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Karteikarten

4. Datenbanken und Datenerhebung (außer TSN)

Lisa R. Tierseuchenbekämpfung Deutsch 12 Karten

Karten in diesem Stapel (12)

  1. 1§23 TierGesG Datenerhebung- regelt die Übermittlung bestimmter Angaben von Untersuchungseinrichtungen an die Behörden
    - Behörde kann sich Dritter bedienen --> HIT-Datenbank
    - Tierhalter sind tierseuchenrechtl. verpflichtet, rglm. auf bestimmte Tierseuchen zu untersuchen (z.B. Bruchlose, Legukose, Salmonellen, etc) -> positive Befunde müssen der Behörde angezeigt werden
    - negative Untersuchungen werden auch der Behörde mitgeteilt -> Überblick über aktuelle Tiergesundheitssituation
  2. 2HIT-Datenbank= Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere
    - elektronische Datenbank, die alle Daten enthält, um den Lebensweg eines Rindes zurückzuverfolgen und es somit eindeutig identifizieren zu können
    - Anlass der Einführung: BSE-Problematik, seit 1999 alle Rinder
    - seit 2003 für Schweine
    - seit 2012 für Equiden
  3. 3Einträge in die HIT-Datenbank- jede Geburt, jeder Zugang, jeder Abgang (= alle Tierbewegungen), der Tod und die Schlachtung
    - Geburtsmeldung: Registriernummer des Betriebs, Ohrmarkennummer des Rindes + Muttertieres, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht, Einlings- oder Mehrlingsgeburt
    - Abgang: Registriernummer des abgebenden Betriebs, Ohrmarkennummer des abgehenden Rindes, Datum des Abgangs
  4. 4Wer trägt in die HIT-Datenbank ein?- alle rinderhaltenden Betriebe einschließlich Schlachtbetriebe und Viehhändler -> verantwortlich für die Einstellung der Daten
  5. 5Kontrolle der HIT-Datenbank- jährlich ca. 5% der Betriebe kontrolliert: Kennzeichnung der Tiere, Rinderpässe, Bestandsregister, Bewegungen gemeldet?
    -> Verstöße kostenpflichtig geahndet
    - wenn die Herkunft eines Tieres ohne/mit falscher Ohrmarke nicht in 72h zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wird die Tötung angeordnet
    - EU-Prämie nur für registrierte Tiere
  6. 6Zielstellung der HIT-Datenbank- Feststellung des Geburtsbetriebes, aller Haltungsbetriebe und des Schlachtbetriebes eines Rindes
    - sofortige Ergreifung geeigneter Maßnahmen bei Ausbruch einer Tierseuche
    - korrekte Etikettierung von Produkten
    - Tierhalter haben direkten Zugriff auf ein aktuelles Register ihrer Bestände
  7. 7Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in der EU- pro Person 5 Tiere
    - falls Besitzerwechsel vorgesehen ist -> Regelungen zum Handel mit Tieren -> Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
    - mehr Tiere erlaubt bei Teilnahme an Wettbewerben (min. 6 Monate alt, Nachweis mitzuführen)
  8. 8Impfschutz gegen Tollwut- für Grenzübertritt ist gültiger Impfschutz gegen Tollwut notwendig -> muss im Heimtierausweis dokumentiert sein
    - Erstimpfung ist gültig nach 21 Tagen -> spätestens 21 Tage vor Grenzübertritt Impfung
    - Grenzübertritt erst ab Alter von min. 15 Wochen erlaubt (mit 12 Wochen Erstimpfung, dann 21 Tage)
    - wenn Wiederholungsimpfung zu spät, gilt sie wiederum als Erstimpfung -> 21 Tage
  9. 9Kennzeichnung von Tieren mit dem EU-Heimtierausweis- seit 2004 muss europ. Heimtierausweis mitgeführt werden = Identitätsnachweis + Impfbescheinigung
    - darf nur von ermächtigten TÄ ausgestellt werden
    - Kennzeichnung des Tiers mit Chip + Tollwutimpfung (darf aus altem Pass übernommen werden)
    - Beschreibung des Tieres + Daten des Tierhalters sind vom TA auszufüllen, Tierhalter unterschreibt
    - Sicherung mit selbstklebender Laminierung
    - TA muss Ausweisnummer + Transpondernummer + Tierhalterdaten dokumentieren + min. 3 Jahre aufbewahren
  10. 10TRACES- EDV-Projekt der EU-Kommission (Datenbank), mit dem Transporte von Tieren und Produkten tierischer Herkunft innerhalb der EU als auch von Drittländern dokumentiert werden
    - integriert bisheriges ANIMO-System (ANImal MOvement) und SHIFT-System (System to assist with the Health controls of Import of items of veterinary concern at Frontier inspection posts from Third countries)
    - Kontrolle + Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten / Transporten tierischer Produkte
    - seit 2005 Pflicht in allen Mitgliedstaaten
    - Umsetzung und Betreuung durch das FLI
  11. 11TRACES-Informationsumfang- Warte: Art-Code, Anzahl/Menge
    - Transportmittel
    - Nummer der Mitteilung
    - Ursprung: Datum + Uhrzeit des Versandes, Name des Versenders, Versandort, Nummer, Datum, Unterschrift TA
    - Bestimmung: Landescode, Einheitscode, Name + Anschrift des Empfängers, Bestimmungsort
  12. 12Nachteile bestehender Systeme zur Erfassung von Tierverbringungen- mehrere getrennte Systeme: Traces, HIT, TSN
    - Probleme bei der Synchronisierung der Daten
    - Doppelarbeit bei der Erhebung der Daten
    - trotz verbesserter Transparenz -> oft keine einfache und effiziente Verfolgung von Tiertransporten

Informationen

Beschreibung
Tierseuchenbekämpfung (Allgemeine Tierseuchenbekämpfung) Karteikarten am 4. Datenbanken und Datenerhebung (außer TSN), erstellt von Lisa R. am 18/07/2019.
Erstellt von
Lisa R.
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