertrag
- Rechtsfähigkeit
- = Fähigkeit einer Person, Träger von
Rechten und Pflichten zu sein
- beginnt: Vollendung Geburt
Endet: Tod
- unterteilt in:
- Natürliche Personen (Menschen)
- Juristische Personen (z.B.
Aktiengesellschaft, GmbH,
eingetragene Genossenschaft)
- Handlungsfähigleit
- =Fähigkeit des Menschen zu unterscheiden,
rechtlich bedeutsam zu handeln
- umfasst:
- Geschäftsfähigkeit (=durch
Rechtsgeschäfte Rechtsfolgen
herbeizuführen)
- Geschäftsunfähigkeit
- nicht 7.Lj. vollendet hat
- dauernden Zustand der Geisteskrankheit
- Willenserklärung nichtig (ungültig), gesetzliche Vertreter handelt
- Geschäftsfähigeit
- Vollendeten 18 Lj.
- RG rechtsverbindlich
- Beschränkt Geschäftsfähigkeit
- Vollendeten 7Lj.-18 Lj.
- RG Wirksam: Zustimmung der Eltern. (Vorher=
Einwilligung/Nachher= Genehmigung (bis dahin
schwebend unwirksam))
- Ausnahme:
Taschengeldparagraf,
eigenem rechtlichen
Vorteil (z.B. Erbschaft)
- Deliktsfähigkeit (=durch eigenes Handeln
verantwortlich zu machen)
- Zustandekommen von Verträgen
- durch Vertragsantrag (Angebot) und Vertragsannahme = Willenserklärung
- = WÄU -Rechtsfolgen herbeiführen soll/ Rechtserfolg gewollt z.B. Ich kaufe...
- unterteilt in:
- empfangsbedüftige WE
- an eine andere Person gerichtet ist
z.B. Vertragsangebot, Kündigung
- Abgabe und Zugang wirksam
- nicht empfangsbedürftige WE
- nicht an eine Person gerichtet
- Abgabe wirksam (z.B.Testament)
- Abschluss Versicherungsverträge in 2 Modellen:
- Antragsmodell
- Anfrage- u. Invitationsmodell
- 2 Komplexe:
- Privatrecht
- regelt Verhältnis von Bürger zu Bürger =
Rechtsbeziehung zwischen
gleichberechtigten Rechtssubjekten
- ="Gleichberechtigung"
- tritt sich als"Partner" gegenüber,
gestaltet RB nach eigenen Willen/Zielen:
Verkäufe/Käufer, Mieter/Vermieter,
Versicherer/Versicherungsnehmer
- Kernstück BGB
- Öffentliches Recht
- regelt Verhältnis von Bürger zum Staat =
Rechtsbeziehung zwischen Hoheitsträgern
und Rechtsunterworfenen
- ="Über- und Unterordnungsverhältnis"
- Bereiche u.a.: - Verwaltungsrecht
-Straf- und Strafprozessrecht
-Steuerrecht -Sozialrecht
-Sozialversicherungsrecht - Staats-
und Völkerrecht