GoConqr hat ein neues Design! Sag uns, wie es dir gefällt.

Karteikarten

Kooperationsformen

Sascha Dames Informatikkaufmann Abschlussprüfung Ausbildung Deutsch 15 Karten

Karten in diesem Stapel (15)

  1. 1KooperationZusammenarbeit von rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleibenden Unternehmen auf vertraglicher Basis
  2. 2ArbeitsgemeinschaftMehrere Unternehmen schließen sich einmalig oder auf längere Dauer vertraglich zur gemeinsamen Durchführung einer beschränkten Anzahl von Aufträgen zusammen. Besondere Form: Konsortium: BGB-Gesellschaft zur gemeinsamen Durchführung eines Geschäftes.
  3. 3InteressengemeinschaftRechtlich selbständig bleibende Unternehmen schließen sich während einer Rechnungsperiode nach dem Gesellschaftsrecht zusammen, um gemeinsam bestimmte wirtschaftliche Zielsetzungen zu erreichen.
  4. 4WirtschaftsverbandUnternehmen eines Wirtschaftsbereiches vereinigen sich mit dem Ziel, die gemeinsamen Wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern und gegenüber Dritten zu vertreten.
  5. 5ArbeitskreisEr ist eine zwanglose Gruppenveranstaltung mit dem Ziel, z.B. Erfahrungen auszutauschen oder Fortbildungen zu betreiben.
  6. 6KartellEs ist ein vertraglicher Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen einer Branche (horizontaler Zusammenschluss) zur Regelung bestimmter Wettbewerbselemente.
  7. 7SyndikatSonderform des Kartells mit eigener Rechtspersönlichkeit, das als verkaufs- und Abrechnungsstelle den gesamten Absatz der beteiligten Unternehmen abwickelt. Besonders straffe Form des Absatzkartells.
  8. 8BeteiligungSie ist die kapazitätsmäßige Beteiligung einer Gesellschaft (Mutter) an einer anderen (Tochter) mit dem Ziel der gegenseitigen wirtschaftlichen Förderung (Interessengemeinschaft) oder der Beherrschung. Oft Vorstufe zum Konzern.
  9. 9AktionsgemeinschaftSie ist eine gelegentliche, auf bestimmte Ereignisse angelegte Vereinigung von betrieben zur gemeinsamen Interessenvertretung.
  10. 10KonzentrationZusammenschluss von Unternehmen durch Kapitalbeteiligung unter einheitlicher Leistung
  11. 11HoldinggesellschaftDachgesellschaft beherrscht die angeschlossenen Gesellschaften. Sie ist eine reine verwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft. Holding stellt keine veräußerbaren Leistungen her.
  12. 12BeteiligungskonzernKonzerne, bei denen die Verbindung im Wesentlichen oder gar nicht ausschließlich auf kapitalmäßiger Verflechtung beruht plus Ergänzung durch Konzernverträge.
  13. 13Trust (nur für sehr große Unternehmen)Zusammenschluss von Unternehmen, die ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren und unter eine einheitliche Leitung gestellt werden. (wirtschaftliche Abhängigkeit)(Aufgabe von rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit)
  14. 14Fusion (=Verschmelzung)3 Gesellschaften A, B und C gehen in einer neunen Gesellschaft auf. Die 3 ursprünglichen Gesellschaften verlieren ihre rechtliche Existenz.
  15. 15KonzernEin Konzern liegt vor, wenn mehrere rechtlich selbstständige und rechtlich selbstständig bleibende Unternehmen sich zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einheitlicher Leitung zusammenschließen. Man unterscheidet zwischen Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern

Informationen

Beschreibung
Abschlussprüfung Ausbildung Informatikkaufmann (LF1: Der Betrieb und sein Umfeld) Karteikarten am Kooperationsformen, erstellt von Sascha Dames am 19/03/2014.
Erstellt von
Sascha Dames
Aufrufe
58
Bewertung

Feedback

Worum geht es?

Wie gefällt dir das neue Design?

Dein Eindruck