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Quiz

Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht /Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Arbeitgeberverband Braunschweig 20 Fragen

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Fragen in diesem Quiz (20)

  1. 1Welche dieser Sanktionen ist im Arbeitsrecht bei einer Schlechtleistung unzulässig?
    1. AAbmahnung
    2. BSchadensersatz
    3. CKürzung des Arbeitsentgelts
    4. DVersetzung
  2. 2Kann ein Arbeitnehmer zum Schadensersatz herangezogen werden?
    1. ANein, der Arbeitnehmer haftet nie.
    2. BJa, der Arbeitnehmer haftet immer.
    3. CDer Arbeitnehmer haftet nur für vorsätzliches Handeln.
    4. DDer Arbeitnehmer haftet bei Vorsatz sowie bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit.
  3. 3Wann ist eine Abmahnung notwendig?
    1. Avor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung
    2. Bbei häufigen Kurzerkrankungen
    3. Cbei jeder Kündigung
    4. Dnur bei Beendigungskündigungen
  4. 4Was ist Sinn und Zweck einer Abmahnung?
    1. ADer Arbeitnehmer soll nur auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden.
    2. BDer Arbeitnehmer soll auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden und ihm soll klargemacht werden, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.
    3. CDer Arbeitnehmer soll nur ermahnt werden.
    4. DDie Abmahnung soll eine Verwarnung sein.
  5. 5Welche Form ist für die Erteilung einer Abmahnung einzuhalten?
    1. ASie muss schriftlich erfolgen und unterschrieben werden.
    2. BSie muss mündlich erfolgen.
    3. CSie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
    4. DSie muss schriftlich erfolgen, Textform reicht aber, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
  6. 6Gibt es eine Frist, innerhalb der abgemahnt werden muss?
    1. ANein, es gibt überhaupt keine Fristen.
    2. BJa, innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall muss abgemahnt werden.
    3. CJa, innerhalb von 3 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall muss abgemahnt werden.
    4. DJa, innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall sollte abgemahnt werden.
  7. 7Wer ist zur Erteilung einer Abmahnung berechtigt?
    1. Ajeder, der weisungsberechtigt ist
    2. Bnur der Personalleiter
    3. Cnur der direkte Vorgesetzte
    4. Dnur die Geschäftsführung
  8. 8Wie sollte der Zugang einer Abmahnung unter Abwesenden am besten gesichert werden?

    1. Adurch Einwurf – Einschreiben
    2. Bdurch Einschreiben mit Rückschein
    3. Cdurch Einsatz eines Boten
    4. Ddurch Übergabe – Einschreiben
  9. 9Welche Aussage ist zutreffend?

    1. AMan muss immer erst ermahnen, bevor man abmahnen kann.
    2. BDie Ermahnung ist keine notwendige Vorstufe der Abmahnung.
    3. CMan muss erst mündlich und dann schriftlich ermahnen bevor man abmahnen kann
    4. DDie Abfolge ist immer Ermahnung – Abmahnung – Kündigung.
  10. 10Gibt es eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen, die erforderlich ist bevor gekündigt werden kann?
    1. ANein, man muss nicht vorher abmahnen.
    2. BJa, kommt es nach einer Abmahnung zum Wiederholungsfall, kann gekündigt werden.
    3. CJa, es muss dreimal abgemahnt werden und dann kann im Wiederholungsfall gekündigt werden.
    4. DNein, es ist immer der Einzelfall zu betrachten.

Informationen

Beschreibung
Prüfen Sie anhand von 20 Fragen Ihr Wissen rund ums Thema "Sanktionen bei Pflichtverletzungen". Es geht dabei insbesondere um alle gängigen Fragen zum Thema "Abmahnung".
Sprache
Deutsch
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