Ausbildungsvertrag

Beschreibung

AdA-Prüfung Karteikarten am Ausbildungsvertrag, erstellt von Lara Sturm am 22/10/2020.
Lara Sturm
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Lara Sturm
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Ab wann gilt das Ausbildungsverhältnis als begründet? - nach mündlicher Vereinbarung - wesentliche Inhalt ist unverzüglich, spätestens vor Beginn der Ausbildung schriftlich niederzulegen
Wer sind die Vertragspartner? - Ausbildende - Azubi - ggf. gesetzliche Vertreter (bei Minderjährigen)
Mindestinhalte des Vertrags - betrieblicher Ausbildungsplan - Art, Ziel & Inhalt der Ausbildung - Beginn & Dauer - Dauer von Probezeit & Urlaub - Höhe der Vergütung - regelmäßige, tägliche Ausbildungszeit - außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen - Kündigungsvoraussetzungen - Hinweis auf Tarifverträge & Betriebsvereinbarung - Form der Ausbildungsnachweise
5 Unzulässige Vereinbarungen lt. BBIG - Beschäftigungsbeschränkungen nach der Ausbildung - Vertragsstrafen sind nichtig - Entschädigungszahlungen für die Ausbildung - Ausschluss/ Beschränkung von Schadenersatzansprüchen - pauschale Schadenersatzbeträge
5 Pflichten des Ausbildenden - Ausbildungspflicht - Vergütungspflicht - Fürsorgepflicht - Freistellungspflicht - Zeugnispflicht
5 Pflichten des Azubis - Lernpflicht - Sorgfaltspflicht - Geheimhaltungspflicht - Schulpflicht - Pflicht einen Ausbildungsnachweis zu führen
Was geschieht mit dem Vertrag? - Einreichung bei der zuständigen Kammer - Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse
Wer erhält eine Vertragsabschrift? - Betrieb (Original) - Kammer - Azubi - ggf. gesetzlicher Vertreter
Wie kann die Ausbildungszeit zu Beginn verkürzt werden? - beide Vertragspartner stellen gemeinsam einen Antrag - Kammer entscheidet - mögl. Gründe: Abitur, Fachabitur, über 21J., 2. Ausbildung, erfolgreicher Berufsfachschulabschluss
Rechtliche Regelungen zur Probezeit - Mind. 1 Monat, höchstens 4 Monate - kein Verzicht möglich - Probezeit kann nicht verlängert werden (Ausnahme: mehr als 1/3 krank, Verlängerung um diese Zeit)
Wie ist die Vergütung im BBIG geregelt? - muss angemessen sein (mind. Mindestvergütung) - muss jährlich ansteigen - muss am letzen Arbeitstag des Monats zur Verfügung stehen - Überstunden sind besonders zu vergüten - Berechnung einzelner Arbeitstage (30 Tage/ Monat) - bis zu 75% einbehaltbar für Kost & Logie, aber nicht mehr als die amtlich festgelegten Sachbezugswerte)
Fortzahlung der Vergütung - unbegrenzt für die Zeit der Freistellung (Schule, Prüfung, Lehrgänge) - bis zu 6 Wochen bei unverschuldeter Krankheit - der Azubi sich zur Arbeit bereithält, diese aber ausfällt - der Azubi unverschuldet nicht teilnehmen kann
Sinn und Zweck der Probezeit - beide Seiten wollen feststellen ob sie zueinander passen - Eignung des Azubis erproben
Regelungen zur Kündigung (vor & während der Probezeit) - ohne Frist - ohne Grund (wichtig als AG, sonst angreifbar) - schriftlich - von beiden Seiten möglich
Regelungen zur Kündigung (nach der Probezeit) - fristlos nur aus wichtigem Grund - schriftlich von beiden Seiten - Grund darf nicht länger als 2 Wochen bekannt sein
Wann gilt die Ausbildung als beendet? - mit Zeitablauf - Prüfung erfolgreich absolviert vor Zeitablauf, dann mit Ergebnisbekanntgabe - bei Nichtbestehen muss Azubi auf eigenes Verlangen die Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin verlängern lassen (max. um 1 Jahr)
Einseitiges Kündigungsrecht - nur vom Azubi - Frist von 4 Wochen - Berufswechsel oder Ausbildungsabbruch NICHT: Betriebswechsel
Wie kann die Ausbildung beendet werden? - erfolgreiche Prüfung - mit Zeitablauf - durch Kündigung - mit Aufhebungsvertrag - mit Tod
Was ist ein Aufhebungsvertrag? - bestehender Vertrag wird on beidseitigem Einvernehmen in den Zustand der Nichtigkeit versetzt
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