Notizen
Institutionen und Entscheidungsverfahren

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Institutionen der EU


Europäisches Parlament (EP)
- Mitglieder werden alle 5 Jahre in allgemeiner Wahl direkt gewählt (seit 1979)
- Präsident: Martin Schulz (Deutschland, seit 2011)
- insgesamt 751 Sitze
Aufgaben:
- vertritt die EU-Bürger -> Bürger können mittels Petitionen an das EP die Kommission auf einen Gesetzgebungsbedarf hinweisen
- überwacht die Aktivitäten der EU
- verabschiedet Rechtsvorschriften/beschließt Gesetze (mit Rat)
-> Mitentscheidungsrecht seit 1993 Maastricht, seit 2009 "indirektes Initiativrecht"
- entscheidet über Beitritt weiterer Staaten (mit Rat)
- zuständig für den Haushalt der EU (mit ER)
-> kontrolliert Ausgaben durch die Kommission
- muss der Nominierung der Kommission und ihres Präsidenten zustimmen
Rat der Europäischen Union (Rat)/Ministerrat
- besteht aus je einem Minister der 28 Mitgliedsstaaten
- Vorsitz (Ratspräsidentschaft) wechselt halbjährlich
- je nachdem in welche Fachbereich Entscheidungen anstehen, treffen sich die Außenminister (Allgemeiner Rat), die Wirtschafts- und Finanzminister ("ECOFIN-Rat"), die Landwirtschaftsminister, die Umweltminister, usw.
- Mehrheitsentscheidung (Qualifizierte Mehrheit):
min. 55% der Mitgliedsstaaten
min. 65% der Bevölkerung
- je nach Größe haben die Mitgliedsländer unterschiedlich viele Stimmen (insgesamt 345, Stand: 2008)
Aufgaben:
- Repräsentantenrolle für nationale Regierungen
- verabschiedet Rechtsvorschriften/beschließt Gesetze (gemeinsam mit dem EP)
- entscheidet über Beitritt weiterer Staaten (mit EP)
- schließt internationale Abkommen ab, die von der Kommission ausgehandelt wurden
Europäischer Rat (ER)
- Präsident (vom ER ernannt):
- Konferenz der Staats- bzw. Regierungschefs (viermal jährlich)
Aufgaben:
- legt die allgemeinen politischen Leitlinien der EU fest (Richtlinienkompetenz)
- soll die notwendigen Impulse zur Weiterentwicklung der EU geben
Weitere Einrichtungen
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Ausschuss der Regionen
Europäische Kommission
- Exekutive: ausführendes Organ
- die 27 EU-Kommissare (2008) werden durch die Mitgliedsstaaten und unter Zustimmung des EP ernannt
- "kollegial": jede Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit getroffen
- Präsident:
Aufgaben:
Legislative
- Initiativrecht: Ausarbeiten und Einbringen von Gesetzesvorschlägen (aufgrund von Aufträgen durch den Rat oder das EP)
- stellt den Haushaltsplan auf;
Judikative
- "Hüterin der Verträge": achtet auf die Umsetzung und Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedsstaaten
(kann eine Regierung vor dem Gerichtshof verklagen oder ein Unternehmen mit Geldstrafen belegen)
Exekutive
- Ausführung der gemeinschaftlichen Politik
- verwaltet die Haushaltsgelder
- Verhandlungspartner bei Drittländern
Europäischer Gerichtshof
- Judikative
- Sitz in Luxemburg
- jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Richter
- Auftreten als "Große Kammer" mit 13 Richtern oder in Kammern mit fünf oder drei Richtern
- Amtszeit: 6 Jahre
Aufgaben:
- Auslegung und Anwendung der Verträge bzw. europäischen Gesetze
- kontrolliert, dass die Rechtsvorschriften von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden
- kann bei Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedsstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen entscheiden

Europäische Gesetzgebung
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Informationen
- Beschreibung
- Notiz am Institutionen und Entscheidungsverfahren, erstellt von Sarah K. am 24/01/2015.
- Erstellt von
- Sarah K.
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