Kaufmannseigenschaft § 1 HGB

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Notiz am Kaufmannseigenschaft § 1 HGB, erstellt von bernd-tablet am 15/11/2013.
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 § 1 HGB (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

§ 1 HGB (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

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