Mittelalter

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Abitur Geschichte Note on Mittelalter, created by K. Boettcher on 30/01/2016.
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Weltliche und geistliche Macht Vorgeschichte Das Mittelalter ist geprägt durch Machtkämpfe: Kaiser -><- Kirche später Adel -><- Kaiser · Merowingische Könige werden immer schwächer → Karolinger, die das Amt der Hausmeier innehaben, werden stärker → Machtsicherung durch persönliche Bindung (Verleihung von Grundbesitz/öffentlichen Ämtern statt Waffeneid) · Absetzung des letzten merowingischen Kaisers (Brief an den Papst von Karl Martell: nur der soll auf dem Thron sitzen, der Macht hat) → Ihm wird das Haar abgeschoren -> verliert sein Zeichen der Macht · Karolinger brauchen Legitimation, da sie keine Tradition wie die Merowinger haben auf die sie sich berufen können → Salbung durch Papst/Bischof → Zeichen gottgewollter Würde -> Gottesgnadentum → Kirchenstaat · Bonifatius = Apostel der Deutschen · Mit der Krönung Pippins und der Salbung zum König durch den Papst war anstelle der Geblütsheiligheit die Salbung (= gottgewollte Würde) als Königsmerkmal getreten → Enge Verbindung von Papst und Kaiser: Pippin erhält die Würde des patricuus romanorum (= Schutzherr der Röm. Kirche), ein Titel der vorher dem byzantinischen Kaiser zustand. Zu diesem Titel gehört der militärische Schutz gegen die Langobarden und die Übergabe einiger italienischer Gebiete an den HL. Stuhl, wodurch der Kirchenstaat begründet wurde → Pippinsche Schenkung (als Dank für Dynastiewechsel und Krönung) · Karl der Große (Sohn des Pippins) bestätigte während seiner Herrschaft die Schutzfunktion des Kaisers gegenüber dem Papst und führte ebenfalls einen Krieg gegen die Langobarden → Festigung der Verbindung zwischen Kirche und Staat, aber auch Verwischen der Grenzen zwischen weltlicher und geistlicher Herrschaft -> Regnum & Sacerdotium · Karl der Große wird Weihnachten 800 durch den Papst zum Kaiser gekrönt → Wird so dargestellt, dass Karl nichts wusste (nicht gekauft, Konkurrenz zu Byzanz: „Er wollte ja gar nicht“ -> keine Ambitionen zu unterstellen) · Verwischung der Grenzen erkennbar an System der Eigenkirchen unter den Karolingern, denn → Die Kirchen im Frankenreich gehörten nicht der kirchlichen Organisation, sondern dem Grundherrn auf dessen Boden sie stehen -> Recht auf Einsetzen der Priester → Der Kaiser beanspruchtete die Vertretung der Kirchen nach außen; er war Herr aller Kirchen, Klöster und Bistümer, die auf Reichsgut entstanden -> Reichskirchen · Karl wird als „Vater Europas“ diskutiert · Nachdem Otto darin gescheitert war das Reich mit Hilfe von Familienmitgliedern zu verwalten (versuchten ihn zu stürzen um Familie einzusetzen -> Geistliche haben keine Familie -> keine Ambitionen), stütze er sich im Wesentlichen auf Bischöfe und Äbte. → Keine Konkurrenz, sondern Förderung seiner Macht → Gute Verwaltung durch gebildete Leute (lesen, schreiben, Beherrschung von Latein), die auch Verwaltungserfahrung hatten und eine hohe moralische Autorität im Volk → Gebiet fällt nach Tod an Otto zurück, da sie keine Erben haben → Sicherung des Reichgutes → Ottonisches Reichskirchensystem Dieses Ottonisch-Salische Reichskirchensystem sah, gemäß der karolingischen Tradition, die Investitur als selbstverständliches Recht des Königs an. Die Herrschaftsausübung des Reisekönigs war erst durch die Unterstützung der kirchlichen Fürsten möglich und durch die Ausstattung mit weltlichen Lehen und Privilegien hatten sie ja auch Vorteile davon (Machtzuwachs) 962 wurde Otto I. in Rom zum Kaiser gekrönt, nachdem er im Streit zwischen dem Papst und dem König von Italien vermittelt hatte. Otto schwor dem Papst den Sicherheitseid und daraufhin schwuren Papst und das Volk von Rom Otto die Treue. Im Ottonianum (Vertrag, Urkunde) bestätigte Otto dem Papst den Besitz des Kirchenstaates (siehe Pippinsche Schenkung) und legt fest, dass der Papst nach Kanonischem Recht (Kirchenrecht: Wahl durch Kirchenmitglieder) gewählt wird. Kaisertum der Karolinger 1. Weihnachten 800: Kaiserkrönung Karls des Großen durch Papst Leo III. in Rom → Kaiser: Schutzherr der römischen Christenheit; weltliches Oberhaupt des Abendlandes (Universalanspruch) neben dem geistlichem Oberhaupt des Abendlandes (Papst) -> Konfliktstoff im späteren Verhältnis Papst-Kaiser 2. Kaisergedanke verliert wegen Erbteilungen an Substanz 3. Kaisertum Ludwigs II. erstreckt sich nur noch über Rom und den Schutz des Papstes 4. Papst gewinnt immer mehr Einfluss auf die Kaiserkrönung → Entwicklung vom Universalkaisertum Karls des Großen zum Kleinkaisertum Ludwigs II Kaisertum der Ottonen Otto I.: 962 Erneuerung der karolingischen Kaiseridee -> Universalanspruch des Kaisers, zumal Otto die Herrschaft über das Papsttum gewinnt Otto II.: Renovatio Imperii Romanorum (Erneuerung des römischen Reiches) -> Rom als Reichsresidenz -> Weltherrschaft als Imperator Romanorum Augustus è Entwicklung von der Vorstellung des Universalanspruchs zum Weltherrschaftsgedanken Tragende Elemente der Königsherrschaften 1. Karolinger: Lehnswesen: a. Einbeziehung der Adligen in die Herrschaft b. Elemente des Lehenswesens: i. Persönliches Element: Vasall begibt sich in den Dienst des Lehnsherrn -> gallorömische Kommentation; Vasall schließt Treueeid mit Lehnsherr -> germanische Gefolgschaft ii. Dingliches Element: Landleihe, Ämterleihe (beneficium bzw. feudum) c. Adel erwirkt Erblichkeit der Lehen (877) d. Anhäufung von Lehen -> Schwinden der Bindung an den König → Beginn des Dualismus zwischen König und Adel 2. Ottonen: Reichskirchensystem a. Einbeziehung des Geistlichkeit in das Lehnswesen b. Einsetzen der Geistlichen durch den König -> Laieninvestitur: Einsetzung von Bischöfen mit Ring und Stab (geistliche Macht) -> Ausstattung mit Privilegien/Regalien (Markt-, Forst-, Zollrecht, Gerichtsbarkeit) und Lehen für Hilfe bei Verwaltung (staatliche Macht) -> Otto ist für Investitur zuständig und hat Einfluss auf Einsetzung in die Ämter (Personen) -> tragendes Element bei geistlichen und weltlichen Ämtern (Bsp.: Bruder ist Bischof von Köln und Herrscher über Lothringen) -> Doppelherrschaft (archidux = archiepiscopus (Archi=Erzbischof + dux=Herzog)) Königskrönung bei Gottesgnadentum 1. Thronsetzung 2. Handgang und Treuegelöbnis 3. König geht in Kirche, wird von Bischof gegrüßt und mit Krummstab berührt 4. Öffentliche Akklamation 5. Insignienüberreichung (Schwert/Zepter – Stab) durch den Bischof a. Schwert: Schutz der Christen b. Mantel: Schutzmantel des Reiches c. Stab/Zepter: milder Herrscher -> Bonus im Jenseits 6. Salbung 7. Krönung → Gottesgnadentum und dann weltliche Macht, Gottes Wille wird immer wieder hochgehalten; Trennung von fürstlicher (Krönung draußen -> wichtiger als kirchlicher) und geistlicher Meinung (Salbung/Krönung drinnen -> Gottes Wille ist einziges was zählt) · Bereits im Krönungszeremonial 936 wird die Verpflichtung der Kirche auf das Reich erkennbar: Weltliche Thronsetzung vor dem Aachener Münster, danach Salbung, Krönung und zweite Thronsetzung → Gegengewicht zu den weltlichen Fürsten Investiturstreit · Streit zwischen Kaiser und Papst um Macht (Wer steht höher?) Zweischwerterlehre/Zwei Gewalten wird in Bildern verdeutlicht. Die Grundlage ist ein Bibelgleichnis. Bis zu den sächsischen Kaisern (bis 1024) auch unter Karl und Otto ging man davon aus, dass sowohl Kaiser als auch der Papst von Gott in ihr Amt eingesetzt worden sind. Die Zwei Schwerter werden als Sinnbild für das Recht zur Ausübung von Macht angesehen, sowohl im weltlichen als auch im geistlichen Bereich. Allerdings war man bis zu den Kirchenreformen im 11. Jhd der Meinung, dass die beiden Schwerter in den Händen des Kaisers vereinigt seien und zwar als Sinnbild für den religiösen Kampf innerhalb und außerhalb des römischen Reiches. Diese Theorie wurde gestützt durch den Umstand, dass der Kaiser Schutzherr der Kirche ist. Im Zuge der Kirchenreform nehmen die Päpste für sich in Anspruch das geistliche Schwert zu führen, das bedeutet die geistliche Macht inne zu haben. Aus diesem päpstlichen Widerspruch gegen die Vermengung der Gewalten seit Otto hat sich das Ganze hingesteigert zu einem hierokratischem Anspruch (Anspruch auf Priesterherrschaft) Für Papst Gregor VII. stand fest, dass die Priester einerseits mit dem geistlichen Schwert gewappnet seinen (das ihnen das Recht auf Investitur und das Recht über Kirchenstrafen gegen Sünder gibt), aber indirekt verfüge man auch über das weltliche Schwert, denn die Kirche besitzt das recht Kaiser bzw. König zu Hilfe zu rufen gegen Feinde der Kirche. Dieser Streit um das Verhältnis von weltlicher Macht (Imperium da Regnum) und geistlicher Macht (Sacerdotium) wird von der Kirche zunehmend zu ihren Gunsten ausgelegt und zwar von der Behauptung, dass das regnum dem sacerdotium unterzuordnen sei, weil es das geringere sei (Elasius) bis hin zu einem Rechtskommentar (1250). Der besagt: Die Kirche besitze beide Schwerter (das geistliche selbstführend und das weltliche befehlend) bis dann schließlich Papst Bonifaz VIII. (1302) sagt, alle Reiche sind in meiner Hand, denn ich habe die zwei Schwerter Kirchenreform Im 10./11. Jhd kommt es zu einer Reformbewegung, die vom Kloster Cluny in Burgund ausgeht und die die libertas ecclesiae (Freiheit für die Kirche, Reinheit der Kirche von weltlichen Machteinflüssen) fordert: - Kampf gegen Ämterkauf (Simonie) - Zölibat als Voraussetzung zur Priesterweihe - Wahl von Bischöfen/Äbten nach Kanonischem Recht - Wiederherstellung der alten Ideale Armut, Gebet und Gottesdienst in den Klöstern - Befreiung von Kirchen/Klöstern von ihrer Einbindung an/in die weltliche Herrschaft - Verbot der Laieninvestitur Diese Reformbewegung wurde mit Unterstützung König Heinrichs III. (1039-56) im Reich verbreitet, denn Heinrich sah in den dringenden Reformen (besonders wegen dem Ämterkauf) den unmittelbaren Amtsauftrag Gottes und keinerlei Widerspruch zum Reichskirchensystem. 1046 die Synoden von Sutry und Rom, Heinrich III. setzt 3 rivalisierende Päpste ab und einen neuen ein. Mit Papst Leo IX., der aus dieser Reformbewegung stammt, erzwingt Heinrich III: den Eingang der Reformen. Unter Heinrich III. Förderung der Reformen und Einklang von Königtum und Papsttum, da hier noch der Schwerpunkt der Reform auf Simonie, Zölibat und Moral lag. Erst unter Nachfolger Heinrich IV. kommt es zum Bruch. Gregor VII. (1020-1085): - Mönch Hildebrand - Vertreter der Reformbewegung - 1073 Wahl zum Papst Heinrich IV. (1051-1106: - Wird nach dem Tod seine Vaters mit 5 Jahren zum König gekrönt, aber seine Mutter Agnes übernimmt für ihn die Regierungsgeschäfte - Erzbischof von Köln Ano entführt Heinrich und zieht ihn bis 1066 auf - Obhut von Adelbert von Krämer - 1073-75: Sächsischer Aufstand durch stärkere Machtausübung von Heinrich -> brutale aber sehr erfolgreiche Niederschlagung -> straffe Maßnahmen direkt zu Beginn, will seine Macht etablieren/durchsetzen Gregor will Investiturrecht reformieren: Gregor -><- Heinrich è Es kommt zur Exkommunikation Heinrichs (Eingriff in weltliche Macht, Gottesgnadentum, keine Hochzeiten/taufen, Treueeid der Bevölkerung aufgelöst) è Bußgang von Canossa è Papst muss ihm vergeben -> Heinrich festigt seine Macht wieder è Später wieder Exkommunikation è Heinrich setzt Gegenpapst ein -> Gregor stirbt im Exil Wormser Konkordat 1122 · Trennung von Spiritualia und Temporalia · Die Investitur in ein Kirchenamt wird unterteilt in zwei voneinander getrennte Bereiche: o Spiritualia: Einsetzung ins geistliche Amt durch freie Kanonische Wahl und Übergabe von Ring und Stab o Temporalia: Einsetzung in das weltliche Lehen, in weltliche Güter und Rechte, die der König mit dem Zepter übergibt · Trotz dieser Trennung war es faktisch unmöglich einen Kandidaten gegen den Willen des Kaisers/Königs zu wählen. · Weltlichen Teile einer geistlichen Institution wurden ganz nach dem Lehnsrecht begriffen → Alle weltlichen Güter und Rechte einer Kirche sind Regalien und damit bis auf die Form einer Übergabe den Lehen weltlicher Herren gleichgestellt → Aus der unmittelbaren Reichskirchenverwaltung wird eine lehnsrechtliche Beziehung; kein Bischof oder Abt kann Lehnsherr sein ohne vom König unmittelbar belehnt worden zu sein Prozess des Machtverfalls I. Beginn des Verhältnisses a. Pippin der Jüngere (751-68): i. Sakrale Legitimierung des karolingischen Königtums durch den Papst -> Salbung ii. Schutz vor den Langobarden: „Patricuus Romanorum“ iii. Entstehung des Kirchenstaates durch Pippinische Schenkung b. Karl der Große (768-814) i. Schutz der Kirche ii. Erneuerung des Kaisertums c. Ottonen i. Reichskirchensystem ii. Entscheidender Einfluss auf die Papstwahl → Herrschaft der weltlichen über die geistliche Macht II. Auseinandersetzung a. 10./11. Jhd: kirchliche Reformbewegung von Cluny „libertas ecclesiae“ -> Infragestellung der staatlichen Ordnung (Priesterehe, Laieninvestitur, Simonie) b. Maßnahmen der Päpste: i. 1059: Papstwahledikt (Wahl des Papstes nur durch Kardinäle) ii. 1075 „dictatus papae“ (Herrschaftsanspruch des Papstes über weltliche Gewalt) -> 1076: Absetzung Heinrichs IV.; 1077 Gang nach Canossa, Lösung vom Bann c. 1122: Wormser Konkordat: Kompromiss: Trennung zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt → Aufstieg des Papsttums und Rivalität zwischen Kaiser und Papst III. Der Endkampf → 1213: Innozenz III.: Proklamierung der päpstlichen Weltherrschaft → 1302: Bulle „unam sanctum “: Formulierung des päpstlichen Weltherrschaftsanspruch → Durch Frankreich politische Entmachtung des Papsttums: 13013: Gefangenschaft des Papstes in Avignon → 1338: Kurverein von Rense: Ausschaltung des Papstes von der Wahl zum deutschen König → Scheitern des päpstlichen Weltherrschaftsanspruch durch Aufkommen der Nationalstaaten

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