Karteikarten
TLF 3.1.2 Dienstplan
Karten in diesem Stapel (20)
- 1Definition DienstplanDer Dienstplan ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung in Betrieben und Unternehmen. Er soll sicherstellen, dass der mittels Einsatzes von Arbeitskräften verfolgte Zweck erreicht wird und die Zweckerreichung den Qualitätsanforderungen entspricht
- 2Was Regelt der Dienstplan?- quantitativen und qualitativen Personalbedarf
- Beginn und das Ende der Arbeitszeiten
- Pausen für das Personal
- welche Arbeitnehmer zu den festgelegten Zeiten eingesetzt werden sollen - 3Zentrale Fragestellungen der Personaleinsatzplanung bzw. Dienstplanung1. Wie viele Mitarbeiter werden benötigt?
2. Welche Qualifikationen sollten die Mitarbeiter haben?
3. Ab wann und für welchen Zeitraum werden die Mitarbeiter eingesetzt?
4. Wo ist der Einsatzort der Mitarbeiter? - 4Rechtliche Grundlage WeisungsrechtArbeitgeber übt Weisungsrecht nach § 106 Satz 1 GewO aus
- 5Bei der Reglung der Arbeitszeit unterscheidet man 2 Formen1. öffentlich- rechtliche Bestimmungen
- Arbeitsschutzgesetz
- Jugendschutzgesetz
-Mutterschutzgesetz
- SGB 9 (Behinderte) - 6Bei der Reglung der Arbeitszeit unterscheidet man 2 Formen2. privatrechtliche Bestimmungen
- Tarifverträge
- Betriebs- oder Dienstvereinbarung
- Arbeitsverträge - 7Werktägliche Höchstarbeitszeit- darf 8 Stunden nicht überschreiten
- kann jedoch auf 10 Stunden erhöht werden > wenn innerhalb von 6 Monaten die 8 Stunden im Durchschnitt nicht überschritten werden
- Samstage sind auch Werktage - 8Werktägliche Höchstarbeitszeit- der Begriff "Arbeitszeit, meine die Zeit >ohne< Ruhepausen
- Pausen sind also keine Arbeitszeiten, evtl. aber Bereitschaftszeiten in Form der Anwesenheitsbereitschaft
- Diese Bereitschaftszeiten sind bei der Höchstarbeitszeit mitzuzählen
- Rufbereitschaftszeiten jedoch nicht - 9Ruhepausen § 4 ArbZG- Die vorgeschriebene Gesamtpausenzeit darf in einzelne Pausenabschnitte unterteilt werden, diese müssen min. 15 Minuten sein
- nach sechsstündiger Arbeit >muss< eine Pause gewährt werden
- darf nicht an Anfang oder Ende der Arbeitszeit gelegt werden - 10Ruhepausen § 4 ArbZG- Pausen sind keine Arbeitszeit
- die Pausenzeit muss im Voraus, spätestens am Beginn der tgl. Arbeitszeit feststehen
- der Arbeitnehmer muss während der Pause den Arbeitsplatz, auch das Betriebsgelände verlassen dürfen - 11Ruhepausen § 4 ArbZG- eine Pausenreglung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern die Pause zwar gestattet wird, es ihnen in der Praxis aber gar nicht möglich ist Pause zu machen
- in die Pause darf keine Bereitschaft angeordnet werden
- i.d.R besteht kein Anspruch auf Vergütung der Pausenzeit - 12Ruhezeiten § 5 ArbZG- zwischen den täglichen Arbeitszeiten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von min. 11 Stunden eingehalten werden
- In Pflegeberufen -> kann um eine Stunde verkürzt werden, also 10
- in innerhalb von 4 Wochen muss dies durch 12 Stunden Ruhezeit ausgeglichen werden - 13Pausenzeitenvon 0-6 Studnen = 15 Min
von 6-9 Stunden = 30 Min
ab 9 Studnen = 45 Min - 14Nachtarbeit § 6 ArbZG- Nachtarbeit ist jede Arbeit die mindestens 2 Stunden während der gesetzl. Nachtzeit zwischen 23:00 - 06:00 gewährleistet wird
- Beschäftigte, die Nachtarbeit in Wechselschichten zu leisten haben oder die an mind. 48 Tagen im Kalenderjahr in der Nacht arbeiten sind "Nachtarbeitnehmer" - 15Ausnahmen gelten für- Jugendliche, geregelt im Jugendarbeitsschutzgesetz
- werdende und stillende Mütter, geregelt im Mutterschutzgesetz
- schwerbehinderte Menschen nach dem SGB 11 - 16Privatrechtliche Bestimmungen- Tarifverträge
- Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder Arbeit an Sonntagen
- Betriebs- oder Dienstvereinbarung
- auf individualrechtlicher Ebene Arbeitsverträge - 17Form des Dienstplans- übersichtlich
- nicht zu klein
- verwendeten Symbole und Abkürzungen sollten eindeutig und erläutert sein - 18Form des Dienstplans Im Dienstplan ist angegeben:1. Vor- und Nachname des Mitarbeiters
2. die Qualifikation
3. die Sollarbeitszeit
4. Nachweis für auszugleichende Feiertage, Mehr- und Überstunden
5. Dienstplanzeitraum, Gültigkeitsdauer
6. Erstellungsdatum, Unterschrift des Erstellers + Unterschrift des Vorgesetzten
7. geplanter Dienst ( SOLL-Dienste )
8. abweichende Dienste ( angeordnete Änderungen )
9. Abweichungen vom SOLL-Plan - 19Form des Dienstplans- ist eine rechtliche Urkunde
- Änderungen müssen zweifelsfrei nachvollziehbar sein
- Tipp-Ex, Bleistift oder Füller ist wegen Gebots der Echtheit verboten
- geschriebenes streichen, bis zur Unkenntlichkeit ist auch verboten - 20Dienstplan als Dokumentation und Grundlage der Abrechnung- wird häufig benutzt, um tatsächliche Arbeitszeiten zu dokumentieren und nachzuweisen
- es muss klar unterschieden werden können welche Zeiten geplant und welche tatsächlich geleistet wurden
- am Ende des Planungszeitraums erfolgt anhand tatsächlich gearbeiteter Stunden die Abrechnung von Zeitzuschlägen
Informationen
- Beschreibung
- Mündliches Examen
- Erstellt von
- Jennifer Gutberlet · Nov 2019
- Aktualisiert
- 6 Nov 2019
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