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Karteikarten

1. Maßnahmen zur Vorbeugung + Bekämpfung von Tierseuchen gem. TierGesG

Lisa R. Tierseuchenbekämpfung Deutsch 16 Karten

1. Maßnahmen zur Vorbeugung + Bekämpfung von Tierseuchen gem. TierGesG

Karten in diesem Stapel (16)

  1. 1Allgemeines zum TierGesG- vom 27.03.2013
    - erlöst seit 1.05.2014 das Tierseuchengesetz
    - neu bekannt gemacht am 21.11. nach verschiedenen Änderungen
  2. 2Aufbau des TierGesG-> 10 Abschnitte, 45 Paragraphen
    1. Allgemeines - §§1-3
    2. Maßnahmen zur Vorbeugung/Bekämpfung - §§4-7
    3. Besondere Schutzmaßnahmen- §§8-10
    4. Immunolog. Tierarzneimittel und Diagnostik - §§11-12
    5. Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr - §§13 - 14
    6. Entschädigung für Tierverluste - §§15-22
    7. Datenerhebung - §23
    8. Überwachung - §§24-30
    9. Straf- und Bußgeld - §31-33)
    10. Weitere Befugnisse - §§34-45
  3. 3§1 AnwendungsbereichVorbeugung + Bekämpfung von Tierseuchen
    Ziel: Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Vieh und Fischen
  4. 4§2 Begriffsbestimmungen Tierseuche und TierseuchenerregerTierseuche: Krankheit/Infektion mit Tierseuchenerreger, die bei Tieren auftreten auftreten und auf Tiere/Menschen übertragen werden können
    Tierseuchenerreger: Krankheitserreger oder Teil eines Krankheitserregers
  5. 5Seuchenmedizinische Definition von Tierseuche und TierseuchenerregerTierseuche: Krankheit die auf natürlichem Weg mittelbar/unmittelbar durch ein Agens übertragen wird und vermehrt am selben Ort zur selben Zeit auftreten kann
    Tierseuchenerreger: spezifischer, lebender Krankheitserreger mit Ausbreitungstendez
  6. 6§2 Begriffsbestimmungen Definition Haustiere, Vieh, FischHaustiere: alle von Menschen gehaltene Tiere (inkl. Bienen + Hummeln, exkl. Fische)
    + wildlebende Klauentiere (Gehegewild zur Gewinnung von Fleisch)
    Vieh: Haustiere folgender Arten
    Pfd, Rd, Sf, Zg, Sw, Hasen, Enten, Gänse, Hühner, Tauben etc.
    Fische: Fische, Krebstiere, Weichtiere
  7. 7§2 Begriffsbestimmungen Definition verdächtige TiereVerdächtige Tiere: seuchenverdächtige + ansteckungsverdächtige Tiere
    seuchenverdächtig: zeigen Anzeichen einer Tierseuche
    ansteckungsverdächtig: zeigen selbst keine Anzeichen, ist aber nicht auszuschließen, dass sie den Erreger aufgenommen haben
  8. 8§3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters- Sorge tragen, dass Tierseuchen weder eingeschleppt noch verschleppt werden
    - Sachkundig machen in Bezug auf Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen
    - Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs
  9. 9Die drei Eckpfeiler der TierseuchenbekämpfungDie drei Eckpfeiler der Tierseuchenbekämpfung
  10. 10§6 TierGesGErmächtigung des Bundesministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen
  11. 11§7 TierGesGMöglichkeit des Bundesministeriums durch Rechtsverordnungen Mittel + Verfahren für tierseuchenrechtliche Desinfektion und Schadnagerbekämpfung zu bestimmen
  12. 12§8 TierGesGErmächtigung der Behörde zur Einrichtung von Schutzgebieten für den Fall dass min. 2/3 der Betriebe frei von einer bestimmten Tierseuche sind
  13. 13§9 TierGesGMöglichkeit des BMEL durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Tier/Bestand/Gebiet frei von einer Tierseuche anzusehen ist
  14. 14§10 TierGesG- Möglichkeit ein Monitoring durchzuführen -> kontinuierliche Sammlung von Daten zur frühzeitigen Erkennung von Gefahren für die Tiergesundheit
    - Tierbestände, Verarbeitungsbetriebe, Schlachtstätten
    - evt. Einbeziehung von Vektoren
    --> 2016 VO zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln
  15. 15Grundlagen einer erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung- exaktes Informations- und Meldesystem
    - klare strategische Konzeption zur Verhütung + Bekämpfung von Seuchenausbrüchen
    - Taktische Lösungsvarianten
    - ständige Kontrolle angewiesener + verfügter Maßnahmen
    - ständige Information über die Wirksamkeit (= feed back)
  16. 16Staatliche Tierseuchenbekämpfung- Verhütung + Bekämpfung übertragbarer Tierseuchen im Inland + Einschleppung von Krankheiten aus dem Ausland
    - BVerfG: Maßnahmen zur Bekämpfung müssen geeignet + erforderlich sein und dürfen nicht "außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen"
    - geeignet: gewünschter Erfolg kann gefördert werden
    - erforderlich: es steht kein gleich wirksames/weniger fühlbar einschränkendes Mittel zur Verfügung

Informationen

Beschreibung
Tierseuchenbekämpfung (Allgemeine Tierseuchenbekämpfung) Karteikarten am 1. Maßnahmen zur Vorbeugung + Bekämpfung von Tierseuchen gem. TierGesG, erstellt von Lisa R. am 17/07/2019.
Erstellt von
Lisa R.
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