Zusammenfassung der Ressource
Konkurrenzverbot CN
- Theorie: ORVoraussetzungen: Falls erfüllt,
massvolles Konk.verbot zulässig
- Handlungsfähigk. AN
- Einblick in KndKreis oder in
Geschäftsgeheimnisse des AG
- Einblick in Kundenkreis
- persönlicher Kontakt zu Knd
nötig: Klassisches Bsp:
Aussendienstmitarbeiter
- Geschäftsgeheimnisse: Kein Patent
verlangt, aber FINANZIELLE
SPEZIALKENNTNISSE (Bsp:
Techn.Know How / Pläne /
Preiskalk / MarketingStrategien)
- Schädigung des AG
- Schriftlichkeit
- THEORIE: Angemessenheit
- Zeitlich: 3 jre zu viel, 18Mte max. i.O.
- örtlich: ganze CH
problematisch,
Ostschweiz i.O.
- FRAGE: Ostschweiz Tätigkeitsgebiet,
Einsatzgebiet, ist da Arbeitgeber
gemeint oder Orte, wo akquiriert
wird? Wenn Acquise, dann alle Firmen
ausserhalb Ostschweiz
ausgenommen -->CN gewinnt !
- Nüssli: örtlich
nicht
anwendbar,
da MM nicht
in Ostschweiz
- gegenständlich
- allgemeine, Ug
bezogen: Alle
Tätigkeiten
- partiell: bestimmte
Tätigkeit in
bisherigem Gebiet
- Kündigung von
CN aufgrund von
AG
verantwortbarem
Grund OR340c II
- AG provoziert
Kündigung-->KonkVerbot
ungültig
- KonkVerbot
mangels Interesse
Impact ungültig
(Impact CN
ausrücklich erklärt,
auf KonkVerbot zu
verzichten (LÜGE)
- Persönliche
Beratungstätigkeit,
beruht auf persönl.
Eigenschaften
- KonkVerbot nicht
anwendbar, da langjährige
Geschäftsbeziehung MM zu
CN schon vor Vertragsbeginn
bei Impact in 2004
- Lüge CN: Impact habe von
KonkVerbot abgesehen, da CN
diese schon zu Impact
mitgebr habe