Lernquiz Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht / Arbeitsunfähigkeit

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Überprüfen Sie anhand von 5 Fragen kurz Ihr Wissen zum Thema Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitgeberverband  Braunschweig
Quiz by Arbeitgeberverband Braunschweig , updated more than 1 year ago
Arbeitgeberverband  Braunschweig
Created by Arbeitgeberverband Braunschweig about 5 years ago
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Resource summary

Question 1

Question
Muss ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, die Diagnose mitteilen?
Answer
  • Ja.
  • Nein.

Question 2

Question
Kann man während einer Erkrankung kündigen?
Answer
  • Nein, im Krankenstand ist eine Kündigung generell unzulässig.
  • Ja, aber nicht, wenn sich der Arbeitnehmer im Krankenhaus befindet.
  • Ja.
  • Das hängt von der Art der Erkrankung ab.

Question 3

Question
Der Arbeitnehmer legt Ihnen einen Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung vor. Welche Aussagen sind zutreffend?
Answer
  • Es besteht eine Pflicht zur Durchführung.
  • Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Wahlrecht, ob er dem zustimmt oder nicht.
  • Nur bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besteht eine Pflicht zur Durchführung.
  • Es besteht in keinem Fall eine Verpflichtung zur Durchführung.

Question 4

Question
Ihnen liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Sie haben berechtigte Zweifel, da der Arbeitnehmer für denselben Zeitraum einen abgelehnten Urlaubsantrag gestellt hatte. Welche Antworten sind richtig?
Answer
  • Da kann man nichts machen. Das ist einfach nur ärgerlich.
  • Man kann den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse /Vertrauensarzt) einschalten.
  • Man kann auch bei privat Versicherten den MDK (Vertrauensarzt) einschalten.
  • Man kann ein Zurückbehaltungsrecht am Entgelt ausüben.

Question 5

Question
Der Arbeitnehmer ist länger als 6 Wochen erkrankt und im Krankengeldbezug. Bestehen die Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall fort?
Answer
  • Nein, da jetzt die Krankenkasse zahlt.
  • Nein, der Arbeitgeber weiß ja, dass der Arbeitnehmer krank ist und es gibt auch keine Bescheinigung mehr für den Arbeitgeber.
  • Ja, das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält keine Beschränkung auf den 6 – Wochen - Zeitraum.
  • Das hängt von der Art der Erkrankung ab.
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