C, 1.7.1, Besitz und Eigentum, Aufgaben

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Eingangsklasse Rechtliche Grundlagen des Handelns privater Haushalte FlashCards sobre C, 1.7.1, Besitz und Eigentum, Aufgaben, criado por Stefan Kurtenbach em 09-08-2017.
Stefan Kurtenbach
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Resumo de Recurso

Questão Responda
BWL-Lehrer Friedrichs hält das Schulbuch des Schülers Gerd Weiser in seinen Händen. Gerd hat das Buch im Rahmen der Lernmittelfreiheit von der Schule ausgeliehen. 1. Wer ist Besitzer des Buches? 2. Wer ist Eigentümer des Buches? 3. Am Schuljahresende möchte der Schüler das Buch kaufen. Wie erfolgt die Eigentumsübertragung? 1. Lehrer ist Besitzer, da er die tatsächliche Herrschaft über das Buch hat. 2. Schulträger ist Eigentümer. 3. Da Schüler bereits Besitzer des Buches ist, erfolgt die Eigentumsübertragung durch bloße Einigung.
In einem Unternehmen wird nachts eingebrochen. Dabei werden ein Computer und 1000 € Bargeld aus der Handkasse entwendet. Einige Tage später verkauft der Dieb den Computer an einer Computerbörse an den ahnungslosen Franz Stoll. Mit den gestohlenen 1000 € kauft sich der Dieb an der gleichen Börse einen hochwertigen Farbdrucker. 1. Wer ist Besitzer und wer ist Eigentümer des Computers? 2. Wer ist Eigentümer des Farbdruckers? 3. Wer ist Eigentümer der 1000 €? 1. Besitzer des Computers ist Franz Stoll. Eigentümer des Computers ist das Unternehmen. Begründung: Bei gestohlenen Sachen ist gutgläubiger Eigentumserwerb nicht möglich. 2. Eigentümer des Farbdruckers ist der Dieb. Begründung: Farbdruckers wurde nicht gestohlen, daher Eigentumserwerb durch Einigung und Übergabe. 3. Eigentümer des Geldes ist der Verkäufer des Farbdruckers. Begründung: Gutgläubiger Eigentumserwerb bei gestohlenen Geld ist möglich
Michael Mai hat in der Schule seine Handschuhe verloren. Berthold Klein hat die Handschuhe gefunden und dem ahnungslosen Franz Stoll verkauft. Franz Stoll nimmt die Handschuhe mit nach Hause. 1. Wer ist Besitzer der Handschuhe? 2. Michael Mai stellt fest, dass Franz Stoll seine Handschuhe trägt. Michael verlangt von Franz Stoll Herausgabe der Handschuhe. Wer ist Eigentümer der Handschuhe? 3. Begründen Sie die gesetzliche Regelung zum Eigentumserwerb an verlorenen Sachen. 1. Besitzer der Handschuhe ist Franz Stoll, da er die tatsächliche Herrschaft über die Handschuhe hat. 2. Eigentümer der Handschuhe ist Michael Mai. Begründung: Gutgläubiger Eigentumserwerb ist bei verlorenen Sachen nicht möglich. 3. in beiden Fällen gibt es zwei benachteiligte: den ursprünglichen Eigentümer sowie den gutgläubigen Erwerber. Die Frage lautet: Wer ist schutzbedürftiger? Im Falle von verlorenen Sachen hat sich der Gesetzgeber für den ursprünglichen Eigentümer entschieden. Das Recht auf Privateigentum soll geschützt werden. Im Falle von verlorenen Geld kann dies nicht beibehalten werden, da ansonsten die allgemeine Rechtsunsicherheit zu groß wäre.

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