Quiz
Repetition Verrechnungssteuer: wahr oder falsch
Fragen in diesem Quiz (24)
1Die Verrechnungssteuer kennt keine Überwälzungspflicht.
- ARichtig
- BFalsch
2Damit ich die Verrechnungssteuer zurückfordern kann, muss ich die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen.
- ARichtig
- BFalsch
3Versicherungsgesellschaften sind Steuersubjekte bei der Verrechnungssteuer.
- ARichtig
- BFalsch
4Die bei Glücksspielen in Spielbanken im Sinne des Spielbankengesetzes erzielten Gewinne unterliegen der Verrechnungssteuer.
- ARichtig
- BFalsch
5Im Zinsbesteuerungsabkommen ist das Meldeverfahren im Konzern innerhalb der europäischen Union geregelt.
- ARichtig
- BFalsch
6Im OECD Musterabkommen ist die Besteuerung von Dividenden zwischen zwei Staaten geregelt.
- ARichtig
- BFalsch
7Bei natürlichen Personen gilt als Inländer, sobald man 30 Tage ohne Arbeit in der Schweiz Aufenthalt hat.
- ARichtig
- BFalsch
8Verrechnungssteuerpflichtige Leistungen müssen immer bezahlt werden.
- ARichtig
- BFalsch
9Bei Versicherungsleistungen wird mehrheitlich das Meldeverfahren angewendet.
- ARichtig
- BFalsch
10Bei Kapitalauszahlungen von Versicherungsleistungen beträgt der Steuersatz 15%.
- ARichtig
- BFalsch
11Damit das Meldeverfahren im Konzern innerhalb der Schweiz angewendet werden kann, braucht es mindestens eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von 20%.
- ARichtig
- BFalsch
12Zinserträge unterliegen immer der Verrechnungssteuer.
- ARichtig
- BFalsch
13Zinserträge aus einem Darlehen von einer Privatperson unterliegen der Verrechnungssteuer.
- ARichtig
- BFalsch
14Bei Wohnsitz im Ausland ist auf den Versicherungsleistungen keine Verrechnungsteuer geschuldet.
- ARichtig
- BFalsch
15Alle Lotteriegewinne ab CHF 1‘000 unterliegen der Verrechnungssteuer.
- ARichtig
- BFalsch
16Im Steuerrecht ist es bei einer Steuerumgehung nicht relevant, ob eine Steuerersparnis erzielt worden ist.
- ARichtig
- BFalsch
17Die Frist beträgt 5 Jahre, in welcher die Verrechnungsteuer zurückerstattet werden kann.
- ARichtig
- BFalsch
18Wenn eine natürliche Person die Dividende nicht fahrlässige in der Steuererklärung als Einkommen deklariert, verwirkt sie das Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer.
- ARichtig
- BFalsch
19Abschlagsrückerstattung können natürliche und juristische Personen geltend machen.
- ARichtig
- BFalsch
20Bei der Verrechnungssteuer gilt generell die Dreieckstheorie um festzustellen wer Rückerstattungsberechtigt ist.
- ARichtig
- BFalsch
21Stockwerkeigentümergemeinschaften senden Ihren Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die ESTV.
- ARichtig
- BFalsch
22Bei einer Erbengemeinschaft spielt es für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträge, welche nach dem Todestag erzielt worden sind, keine Rolle ob die Erben in der Schweiz wohnen oder im Ausland.
- ARichtig
- BFalsch
23Gemäss DBA beträgt die Sockelsteuer auf Dividenden für das Quel-lensteuerland 15%.
- ARichtig
- BFalsch
24Die ausländische Quellensteuer wird in der Schweiz der Einkom-mensteuer angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
- ARichtig
- BFalsch
Informationen
- Beschreibung
- Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Quiz am Repetition Verrechnungssteuer: wahr oder falsch, erstellt von Gelöschter Nutzer am 25/10/2019.
- Autor
- Gelöschter Nutzer
- Sprache
- English
- Aufrufe
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- Verlauf
- Erstellt am 25 Okt 2019 · aktualisiert am 25 Okt 2019
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