Karteikarten
Gerichtliche Veterinärmedizin - Vertragsrecht 2
Karten in diesem Stapel (24)
- 1Vorraussetzungen für die Gültigkeit der Schiedvereinbarung?1) Problem muss grundsätzlich durch einen Vergleich zu lösen sein
2) Vereinbarung muss dokumentiert sein
3) muss in Form einer vertraglichen Nebenabrede oder als Vertragbestandteil vereinbart sein
4) Formmangel wird durch Einlassung geheilt - 2Schiedsrichter?Gerade Anzahl muss nominiert sein => SR müssen Vorsitzenden wählen.
Bei fehlender Vereinbarung immer 3 SR.
SR haben gleiche Aufgaben wie staatliche Richter = Entscheidung eines Rechtsstreits.
Schiedsvereinbarung ist verbindlich, d.h. staatliches Gericht kann nicht mehr angerufen werden - 3Was ist eine Vermutungsfrist?= Verordnung über die Vermutungsfristen bei Tiermängeln definiert bestimmte KH und zugehörige kürzeste Latenzzeit (tritt die entspr. KH innerh. der Vermutungsfrist auf, so wird angenommen, dass sie im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war)
=> Beweislast liegt beim GLV...um der GL zu entgehen, muss er beweisen, dass die KH zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war = BEWEISLASTUMKEHR - 4Mängelrüge?Für die Nutzung der BWLU ist die rechtzeitige Mängelrüge erforderlich (innerh. der rechtlichen Vermutungsfrist). Mängelrüge beim GLV7 Bürgermeister; alternativ rechtzeitige Untersuchung durch Sachverständigen oder gerichtliche Beweisaufnahme. Erfolgt Mängelrüge erst während GL so liegt Beweislast wieder beim GLB.
- 5Wer trägt die Beweislast im Fall der GL (in Abh. vom Zeitpunkt der Mängelrüge und von der Art des mangelhaften Rechtsobjekts)?+ wird ein Mangel einer beweglichen oder unbeweglichen Sache innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragserfüllung (Übergabe) bemerkt und angezeigt, muss der Verkäufer (GLV) beweisen, dass dies nicht schon bei der Übergabe vorhanden war, will er Gewährleistungsansprüche des Käufers abwehren
+ Verordnung über die Vermutungsfristen bei Tiermängeln definiert bestimme KH und zugehörige kürzeste Latenzzeiten; tritt die entspr. KH innerh. der rechtlichen VF auf, so wird angenommen, dass sie im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war => BL liegt beim GLV (um Gl zu entgehen, muss er beweisen, dass die KH noch nicht vorhanden war = BWLU)
+ für die Nutzung des BLU ist rechtzeitige Mängelrüge (=innerhalb der rechtlichen VF) beim GLV oder in dessen Abwesenheit beim Bürgermeister erforderlich
+ erfolgt die Mängelrüge erst in der anschließenden GLF, so liegt die BL beim GLB - 6rechtliche Vermutungsfrist für Tiermängel bei Schafen und Ziegen?* allgemein durch Parasiten bedingte Wassersucht (21T)
* Räude (7T)
Ziege: Tuberkulose (21T) - 7rechtliche Vermutungsfristen beim Einhufer?* Dämpfigkeit (14T)
* Dummkoller (14T)
* Aufsetzkoppen (14T)
* Freikoppen (7T)
* Kehlkopffpeiffen (7T)
* Innere Augenentzündung (7T) - 8rechtliche Vermutungsfristen für Hühner?* Marek´sche KH (28T)
* Leukose (21T)
* AE => ZitterKH (10T)
* Geflügelpocken (7T)
* Atypische Geflügelpest (5T) - 9rechtliche Vermutungsfristen für Kaninchen?* Myxomatose (10T)
* Ohrräude (7T) - 10Welche Mängel mit welchen rechtlichen Vermutungsfristen gibt es beim Rind?* Leukose (150T)
* Tuberkulose (21T)
* Finnen (21T)
* Lungenwurmseuche (21T)
*Scheidenvorfall (14T)
* Zungenschlagen (14T) - 11rechtliche Vermutungsfristen beim Schwein?* Leukose (60T)
* FInnen (21T)
* Muskeltrichinen (7T)
* Grabmilbenräude (7T) - 121) Was versteht man unter Dummkoller? 2) Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Käufer eines Pferdes mit Dummkoller Gewährleistung bekommt? 3) Was bekommt der GLB?1) chronisch unheilbare Erkrankung des Gehirns, durch idiopathischen Hydrocephalus mit Einschränkung von Bewusstsein und Bewegung
2) Tiermangel mit rechtlicher Vermutungsfrist von 14 Tagen; tritt die KH innerh. dieser auf, wird angenommen, dass sie schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war; BL beim Verkäufer, erfolgt Mängelrüge nach 14 T aber innerh. der GLF liegt BL beim Käufer
3) der GLB bekommt je nach Arbeitsleistung, die das Pferd zu verrichten hat: Wandlung oder Minderung - 13A schenkt B einen 10 Wochen alten Welpen. Dieser erkrankt 14 T nach der Übergabe an Kokzidiose. B lässt ihn behandeln und will jetzt einen Teil der Behandlungskosten von A erstattet bekommen. Wie sieht es mit der GL aus?GL: Wer einem anderen eine Sache gegen ENtgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht
kein Entgelt = keine GL - 14Was versteht man unter der Beschälseuche, wie lange lässt sie sich rückdatieren und welche Folgen hat sie für den Verkäufer im Gewährleistungsfall?Paarungsinfektion, durch Deckackt übertragen, Trypanosoma euqiperdum, anzeigepflichtig!
Inkubationszeit: 1-4 Wochen
Verbrauchergeschäft mit 2 Jahren GLF mit BLU innerh. der ersten 6 Monate nach Übergabe.
Wird die Mängelrüge (innerh. 6 M) durch den Käufer eingereicht, muss Verkäufer beweisen, dass KH bei Übergabe noch nicht vorhanden war. => längste IKZ (4W) wird wichtig
ordentlicher Gebrauch nicht möglich => Wandlung - 15ärztlicher Behandlungsvertrag?= untypisierter Vertrag
Vertragsinhalt, auf Grund dessen der Arzt dem Patienten(besitzer) eine fachgerechte, nach dem objektiven Stand des besonderen Faches entsprechende Behandlung, aber keinen bestimmten Erfolg schuldet - 16Dienstvertrag Definition?= Arbeitsvertrag zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber
(zur Dienstleistung verpflichtet, nicht zu bestimmten Erfolg)
Dienstnehmer hat Arbeit persönlich zu leisten, kann nur mit Zustimmung vom Arbeitsgeber auf andere übertragen werden. Umfang der Dienste "den Umständen nach angemessen"; Entgelt gebührt nach Leistung der Dienste, DN hat Anspruch auf entgelt nicht erbrachter Leistung, wenn diese durch den AG verhindert wurden, der AB aber bereit war diese zu erbringen.
Dienstvertrag grundsätzlich formfrei, gesetzliche Schutzvorschriften - 17Pflichten beim Dienstvertrag?Dienstgeber hat Fürsorgepflicht gegenüber Dienstnehmer, Dienstnehmer hat Treuepflicht gegenüber Dienstgeber
- 18Was ist ein echter Dienstvertrag?= DV mit persönlichem Abhängigkeitsverhältnis
+ dauernde Verpflichtung zu persönlicher Arbeit unter Leitung und mit den Mitteln des DG
+ DN ist weisungsgebunden gegenüber DG, DN schuldet Arbeit, keinen bestimmten Erfolg
Bsp.: Assistent einer Tierklinik; Amtstierarzt
DN durch Gesetze geschützt (Feiertagsgesetz,...) - 19Was ist der freie Dienstvertrag?Vertragsverhältnis zwischen Partnern ist frei gestaltet, d.h. keine persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des DN
Bsp.: Ärzte, Tierärzte, gegenüber einem Patientenbesitzer, sofern kein WV besteht
DN nicht durch Sondergesetze geschützt. - 20DIenstvertrag - Verschulden?nicht kunstgerechte (lege artis) Arbeit bedeutet für den TA Verschulden => Er wird schadensersatzpflichtig
unverschuldete Fehlleistungen bei Erfüllung des DV haben keine Konsequenzen, da kein Erfolg geschuldet wird - 21Werkvertrag Definition?Werkunternehmer (Hersteller) verpflichtet sich ggü. Werkbesteller (Auftraggeber) zur Herstellung eines bestimmten Erfolgs; Werk ist persönlich oder unter persönlicher Verantwortung des Unternehmers herzustellen.
Leistung grundsätzlich entgeltlich; Werklohn grundsätzlich nach Vollendung des Werks fällig - 22Inwieweit ist DN bzw. WU verpflichtet, seine Leistung persönlich zu erbringen?+ DN hat Arbeit persönlich zu leisten, nur mit Zustimmung übertragbar
+ WU verpflichtet sich zu Herstellung eines bestimmten Erfolgs, ist persönlich oder unter persönlicher Verantwortung herzustellen
[Erfolg = konstgerechte Ausführung des Werks: lege artis Durchführung der Untersuchung und lege artis Interpretation des Befundes; bei Mängel des Werks => Gewährleistungspflicht] - 23Welche tierärztlichen Leistungen werden im Rahmen eines "Werkvertrags" erbracht?+ Eingriffe (OP´s, Geburt,...)
+ Immunisierungen (passiv und aktiv)
+ reine Diagnostik (Kaufuntersuchung, Laboruntersuchung,...) - 24Mängel beim Wekrvertrag?Gewährleistungsregeln sind gleich wie bei Kaufgeschäften!
Mängel bei tierärztlichen Werken sind praktisch immer auch mit schuldhaftem Verhalten verbunden -> ziehen häufig Schadensersatzforderungen nach sich.
Bsp.: Geburtshilfe: Fetus entwickelt, auf Nachgeburt vergessen => Bei Entwicklung einer Endometritis = Mangelfolgeschaden => kostenlose Behandlung
Informationen
- Beschreibung
- Karteikarten am Gerichtliche Veterinärmedizin - Vertragsrecht 2, erstellt von Silke Pirgmayer am 27/02/2018.
- Erstellt von
- Silke Pirgmayer
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