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Karteikarten

EI: Europäische Binnenmarkt Ü2

Gelöschter Nutzer Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Englisch 11 Karten

Karten in diesem Stapel (11)

  1. 14 Grundfreiheiten des Binnenmarktes-Freier Warenverkehr
    -Freier Dienstleisungsv.
    -Fr. Kapitalv.
    -Fr. Personenv.
  2. 2Freier Warenverkehr-Wegfall der
    Grenzkontrollen
    -Harmonisierung
    und gegens. Anerkennung von Normen u. Vorschriften
    -MWST-Harmonisierung
  3. 3Freier Dienstleistungsverkehr-Liberalisierung der Finanzmärkte
    -Harmonisierung der Banken u. Versicherungsaufsicht
    -Öffnung der Transport-u. Telekommunikationsmärkte
  4. 4Freier Kapitalverkehr-Größere Freizügigkeit
    für Geld und Kapitalbewegungen
    -Gemeinsamer Markt für Finanzdienstleistungen
    -Liberalisierung des Wertpapiermarktes
  5. 5Freier Personenverkehr-Wegfall der
    Grenzkontrollen
    -Niederlassungs und
    Beschäftigungsfreiheit der Bürger
    -Verstärkte Außenkontrollen
  6. 6Freier Güter- und Dienstleistungshandel im EU-BinnenmarktNicht-tarifäre Handelshemmnisse:
    • -Produktnormen (Bestimmungslandprinzip)
    • -Prüf- und Zulassungsverfahren
    •- Öffentliche Auftragsvergabe (ca. 16% des EU-BIP)
    •- Steuerliche Diskriminierung
    -• Kapital- und Zahlungsverkehr
    •- Grenzformalitäten
    •- Patentschutz etc.
  7. 7Freier Güter- und Dienstleistungshandel im EU-Binnenmarkt 2Abbau nicht-tarifärer Barrieren:
    •- Gegenseitige Anerkennung von Normen (Ursprungslandprinzip)
    •- Mindeststandards (Produkte, Prozesse)
    -Europ. Wettbewerbspolitik
  8. 8Vorteile des Ursprungslandprinzips und Mindeststandards• Vorteile des Ursprungslandprinzips
    – Größere Produktvielfalt hinsichtlich Qualität und Preis
    – Verzicht auf lange Harmonisierungsverfahren
    – politische Durchsetzbarkeit des Binnenmarktes
    • Um der Gefahr des Markteintritts gefährlicher Produkte entgegenzutreten,
    werden Mindeststandards gesetzt.
    – Arzneiprodukte
    – Lebensmittel
  9. 9Dienstleistungsfreiheit•- bezieht sich v.a. auf die MOBILITÄT DES PRODUKTS und nicht des
    Produktionsfaktors Arbeit
    -insofern ist sie an sich keine Personenfreiheit, sondern weist eher Parallelen
    zur Warenverkehrsfreiheit auf
    ->deshalb wird die DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT mit der WARENVERKEHRSFREIHEIT zur
    Gruppe der PRODUKTVERKEHRSFREIHEITEN zusammengefasst
  10. 10Dienstleistungsfreiheit aktuell• Fortschritt der Dienstleistungsfreiheit nur langsam:
    – Dienstleistungsliberalisierung wurde nur langsam vorangetrieben
    – Barrieren:
    • (Ortsgebunden)
    • (Sprachbarriere)
    – Es gibt keine starke Lobby in Brüssel
    – Es gibt wenige, unvollständige statistische Daten zu DL -> Forschung in
    diesem Bereich nicht stark ausgeprägt
  11. 11Zusammenfassung•- Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts sind: freier Warenverkehr, freier
    Dienstleistungsverkehrt, freier Kapitalverkehr und freier Personenverkehr
    -Bestimmungsland- und
    Ursprungslandprinzip. In der EU gilt das Ursprungslandprinzip
    -Der europäische Binnenmarkt für Güter ist weitgehend realisiert. Auch der
    Dienstleistungssektor (DL wird zu Produktverkehrsfreiheit gezählt) ist mehr
    und mehr integriert (Dienstleistungsrichtlinie – nach Bolkestein-Entwurf)
    •- Bekannteste EuGH Urteile für
    –> freien Warenverkehr: Cassis de Dijon
    – >Dienstleistungsfreiheit: Säger

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Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Karteikarten am EI: Europäische Binnenmarkt Ü2 , erstellt von Gelöschter Nutzer am 15/02/2019.
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Gelöschter Nutzer
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  • Erstellt von isa wagner · 15 Feb 2019
  • Kopiert von isa wagner · 15 Feb 2019
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