die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung von zwei oder mehreren Parteien erforderlich.
Voraussetzung
Die Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist die Handlungsfähigkeit. Das heisst, man muss
volljährig und urteilsfähig sein
Jeder Vertragspartner muss dem Vertragsabschluss ausdrücklich mündlich, schriftlich oder
stillschweigend (durch ein bestimmtes Verhalten) zustimmen.
Verjährung
Fristen
Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre
Verlustscheine: 20 Jahre
Mietzinse, Arzt- und Handwerkerrechnungen, Lohnforderungen: 5 Jahre
Forderung an eine Versicherung: 2 Jahre
Krankenkassenrückforderungen von medizinischen Leistungen: 2 Jahre
Anfechtbarkeit
Wesentlicher Irrtum
Ein wesentlicher Irrtum liegt dann vor, wenn der Irrtum so schwerwiegend ist, dass der
Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre
Absichtliche Täuschung
Eine absichtliche Täuschung liegt bei der Vorspiegelung falscher Tatsachen oder beim
bewussten Unterdrücken von Tatsachen vor
Drohung
Eine Drohung liegt vor, wenn eine Person einer anderen droht, ihr oder einer ihr nahe
stehenden Person im Falle des Nichtabschlusses eines Vertrages Schaden zuzufügen
Übervorteilung
Eine Übervorteilung liegt vor, wenn zwischen der vereinbarten Leistung und der Gegenleistung
ein krasses Missverhältnis besteht
Übervorteilte zur Zeit des Vertragsabschlusses in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Notlage
befunden hat
Nichtigkeit
Unmöglicher Vertragsinhalt
Ein Vertrag ist unmöglich, wenn bereits bei Vertragsabschluss niemand in der Lage ist, die
vertragliche Pflicht zu erfüllen
Widerrechtlicher/rechtswidriger Vertragsinhalt
Ein Vertrag ist rechtswidrig, wenn er gegen das Gesetz verstösst
Unsittlicher Vertragsinhalt
Ein Vertrag ist unsittlich, wenn er gegen das allgemeine Rechtsempfinden, d.h. gegen die guten
Sitten, verstösst
Form
Formlose Verträge
Wo keine Formvorschrift besteht, kann ein Vertrag formlos abgeschlossen werden, d.h. mündlich
oder stillschweigend
Schriftliche Verträge
Öffentliche Beurkundung
Der Vertrag wird unter Mitwirkung einer Urkundsperson (Notarin oder Notar) abgeschlossen. Die
Urkundsperson fasst den Vertrag ab, lässt ihn von den Parteien unterschreiben und bestätigt mit der
eigenen Unterschrift, dass der Inhalt dem Willen der Vertragsparteien entspricht
Der Vertrag erfordert neben der Unterschrift noch andere handschriftliche Vertragsbestandteile,
oder es handelt sich um ein amtlich genehmigtes Formular
(z.B. die Kündigung des Mietvertrags seitens des Vermieters).
Einfache
Schriftlichkeit
Der Vertrag muss schriftlich (von Hand oder mit PC) abgefasst werden und die eigenhändige
Unterschrift der Vertragsparteien aufweisen
(z.B. bei einem Kaufvertrag jene der Käuferin und des Verkäufers).