Karteikarten
8. Grundstückgewinnsteuer (Kn)
Karten in diesem Stapel (9)
- 1Wer ist Subjekt der Grundstückgewinnsteuer?Der Veräusserer von unbeweglichem Vermögen.
Natürliche oder juristische Person.
. - 2Was ist das Objekt der Grundstückgewinnsteuer?Wertzuwachsgewinn (Diff. Anlagekosten/Verkaufspreis) bei der Veräusserung eines Grundstücks.
Steuerbar ist der realisierte Gewinn, soweit er die Anlagekosten übersteigt. - 3Was unterliegt nach bernischen Steuergesetz der Grundstückgewinnsteuer?Wirklich erzielte Grundstückgewinne (Wertzuwachsgewinne).
Ausnahme der gewerbsmässigen Gewinne, d.h. sofern der Eigentümer an ihnen wertvermehrende Arbeiten im Ausmass von mind. 25 % des Erwerbspreises gemacht hat. - 4Was verstehen Sie unter einer wirtschaftlichen Handänderung und welches sind die steuerlichen Konsequenzen?Mehrheitsveräusserung einer Immobiliengesellschaft (Verkauf von Aktien)
- 5Was verstehen Sie im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer unter einem Steueraufschubtatbestand?Unentgeltliche Handänderung (Schenkung)
- Unternehmensumstrukturierung
- Ersatzbeschaffung selbstgenutzter Liegenschaften
- Eigentumswechsel unter Ehegatten aufgrund des Güterrechts - 6Wozu dient der Zuschlag für kurze Besitzes Dauer?Um Spekulationen zu verhindern.
- 7Wozu dient der Besitzesdauerabzug?Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Grundstückgewinne normalerweise nur über eine längere Zeitspanne erzielt werden, weshalb der Geldentwertung (Inflation) Rechnung zu tragen ist.
- 8Ist die Handänderungssteuer auch dann geschuldet, wenn ein Grundstück unter den Anlagekosten verkauft wird ?Ja, als Berechnungsgrundlage dient der Kaufpreis – und nicht wie bei der Grundstückgewinnsteuer der Gewinn.
- 9Wie hoch ist das Steuermass bei der Handänderungssteuer?Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks. Nutzen die Erwerbenden das Grundstück als Hauptwohnsitz, können die ersten 800 000 Franken des Kaufpreises von der Handänderungssteuer befreit werden. Zuständig ist das Grundbuchamt.
Informationen
- Beschreibung
- Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Karteikarten am 8. Grundstückgewinnsteuer (Kn), erstellt von Gelöschter Nutzer am 25/05/2019.
- Erstellt von
- Gelöschter Nutzer · Mai 2019
- Aktualisiert
- 25 Mai 2019
- Aufrufe
- 21
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- Erstellt von Daniel Kojan · 21 Mai 2019
- Kopiert von Daniel Kojan · 25 Mai 2019
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