Recht-Prüfung

Beschreibung

4. Rechtsgrundlage im Einkauf und Logistik Mindmap am Recht-Prüfung, erstellt von etsab1982 am 01/10/2013.
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Zusammenfassung der Ressource

Recht-Prüfung
  1. Wie kommt formaljuristisch ein Vertrag zustande ?
    1. • 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag + Annahme)
      1. • Willenserklärung muss ernsthaft und auf ein Rechtsgeschäft ausgerichtet sein, von Personen, die geschäftsfähig sind
        1. • Willenserklärung sind Erklärungen, die einen bestimmten Erfolg, den Vertragsabschluss herbeiführen sollen
          1. • Konkludentes Handeln (schlüssiges Handeln, längere Geschäftsbeziehung vorhanden), z.B. Zusenden der bestellten Ware von dem Besteller genannten Bedingungen ohne Erteilung einer Auftragsbestätigung (Pizza -Bestellung)
        2. Was versteht man unter konkludentes Handeln ?
          1. • schlüssiges Handeln, längere Geschäftsbeziehung vorhanden, z.B. Zusenden der bestellten Ware von dem Besteller genannten Bedingungen ohne Erteilung einer Auftragsbestätigung (Pizza -Bestellung)
          2. Welche Bedeutung hat das Kaufmännische Bestätigungsschreiben ?
            1. • $ 346 HGB • Schriftliche Zusammenfassung eines vorher vereinbarten mündlichen Vertrags • Kann nur an einen Kaufmann gerichtet sein, Absender muss jedoch kein Kaufmann sein • Kann durch Schweigen zustande kommen, wenn der Empfänger nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht • Grund : Sicherheitsdenken
            2. Sie haben ein Angebot erhalten und wollen dem Lieferanten den Auftrag erteilen. Was passiert, wenn Sie den Inhalt des Angebots eins-zu-eins in Ihre Bestellung übernehmen ? (4 Pkt.)
              1. • Es kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande (z.B. Kaufvertrag)
                1. • Es entsteht ein gegenseitiges Schuldverhältnis (z.B. beim Kaufvertrag : Verkäufer muss dem Käufer gegen Zahlung eine Sache übergeben und das Eigentum an der Sache verschaffen oder ein recht übertragen)
                  1. • Angebot ist der Antrag • Bestellung ist die Annahme = Vertrag
                  2. Sie übernehmen das Angebot in Ihrer Bestellung ohne Änderung, fügen jedoch folgende Ergänzung an : „Wir als langjähriger Kunde gehen davon aus, dass Sie uns auf den Angebotspreis einen Nachlass von 10% einräumen“. Wie ist hier die Rechtslage ? (4 Pkt.)
                    1. • Es ist kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen, da der Inhalt der Bestellung vom Angebot abweicht • Die Bestellung ist hier ein erneuter Antrag an den Verkäufer und bedarf einer Annahme durch den Verkäufer, dass ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt (Auftragsbestätigung mit eingeräumten 10%)
                    2. Sie ändern nichts am materiellen Inhalt des Angebots, fügen aber folgende Formulierung hinzu : „Wir bestellen auf Grundlage unser AGB“ – Auf der Auftragsbestätigung steht folgendes : „Wir danken für Ihren Auftrag und werden ihn unter Zugrundelegung unser AGB ausführen“ Beurteilen Sie die rechtliche Lage ! (6 Pkt.)
                      1. • § 154 BGB, Abs. 1 : Ein Vertrag ist im Zweifelsfall nicht geschlossen, weil die Vertragsparteien sich nicht über alle Punkte geeinigt haben -> folgend § 306 (Vertrag bleibt wirksam)
                        1. • Wenn beide Parteien auf einen Erfolg ausgerichtet sind und sich nicht über alle Punkte geeinigt haben, dann gelten für den Inhalt des Vertrags die gesetzlichen Vorschriften, siehe § 306, Abs. 2 BGB
                          1. • Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn es für eine Partei unzumutbar ist, siehe § 306, Abs. 3 BGB
                          2. Welche Vertrags und Leistungsstörungen kennen Sie ?
                            1. • Verzug des Schuldners (zu späte Lieferung) • Nichterfüllung / Unmöglichkeit (wird nicht geliefert) • Mangelhafte Ware • Positive / aktive Vertragsverletzung (Sache schlimmer statt besser) • Culpa in Contrahendo, verschulden beim Vertragsabschluss (Rechte des anderen vor Vertragsabschluss verletzt)
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