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Karteikarten

8. Salmonellose beim Geflügel und beim Schwein

Lisa R. Tierseuchenbekämpfung Deutsch 18 Karten

Karten in diesem Stapel (18)

  1. 1SALMONELLOSE BEIM GEFLÜGELWirtsadaptierte Salmonellen:
    S. gallinarum pullorum = Weiße Kükenruhr
    S. gallinarum gallinarum = Hühnertyphus
    Nicht adaptierte Salmonellen:
    S. typhimurium, S. enteritidis (diverse andere)
    -> Quellen von Lebensmittelinfektionen
    Meldepflicht!
    außer für Salmonellen der Kat. I oder II -> Mitteilungspflicht
  2. 2Schutzmaßnahmen gegen Salmonellen beim Geflügel- EU-Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen + anderen Zoonosen -> Festlegung von Zielen für die Senkung der Prävalenz bestimmter Zoonosen -> Gemeinschaftsziele
    - VO (EG) 1177/2006 -> Verwendung antimikrobieller Mittel + Impfstoffe
    -> Antibiotika: nur Einsatz bei Symptomen mit übermäßigem Leiden, Verwendung muss von Behörde genehmigt werden
    -> Impfung: Lebendimpfstoffe nur, wenn Unterscheidung von Infizierten / Geimpften möglich, Impfverpflcihtung gegen S. enteritidis während Aufzuchtphase bei allen Legehennen
  3. 3Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn oder PutenSalmonella Kategorie 1: S. enteritidis, S. typhimurium
    Salmonella Kategorie 2: S. hadar, S. virchow, S. infantum
    Verdacht: Betriebseigene Kontrolle hat Salmonellen festgestellt
    Infektion: amtliche Untersuchung hat Kontrollen festgestellt
  4. 4Begriffsbestimmungen der Betriebsarten (§1)Hühner- bzw. Putenzuchtbetrieb: min. 250 Hühner oder Puten zu Zucht- und Vermehrungszwecken
    Hühneraufzuchtbetrieb: min. 350 Junghennen zum Zweck der Zucht von Hühnern für Eiproduktion
    Legehennenbetrieb: min. 350 Legehennen
    Hähnchen- bzw. Putenmastbetrieb: min. 5000 Hähnchen bzw. 500 Puten zum Zweck der Fleischgewinnung
    Hühner- bzw. Putenbrüterei: Erbrütung von Eintagsküken
  5. 5Hygiene (§2 + Anlage)- Anforderungen an Betrieb bzw. bauliche Gegebenheiten in der Anlage
    -> Anforderung an Betrieb: Rein-Raus-Verfahren, R+D nach Ausstallung (nach 3d Wiederbelegung), 1x jährlich Kalken des Auslaufs, Hygieneschleusen, Wasserqualität
    -> Bauliche Anforderungen: leichte R+D, Hygieneschleusen, Eindringen von Schädlingen verhindern, Verschleppen von Salmonellen verhindern
    - FuMI dürfen nur mit Bescheinigung über Salmonellen-Untersuchung abgegeben werden
  6. 6Impfung (§§3, 14, 19)- Küken + Junghennen im Aufzuchtbetrieb: Pflichtimpfung gegen S. enteritidis
    - bei Verdacht auf S. typhimurium im Aufzuchtbetrieb -> Impfung
    - Einstallung von Legehennen nur nach Impfung (+ neg. Nachweis von Salmonellen Kat. 1)
    - Behörde kann Impfung gegen Kat. 1 oder 2 anordnen
    - alle Impfungen müssen der Behörde mitgeteilt werden
  7. 7Betriebseigene Kontrollenje nach Betriebsart Kontrollen in bestimmten Intervallen
    -> siehe ausgedruckte Tabelle
  8. 8§4 Mitteilungspflicht- Verdacht auf Salmonellen muss der Behörde mitgeteilt werden:
    -> Hühnerzuchtbetriebe/Brüterei: Kat. 1 + Kat. 2, sowie S. gallinarum pullorum
    -> andere Betriebe: Kat.1 + S. gallinarum pullorum
    Folgen der Mitteilung:
    -> amtliche Untersuchung und ggf. amtliche Feststellung
    -> Ursachenermittlung im Betrieb gemeinsam mit einem TA
    -> R+D des Betriebes inkl. Erfolgskontrolle
    -> Verbringungsverbote mit Ausnahmen
  9. 9Nach der amtlichen Feststellung-> Kat. 1: Verbringungsverbote mit Ausnahmen
    -> Kat. 2:
    - Hühner behandeln/impfen/töten + unschädlich beseitigen
    - Eier: Verarbeitung zu Eiprodukten, Vertrieb als Klasse B, unschädlich Beseitigen
    - Eintagsküken: Verbringen in Hühnerzuchtbetriebe -> dort Behandlung + Impfung
  10. 10Aufhebung der SchutzmaßregelnInfektion erloschen wenn:
    -> alle Hühner /Eintagsküken / Puten entfernt, R+D und Entwesung durchgeführt
    -> für Infektion mit Kat. 2: alle Hühner/Eintagsküken behandelt oder geimpft
  11. 11Schutzmaßnahmen bei Salmonella gallinarum pullorum- Behörde kann Maßnahmen anordnen -> Verbringungsverbote, Behandlung, Tötung
    - Impfungen gegen S. gallinarum pullorum sind verboten
  12. 12SALMONELLOSEN BEIM SCHWEINWirtsadaptierte Serovare:
    - S. cholerasuis -> Septikämie, Enterocolitis, Pneumonie
    - S. typhisuis -> intermittierende Durchfälle, Abmagerung, chronische Pneumonie
    Nicht adaptierte Salmonellen: S. typhimurium, S. Derby u.a. -> Quelle von LM-Infektionen
    MELDEPFLICHT !
  13. 13Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine- Verpflichtung für Halter von Mastschweinen, Untersuchungen durchzuführen zu lassen, deren Ergebnisse auszuwerten, zu dokumentierten und aufzubwahren
    - ggf. Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung mit Salmonellen durchführen
  14. 14§2 Untersuchung- Endmastbetriebe > 50 Mastplätze -> nach Stichprobenschlüssel (Anlage 1) gleichmäßig über das Jahr zu beproben
    - Blutproben (frühestens 14d vor Abgabe zur Schlachtung) oder Fleischsaftproben (am Schlachtband) entnommen werden
    - Tierhalter ist vor Probenziehung + korrekten Versand verantwortlich
  15. 15§4 Aufzeichnung und Kategorisierung- Tierhalter muss Untersuchungsergebnisse sammeln
    - prozentuale Auswertung der positiven Salmonellenantikörperbefunde für jedes Kalendervierteljahr oder jede Mastgruppe
    - Salmonellenantikörperstatus muss nach Anlage 2 unverzüglich festgestellt werden
    -> Kategorie 1 (niedriger Status): 0-20% der Proben positiv
    -> Kategorie 2 (mittlerer Status): 20-40%
    -> Kategorie 3 (hoher Status): >40%
    Untersuchungsverfahren: Indirekter ELISA zum Nachweis von AK
  16. 16§6 Maßnahmen (bei Einstufung in die Kategorie 3)- bakteriologische + epidemiologische Untersuchung, um Eintragsquelle zu ermitteln
    - Maßnahmen zur Verminderung der Belastung: R+D, Schadnagerbekämpfung
    -> Art, Umfang, Durchführung + Ergebnis der Maßnahmen müssen aufgezeichnet werden (3 Jahre Aufbewahrungspflicht)
  17. 17§ 7 Informationspflicht- auf Anforderung der Behörde muss Tierhalter Untersuchungsergebnisse mitteilen + Aufzeichnungen vorlegen
    - bei Kategorie 3 -> Mitteilung an die Behörde
  18. 18§4 Impfungen- keine Impfstoffe verwenden, die die Untersuchung auf AK beeinträchtigen

Informationen

Beschreibung
Tierseuchenbekämpfung (Spezielle Tierseuchenbekämpfung) Karteikarten am 8. Salmonellose beim Geflügel und beim Schwein, erstellt von Lisa R. am 26/07/2019.
Erstellt von
Lisa R.
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