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Erstellt von Fernando Vogt
vor mehr als 11 Jahre
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| Frage | Antworten |
| Verträgen aus Arbeitsleistungen | Einzelarbeitsvertrag Werkvertrag ( einfacher) Auftrag |
| Einzelarbeitsvertrag | - Gesetz: OR 319 - 342 Beispiel: Sekretärin, Verkäufer, Arztassistent Typ. Begriff: Arbeitnehmer, Arbeitgeber Formvorschrift: Formfreiheit Haftung: keine Haftung für das Ergebnis, nur für die Einhaltung |
| Werkvertrag | Gesetz: OR 363-379 Vertragsinhalt: Herstellung, Reperatur einer Sache für den Besteller gegen Entgelt Beispiele: Haus bauen umbauen, Hochzeitskleid anfertigen nach Mass, Auto reparieren - Typische Begr: Unternehmer, Besteller - Haftung: für die erfolgreiche Fertigstellung des Auftrages |
| Einfache Auftrag | Gessetz: OR 393 - 406 - Vertragsinhalt: Ausführung einer DL gegen Entgelt - Beispiele: ätzliche Untersuchung, Ausfüllung der Steuererklärung, Privatstunden, Rechtsberatung -Typische Begriffe: beauftragter, Auftraggeber Form: Formfreiheit Haftung: keine, sorgfältige Ausführung |
| Einzelarbeitsvertag | Vertragsparteien: Vertrag zwischen Arbeitsnehmer und Arbeitg. Hauptinhalt: Regelung des Arbeitsverhältnis Fromfreiheit |
| Gesamtarbeitsvertrag | OR 356-360f Parteien: Arbeitnehmerverband und Arbeitgeberverband Hauptinhalt: Minimalferien, Maximalferienzeit Schriftlichkeit |
| Lehrvertrag | OR 344-346a - Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden Hauptinhalt: Fachgerechte Ausbildung des Lernenden Qualifizierte Schriftlichkeit |
| Pflichten Arbeitgeber | - Lohnzahlung OR 322 - Lohnfortzahlung bei Verhinderungen, OR 324a - Ferien OR 329a Schutz der Persönlichkeit des AN OR 328 (Mobbing) |
| Pflichten Arbeitsnehmer | - Persönliche Arbeitsleistung OR 321 - Sorgfalts- und Treupflicht OR 321a Überstunden OR 321c |
| Problemen bei Arbeitsverhältnis | - Verletzung der Sorgfalts und Treuepflicht - Zusätze zum Lohn - Lohnfortzahlung bei Verhinderungen - Leisten von Überstunden - Ferienproblemen |
| Verletzung der Sorgfalts - Treuepflicht OR 321a | - angerichtet Schäden kann der AN nach Beendigung belangt werden - Schäden an Dritte primär durch Kausalhaftung AG gedeckt OR 55 - Nebenverdienst des Angestellten ist nur unter den Beendigung von OR 321a Abs. 3 unzulässig |
| Zusätze von Lohn OR 322 a-d | Über Lohn hinausgehende Entschädigungen, 10 Monatslohn, müssen vertraglich vereinbart sein |
| Lohnfortzahlung bei Verhinderung OR 324a | das gilt erst ab dem 4. Monat der Anstellung nur für das erste Dienstjahr geregelt 3 Wochen 2. Dienstjahr: Zürcher Skala, Berner Skala enthalten Kein Grund für Lohnfortzahlung : Totalausfall Öv, Schneestürme |
| Leisten von Überstunden OR 321c | Arbeitnehmer ist zu Überstunden verpflichtet, müssen notwendig sein und auch zumutbar sein, Leistungsfähigkeit muss vorhanden sein Überstunden sind mit 25% Lohnzuschlag zu entschädigen Kompensation Arbeitszeit nur durch gegenseitiges Einverständnis |
| Ferienprobleme OR 329 - 329d | 5. Wochen --> bis 20.Altersjahr dispositiv regeln--> 50 Jahre Arbeitgeber kann Zeitpunkt Ferien festlegen, sofern es das betriebliche Interesse zulässt Ferien dürfen nicht durch bezahlte Arbeit ersetz werden Lohnabzug bei Ferienarbeit OR 329d Abs.3 |
| Beendigung des Arbeitsverhältnis durch | - Zeitablauf bei befristeten Verträgen OR 344 - ordentliche Kündigung OR 335 a-c - fristlose Kündigung OR 337 |
| Zeitablauf befristeten Verträgen | keine Kündigung notwendig während Probezeit - jederzeit mit Frist 7 Tagen - 1. Monat gilt als Probezeit, Verlängerung max. 3 Monate |
| ordentliche Kündigung / fristlose Kündigung | Fristlos: nur bei dort genannten Gründen nach Ablauf der Probezeit: - im 1. Dienstjahr von 1 Monat auf Ende Monat - 2. - 9. Dienstjahr Frist von 2 Monaten auf Ende Monat - ab . 10. Dienstjahr Frist von 3. Monaten auf Ende Monat |
| Form der Kündigung | Schriftlichkeit nicht vorgeschrieben --> jede kann Mündlich Wenn andere Partei verlangt --> muss Kündigung schriftlich begründet werden OR 335 Abs. 2 |
| Kündigungsschutz | Missbräuchliche Kündigung Kündigung zur Unzeit OR 336 c-d |
| Missbräuchliche Kündigung OR 336 - 336b | Kündigung aus unzulässigen Gründen nach OR 336, weil ein Eigenschaft oder Verhalten nicht passt Kündigung wird nicht ungültig, Gekündigte hat Anspruch auf Entschädigung |
| Kündigung zur Unzeit 336 c-d | Kündigung, erfolgt , wo der AN von Gesetz wegen vor einer Kündigung geschützt ist - Militär- Zivildienst 4 Wochen davor und danach ( wenn nicht mehr als 11Tage) - Krankheit, Unfall --> Schutzzeit geht nach Dienstjahren - Schwangerschaft inkl. 16 Wochen nach Geburt |
| Wann ist Kündigung nichtig`? | Kündigung ist nichtig --> wenn sie direkt während Schutzzeit ausgesprochen wird vor Eintreten der Schutzzeit ausgesprochen, wird Kündigungsfrist unterbrochen und läuft nach Beendigung der Schutzzeit weiter |
| gesetzliche Treuepflicht | Vertragliches Konkurrenzverbot OR 340 AN uss handlungsfähig sein schriftlich begrenzt nach Ort Zeit Gegenstand Einblick in Kundekreis + Geschäftsgeheimnis keine Erschweren des wirtschaftl. Fortkommens |
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