2.2.4 Sicherheiten

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Investition + Finanzierung (Kapitel 2 - Karteikarten only) Flashcards on 2.2.4 Sicherheiten, created by Sarah Rupprecht on 21/10/2018.
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Question Answer
2.2.4 Sicherheiten Was sollte grundsätzlich bei der Vergabe von Krediten beachtet werden > Grundsätzlich sollte es zu keiner Vergabe von Krediten kommen, wenn die Unternehmensbonität nicht entsprechend ist > Es gilt: Kein Kredit nur aufgrund von Sicherheiten!
Welche Hauptarten von Sicherheiten gibt es? Hauptarten: Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung
Genauer erklären "Grundschuld" - Sehr häufig angewendet, um Forderungen abzusichern - nicht akzessorisch, aber abstrakt (d.h. losgelöst von einer zugrunde liegenden Forderung) - Grundschuld bleibt auch bei teilweiser oder völliger Kreditrückzahlung in voller Höhe bestehen! - Briefform oder Buchform (Aus verwaltungstechnischen Gründen, häufiger in Buchform) - Entsteht durch die Einigung zwischen dem Grundschuldgläubiger und dem Grundstückseigentümer und die Eintragung im Grundbuch (Buchgrundschuld) - Bei Briefgrundschuld müsste zusätzlich noch die Übergabe des Briefes erfolgen = NICHT Akzessorisch
Genauer erklären "Hypothek" - Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek akzessorisch (d.h. sie ist unlösbar mit der zugrunde liegenden Forderung verbunden) - Sie passt sich an die wechselnde Höhe der Forderung an und erlischt mit dem Wegfall der Forderung - Der Gläubiger hat dinglichen Anspruch an Grundstück und persönlichen Anspruch an Gläubiger - Formen: Verkehrs-, Sicherungs-, Höchstbetragshypothek - Entsteht durch Einigung zwischen Hypothekengläubiger und Grundstückseigentümer und die Eintragung in das Grundbuch - Hypothekengläubiger erwirb die Hypothek durch die Entstehung einer Forderung (leiht Geld) - Bei Briefhypothek zusätzlich noch Übergabe des Briefes  - Bei Fälligkeit der Forderung kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung bewirken, wenn er vorher einen vollstreckbaren Titel (i.d.R. ein Gerichtsurteil) erhalten hat > Hypotheken spielen in der Praxis nur noch eine geringe Rolle!
Genauer erklären "Sicherungsübereignung" > Eine Art Pfandrecht, ohne dass eine Besitzübertragung erfolgt > Bank ist Besitzer, Sicherungsnehmer ist Eigentümer!  = Daher wird zusätzlich ein Verwahrvertrag geschlossen, durch den der Sicherungsgeber zum Besitz berechtigt ist! (Sicherungsgut muss auch weiterhin bilanziert werden. Bei Konkurs des Sicherungsgebers hat der Geber ein Absonderungsrecht) > Häufig bei Kraftfahrzeugen, Maschinen, Waren, ganze Warenlager > Verwertung (Verkaufen durch Sicherungsnehmer) ist nur bei Nichterfüllen einer fälligen Forderung an den Sicherungsgeber zulässig. Es kann durch freihändigen Verkauf oder Versteigerung erfolgen. Sicherungsnehmer muss sich bemühen einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen um überfällige Forderungen an Sicherungsgeber möglichst gut decken zu können = NICHT Akzessorisch
Welche sonstigen Arten von Sicherheiten gibt es? Bürgschaft Eigentumsvorbehalt Pfandrecht Zession
Genauer erklären "Bürgschaft" Ein Bürge haftet neben dem Kreditnehmer für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (i.d.R. Selbstschuldnerisch) = Akzessorisch
Genauer erklären "Eigentumsvorbehalt" Die gelieferte Ware bleibt so lange Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde seine Schuld bezahlt hat = Akzessorisch
Genauer erklären "Pfandrecht" Zur Absicherung eines Kredits kann der Kreditnehmer bewegliche Sachen oder Rechte an den Kreditgeber übergeben. Er bleibt Eigentümer, z.B. Pfandrecht an Waren, Wertpapieren, Bankguthaben = Akzessozisch!
Genauer erklären "Zession" Der Lieferant (Zedent) kann eine Forderung gegenüber einem Kunden an einen neuen Gläubiger (Zessionar) zur Absicherung von dessen Kredit abtreten. Die kann offen oder verdeckt erfolgen)
Definition "akzessorisch" Akzessorisch bedeutet, dass die Kreditsicherheit an die Hauptschuld gekoppelt ist bzw. mit ihr verbunden ist. Daraus folgt, dass eine akzessorische Sicherheit erst dann entsteht, wenn eine Schuld (und auf der anderen Seite entsprechend eine Forderung) wirksam entstanden ist. Sobald die Schuld beglichen ist, löst sich eine akzessorische Sicherheit auf Z.B. Pfandrecht, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt
Definition "Selbstschuldnerisch" Der Bürge muss sofort zahlen sobald der eigentliche Schuldner nicht zahlt. Gläubiger kann direkt an den Bürgen herantreten, ohne einen vollstreckbaren Titel erwirkt zu haben (Gerichtsurteil)
Definition Nicht-Akzessorisch Sind unabhängig von der Hauptschuld bzw. nicht an die Hauptschuld gekoppelt. Dies bedeutet, dass sie auch ohne eine entsprechende Schuld (bzw. auf der Gegenseite eine Forderung) entstehen können. Auch nachdem die Schuld ganz getilgt wurde, kann eine fiduziarische Sicherheit weiterhin bestehen und ggf. später erneut als Sicherheit verwendet werden. Dies ist bei akzessorischen Sicherheiten, welche unmittelbar an die Hauptschuld gekoppelt sind, unmöglich. Z.B. Grundschuld, Sicherungsübereignung
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