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KORRE 23/24 - VO 10 Bildnisschutz

elli A. 12 Fragen

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Fragen in diesem Quiz (12)

  1. 1Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?
    1. ADie Einwilligung in die Veröffentlichung eines Personenbildnisses kann nicht immer widerrufen werden.
    2. BDas Recht am eigenen Bild ist im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.
    3. CDie Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung der Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt sind.
    4. DIm Bildnisschutz wird nur der immaterielle Schaden ersetzt.
  2. 2Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?

    1. ASchutzvoraussetzung ist, dass die abgebildete Person zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch lebt.
    2. BFür die Beurteilung, ob die Interessen des Abgebildeten verletz wurden, ist auch ein allfälliger Begleittext heranzuziehen.
    3. CWerden berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt, ist die Veröffentlichung des Bildnisses keinesfalls zulässig.
    4. DMaterielle Schäden werden im Rahmen des Bildnisschutzes nicht ersetz
  3. 3Welche der folgenden Aussagen zum Recht am eigenen Bild ist/sind richtig?


    1. AWilligt eine Person dann ein, dass ihr Personenbildnis veröffentlicht wird, kann diese Einwilligung später unter Umständen widerrufen werden.
    2. BDas Recht am eigenen Bild ist im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.
    3. CDas Recht am eigenen Bild wirkt postmortal weiter.
    4. DDas Recht am eigenen Bild schützt im Regelfall sowohl vor dem Fotografiert-Werten als auch vor dem Veröffentlichen von Personenbildnissen.
  4. 4Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
    1. AFotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröffentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröffentlichung einwilligt
    2. BAuch unentgeltliche Veröffentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen.
    3. CWird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen
    4. DPersonenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, außer der Abgebildete stimmt der Veröffentlichung zu
  5. 5Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

    1. ADie Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate
    2. BNach ihrem Tod werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin geschützt.
    3. CDie Schutzfrist beginnt am 1. Jänner 2010.
    4. DDer urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.
  6. 6Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotografiert am 15. Jänner 2015 bei einer
    Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
    1. AIst ein Foto urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers geschützt sein.
    2. BHätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde
      Teilurheberschaft
    3. CDas Werk ist bis zum 31. Dezember 2086 urheberrechtlich geschützt
    4. DDie Marketingabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.
  7. 7Alexander, ein siebenjähriger Bub, wird beim Malen mit Wasserfarben fotografiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?


    1. ADas Fotografieren des Buben ist keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
    2. BDie Veröffentlichung des Fotos ist jedenfalls eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
    3. CDamit das Foto für Werbezwecke verwendet werden darf, müssen Alexanders Eltern in die Veröffentlichung des Bildes einwilligen.
    4. DDamit das Foto für Werbezwecke verwendet werden darf, muss Alexander in die Veröffentlichung des Bildes einwilligen.
  8. 8
    Der Heurigenwirt Noah Achterl beabsichtigt die Eröffnung seines dritten Lokals. Schon jetzt wirbt er mit einer in der Nähe angebrachten großformatigen Werbetafel, auf der man inmitten mehrerer Photos des noch leeren Lokals ein Photo einer fröhlichen Gästerunde sieht. Dieses (wohl in einem anderen, bereits geöffneten Lokal aufgenommene) Photo zeigt unter anderem den ehemaligen Richter und Politiker Wilhelm Weinlein. Herr Weinlein möchte sich das nicht gefallen lassen und rechtlich dagegen vorgehen. Er stützt sich auf den Bildnisschutz. Welche der folgenden Fallgruppen ist/sind in diesem Fall einschlägig?


    1. APreisgabe des Privatlebens
    2. BBloßstellung
    3. CAnlass zu Missdeutungen
    4. DEntwürdigende und herabsetzende Abbildungen
  9. 9Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotografiert. Einige Tage später findet er in einer Online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Foto illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
    1. ADie Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.
    2. BVom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.
    3. CAnders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht um den Bildnisschutz.
    4. DUm ein Foto veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen
  10. 10Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Marketingzwecken auf der Webseite eines Wintersportsortes veröffentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
    1. AWird ein Foto veröffentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe „Anlass zu Missdeutungen“.
    2. BDas Veröffentlichen eines Bildes, auf dem ein fünfjähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur zulässig, wenn die Eltern in die Veröffentlichung einwilligen.
    3. CBei einer reinen Landschaftsaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
    4. DDas Veröffentlichen der Fotos auf der Webseite des Wintersportortes ist ein Eingriff in das Vervielfältigungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Fotographen.

Informationen

Beschreibung
Quiz am KORRE 23/24 - VO 10 Bildnisschutz, erstellt von elli A. am 19/03/2024.
Autor
elli A.
Sprache
Deutsch
Aufrufe
84
Schlagwörter
1. klasse
Bewertung
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