Land/Kommune
(Jugendamt!!)
Zustellung nach dem
BayVWZVG: -Art. 3:
Zustellungsurkunde -
Art. 4: Einschreiben -
Art. 5: Persönliche
und elektronische
Zustellung
Öffentliche
Bekanntgabe (§37
Abs. 3 SGB X)
Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (§32 SGB X)
Befristung
Bedingung
Widerrufsvorbehalt
Auflage
Auflagenvorbehalt
Wirksamkeit der VA?
§39 SGB X: mit
Bekanntgabe
(schriftlicher VA nach
3 Tagen, §37 Abs. 2
SGB X)
Formelle Bestandskraft =
Unanfechtbarkeit (§77
SGG, 70 VwGO) ist
abgelaufen (Niemand kann
mehr etwas gegen diesen
Bescheid unternehmen")
Materielle Bestandskraft: mit der formellen Bestandkraft wird die
Sachentscheidung (=Tenor des Bescheids einschl.
Nebenbestimmungen; NICHT die Begründung!) verbindlich, dh sie
erhält Bindungswirkung für die Beteiligten und für andere Behörden
und Gerichte.