Vertragsrecht Erik Leon

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Vertragsrecht Erik Leon
  1. Entstehung
    1. Willensäusserung
      1. die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung von zwei oder mehreren Parteien erforderlich.
    2. Voraussetzung
      1. Die Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist die Handlungsfähigkeit. Das heisst, man muss volljährig und urteilsfähig sein
        1. Jeder Vertragspartner muss dem Vertragsabschluss ausdrücklich mündlich, schriftlich oder stillschweigend (durch ein bestimmtes Verhalten) zustimmen.
        2. Verjährung
          1. Fristen
            1. Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre
              1. Verlustscheine: 20 Jahre
                1. Mietzinse, Arzt- und Handwerkerrechnungen, Lohnforderungen: 5 Jahre
                  1. Forderung an eine Versicherung: 2 Jahre
                    1. Krankenkassenrückforderungen von medizinischen Leistungen: 2 Jahre
                  2. Anfechtbarkeit
                    1. Wesentlicher Irrtum
                      1. Ein wesentlicher Irrtum liegt dann vor, wenn der Irrtum so schwerwiegend ist, dass der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre
                      2. Absichtliche ­Täuschung
                        1. Eine absichtliche Täuschung liegt bei der Vorspiegelung falscher Tatsachen oder beim bewussten Unterdrücken von Tatsachen vor
                        2. Drohung
                          1. Eine Drohung liegt vor, wenn eine Person einer anderen droht, ihr oder einer ihr nahe stehenden Person im Falle des Nichtabschlusses eines Vertrages Schaden zuzufügen
                          2. Übervorteilung
                            1. Eine Übervorteilung liegt vor, wenn zwischen der vereinbarten Leistung und der Gegenleistung ein krasses Missverhältnis besteht
                              1. Übervorteilte zur Zeit des Vertragsabschlusses in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Notlage befunden hat
                            2. Nichtigkeit
                              1. Unmöglicher ­Vertragsinhalt
                                1. Ein Vertrag ist unmöglich, wenn bereits bei Vertragsabschluss niemand in der Lage ist, die vertragliche Pflicht zu erfüllen
                                2. Widerrechtlicher/rechts­widriger Vertragsinhalt
                                  1. Ein Vertrag ist rechtswidrig, wenn er gegen das Gesetz verstösst
                                  2. Unsittlicher Vertragsinhalt
                                    1. Ein Vertrag ist unsittlich, wenn er gegen das allgemeine Rechtsempfinden, d.h. gegen die guten Sitten, verstösst
                                  3. Form
                                    1. Formlose Verträge
                                      1. Wo keine Formvorschrift besteht, kann ein Vertrag formlos abgeschlossen werden, d.h. mündlich oder stillschweigend
                                      2. Schriftliche Verträge
                                        1. Öffentliche Beurkundung
                                          1. Der Vertrag wird unter Mitwirkung einer Urkundsperson (­Notarin oder Notar) abgeschlossen. Die Urkundsperson fasst den Vertrag ab, lässt ihn von den Parteien unterschreiben und bestätigt mit der eigenen Unterschrift, dass der Inhalt dem Willen der Vertragsparteien entspricht
                                            1. (z.B. Ehevertrag, Erbvertrag, Grundstück-/Liegen­schaftskauf).
                                          2. Qualifizierte ­Schriftlichkeit
                                            1. Der Vertrag erfordert neben der Unterschrift noch andere handschriftliche Vertragsbestandteile, oder es handelt sich um ein amtlich genehmigtes Formular
                                              1. (z.B. die Kündigung des Mietvertrags seitens des Vermieters).
                                            2. Einfache Schriftlichkeit
                                              1. Der Vertrag muss schriftlich (von Hand oder mit PC) abgefasst werden und die eigenhändige Unterschrift der Vertragsparteien aufweisen
                                                1. (z.B. bei einem Kaufvertrag jene der Käuferin und des Verkäufers).
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