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Karteikarten

EI: E Europäische Staatsschuldenkrise

Gelöschter Nutzer Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Englisch 10 Karten

Karten in diesem Stapel (10)

  1. 1Entstehung-Weltwirtschaftskrise
    ->nahezu alle Länder weisen hohe negative
    Wachstumsraten auf
    -Ansteigen der Staatsverschuldungen durch
    ->teure Konjunkturpakete
    ->Rettung von Unternehmen und Banken
    ->
  2. 2Euro-Krise-unangemessen, da Währung nicht in Krise
    -als geografische Einordnung; allerdings waren nicht alle
    europäischen Staaten betroffen, sondern vor allem die sog. PIIGS-Staaten:
    ->Portugal
    ->Italien
    ->Irland
    ->Griechenland
    ->Spanien
    -Begriff „Europäische Staatsschuldenkrise“ durchgesetzt
  3. 3PIIGS-Staaten Bonität staatlicher Kreditnehmer- fortgeschrittenen Verschuldung des Staates sinkt das
    Vertrauen der Kreditgeber in dessen Zahlungsfähigkeit
    → Risikoprämien steigen
    -Unterschiedliche Bonität von Staatsanleihen einzelner Länder spiegelt sich in
    hohen Zinsdivergenzen bzw. in hohen Prämien für Kreditversicherungen
    wider
    -Investoren nicht mehr bereit, Staatsanleihen hoch
    verschuldeter Länder zu zeichnen → in diesem Fall drohen schwerwiegende
    Finanzkrisen (Mexiko 1994, Südostasien 1997)
    -Ursachen und Folgen der Finanzkrisen sind unterschiedlicher Natur, aber das
    mangelnde Vertrauen in die Finanzkraft des Staates spielt eine gewichtige
    Rolle
  4. 4PIIGS-Staaten ökonomischen Teufelskreis-Konjunkturpakete,
    expansive Fiskalpolitik
    =>steigende
    Staatsverschuldung
    =>An den Märkten: Angst,
    die Länder könnten ihre
    Schulden nicht zurückzahlen
    =>Steigende Zinsen
    (als Risikoprämie)
    für Staatsanleihen
    =>steigende
    Staatsverschuldung
  5. 5Legitimation der Griechenlandhilfen-festgeschriebene Verbot der Schuldenhaftung außer Kraft.
    (Artikel 125 AEUV)
    -berufen auf Artikel 122 des Lissabon-Vertrages
    -> erlaubt finanziellen Beistand
    "aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen, die sich der Kontrolle des
    Staates entziehen"
  6. 6EZB Konventionelle Maßnahmen-Offenmarktgeschäfte
    ->Hauptrefinanzierungsgeschäfte
    ->längerfristige
    Refinanzierungsgeschäfte
    ->Feinsteuerungsoperationen
    ->strukturelle Operationen
    -Ständige Fazilitäten
    -Mindestreservepolitik
  7. 7Sondermaßnahmen der EZB-Transmissionsmechanismus scheint
    nicht zu funktionieren
    Unkonventionelle Maßnahmen:
    -Beeinflussung der Zinserwartungen
    ->Zentralbank verpflichtet sich die Zinsen über einen längeren Zeitraum niedrig zu halten
    -Qualitative Easing:
    ->Verringerung der Qualitätsanforderungen an die von den
    Geschäftsbanken zu hinterlegenden
    Sicherheiten
    -Quantitative Easing:
    ->Kauf von Staatsanleihen bzw. staatlich garantierten Wertpapieren
    -Liquidity Easing:
    ->Tausch von Wertpapieren gegen illiquide Wertpapiere auf
    Geschäftsbankenseite
    -Credit Easing:
    ->berwindung von Liquiditätsengpässen und Spreadausweitungen in bestimmten Marktsegmenten
  8. 8wichtige Maßnahmen der EZB-Securities Markets Programme (SMP)
    ->2010-2012
    ->Beeinflussung der Zinserwartung:
    =konnten auf Euro laufende öffentliche Schuldverschreibungen auf dem
    Sekundärmarkt, private Schuldverschreibungen von Inländern auf dem Primär- und
    Sekundärmarkt und im Eurosystem als tragfähig angesehene Wertpapiere gekauft werden
    -Outright Monetrary Transactions (OMT)
    -2012
    ->Beeinflussung der Zinserwartung
    ->keine volumenmäßige Begrenzung der Wertpapierkäufe
    ->Staatsanleihen mit einer Laufzeit zwischen einem und drei Jahren
    gekauft werden
  9. 9Schuldenkrise Maßnahmen der EZB Rechtliche Bewertung-SMP und OMT =klare Kompetenzüberschreitung der EZB dar
    -Urteil des BVerfG=als unbegründet zurück gewiesen
    ->Maßnahmen sind laut EZB-Mandat erlaubt, da die
    EZB die Wirtschaftspolitik der Union unterstützen kann, wenn das
    vorrangige Ziel der Preisniveaustabilität gewahrt bleibt
    ->nicht vom Verbot der EG-Verordnung von 3603/93
    betroffen, da dieses nur für Mitgliedstaaten gelte
    =>Urteil zeigt, dass das BVerfG nicht die mit der Etablierung und
    Ausgestaltung der Währungsunion verbundenen Ziele berücksichtigt
    WS 2018/
  10. 10Maßnahmen EZB Folgen-behauptet, der Konstruktionsfehler der EWU bestand darin, die
    Geldpolitik zu vereinheitlichen, ohne das Gleiche mit der Fiskalpolitik zu tun
    ->Europäische Wirtschaftsregierung
    ->dies wurde aber absichtlich nicht gemacht
    -Es sollte ein Insolvenzrecht für Staaten eingeführt werden (wie beim IWF)
    -Teilnehmer der Währungsunion sollten temporär aus der Eurozone
    ausscheiden und nach erfüllen der Konvergenzkriterien wieder beitreten
    dürfen

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Beschreibung
Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Karteikarten am EI: E Europäische Staatsschuldenkrise, erstellt von Gelöschter Nutzer am 17/02/2019.
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Gelöschter Nutzer
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  • Erstellt von isa wagner · 16 Feb 2019
  • Kopiert von isa wagner · 17 Feb 2019
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