Quiz
Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht /Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Fragen in diesem Quiz (20)
1Welche dieser Sanktionen ist im Arbeitsrecht bei einer Schlechtleistung unzulässig?
- AAbmahnung
- BSchadensersatz
- CKürzung des Arbeitsentgelts
- DVersetzung
2Kann ein Arbeitnehmer zum Schadensersatz herangezogen werden?
- ANein, der Arbeitnehmer haftet nie.
- BJa, der Arbeitnehmer haftet immer.
- CDer Arbeitnehmer haftet nur für vorsätzliches Handeln.
- DDer Arbeitnehmer haftet bei Vorsatz sowie bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit.
3Wann ist eine Abmahnung notwendig?
- Avor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung
- Bbei häufigen Kurzerkrankungen
- Cbei jeder Kündigung
- Dnur bei Beendigungskündigungen
4Was ist Sinn und Zweck einer Abmahnung?
- ADer Arbeitnehmer soll nur auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden.
- BDer Arbeitnehmer soll auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden und ihm soll klargemacht werden, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.
- CDer Arbeitnehmer soll nur ermahnt werden.
- DDie Abmahnung soll eine Verwarnung sein.
5Welche Form ist für die Erteilung einer Abmahnung einzuhalten?
- ASie muss schriftlich erfolgen und unterschrieben werden.
- BSie muss mündlich erfolgen.
- CSie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
- DSie muss schriftlich erfolgen, Textform reicht aber, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
6Gibt es eine Frist, innerhalb der abgemahnt werden muss?
- ANein, es gibt überhaupt keine Fristen.
- BJa, innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall muss abgemahnt werden.
- CJa, innerhalb von 3 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall muss abgemahnt werden.
- DJa, innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall sollte abgemahnt werden.
7Wer ist zur Erteilung einer Abmahnung berechtigt?
- Ajeder, der weisungsberechtigt ist
- Bnur der Personalleiter
- Cnur der direkte Vorgesetzte
- Dnur die Geschäftsführung
8Wie sollte der Zugang einer Abmahnung unter Abwesenden am besten gesichert werden?
- Adurch Einwurf – Einschreiben
- Bdurch Einschreiben mit Rückschein
- Cdurch Einsatz eines Boten
- Ddurch Übergabe – Einschreiben
9Welche Aussage ist zutreffend?
- AMan muss immer erst ermahnen, bevor man abmahnen kann.
- BDie Ermahnung ist keine notwendige Vorstufe der Abmahnung.
- CMan muss erst mündlich und dann schriftlich ermahnen bevor man abmahnen kann
- DDie Abfolge ist immer Ermahnung – Abmahnung – Kündigung.
10Gibt es eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen, die erforderlich ist bevor gekündigt werden kann?
- ANein, man muss nicht vorher abmahnen.
- BJa, kommt es nach einer Abmahnung zum Wiederholungsfall, kann gekündigt werden.
- CJa, es muss dreimal abgemahnt werden und dann kann im Wiederholungsfall gekündigt werden.
- DNein, es ist immer der Einzelfall zu betrachten.
11Muss der Arbeitnehmer vor Erteilung einer Abmahnung angehört werden?
- AJa, das ist zwingend notwendig.
- BNein, es empfiehlt sich aber.
- CNein, auf keinen Fall.
- DDas hängt von der Art der Pflichtverletzung ab.
12Wenn ein Arbeitnehmer die erteilte Abmahnung entgegennimmt und sich nicht äußert – welche Rechtswirkung entfaltet das?
- ASein Schweigen bedeutet ein Anerkenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
- BSchweigen ist keine Willenserklärung. Er erkennt damit nichts an und kann gegen die Abmahnung auch später noch gerichtlich vorgehen.
- CEr kann innerhalb von 3 Wochen dagegen klagen.
- DEr verzichtet auf die Erhebung einer Klage.
13Welches sind die häufigsten Fehler bei Abmahnungen?
- ADer Sachverhalt ist nicht konkret genug geschildert oder die Kündigungsandrohung fehlt.
- BDie Abmahnungen sind nicht durchnummeriert.
- CDen Abmahnungen fehlt der Hinweis als was der Arbeitnehmer eingestellt ist.
- DDie Abmahnung ist nur vom Personalleiter, nicht aber vom Vorgesetzten unterschrieben.
14Welche Aussage ist zutreffend?
- AMan sollte so viel wie möglich in eine Abmahnung schreiben.
- BMan kann nicht mehrere Abmahnungen am selben Tag erteilen.
- CMan kann auch zu viel abmahnen.
- DMan kann wegen ein- und denselben Vorfalls sowohl abmahnen als auch kündigen.
15Kann ein Arbeitnehmer abgemahnt werden, weil er zu viele Pfändungen gegen sich laufen hat?
- AJa, weil es für den Arbeitgeber einen erheblichen Aufwand bedeutet und das Risiko besteht, dass er sich als Drittschuldner schadensersatzpflichtig macht.
- BNein, es gibt keine arbeitsvertragliche Verpflichtung, zu schuldenfrei zu halten.
- CJa, weil zu viele Pfändungen dazu führen, dass der Arbeitnehmer nicht mehr motiviert ist, zu arbeiten.
- DEs kommt auf die Position des Arbeitnehmers im Betrieb an.
16Kann ein Arbeitnehmer abgemahnt werden, wenn er unverschuldet eine Pflicht verletzt wie z.B. der Alkoholiker, der zu spät am Arbeitsplatz erscheint?
- AJa, die Abmahnung setzt im Gegensatz zur Kündigung kein Verschulden voraus.
- BNein, wer krank ist, handelt nicht schuldhaft und kann daher nicht abgemahnt werden.
- CEs kommt auf die Art Pflichtverletzung an.
- DEs kommt auf den Einzelfall an.
17Kann ein Betriebsratsmitglied abgemahnt werden?
- ANein, das ist gar nicht möglich.
- BJa, aber nur, wenn es sich um die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten handelt.
- CJa, aber nur wenn es sich um die Verletzung seiner Pflichten als Betriebsratsmitglied handelt.
- DJa, sowohl wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten als auch wegen Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.
18Die Abmahnung, die Sie erteilt haben, ist fehlerhaft – das darin genannte Datum der Pflichtverletzung ist falsch. Welche Aussage ist richtig?
- ASie klären in einem weiteren Schreiben den Fehler auf.
- BDie Abmahnung ist damit unwirksam. Das können Sie nicht ändern.
- CSie entfernen die Abmahnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus der Personalakte und erteilen sie neu.
- DSie müssen sich mit dem Arbeitnehmer einigen.
19Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, der gegen eine Abmahnung vorgehen will?
- AEr ist chancenlos.
- BEr kann nur um ein Personalgespräch bitten.
- CEr kann nur eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen.
- DEr kann auch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen.
20Wie lange verbleibt eine rechtmäßige Abmahnung in der Personalakte?
- AIn der Regel verbleibt sie 1,5 Jahre in der Personalakte.
- BNach 2 Jahren ist sie aus der Personalakte zu entfernen.
- CEs gibt keine feste Zeitspanne. Immer dann, wenn die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat, ist sie zu entfernen.
- DEs gibt keine feste Zeitspanne. Nur dann, wenn die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat und der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse mehr an der Dokumentation hat, ist sie zu entfernen.
Informationen
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- Prüfen Sie anhand von 20 Fragen Ihr Wissen rund ums Thema "Sanktionen bei Pflichtverletzungen". Es geht dabei insbesondere um alle gängigen Fragen zum Thema "Abmahnung".
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- Deutsch
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