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Karteikarten

Bauwirtschaft | VL 05 - Vertragsverhältnisse in der Bauwirtschaft

Michael Rautenstrauch Architektur Deutsch 22 Karten

Bauwirtschaft | VL 05 - Vertragsverhältnisse in der Bauwirtschaft

Karten in diesem Stapel (22)

  1. 1Mit wem schließt der Auftraggeber die Verträge?1. Einzelplaner, Generalplaner
    2. Einzelunternehmen, Generalunternehmen,
    Totalunternehmen
    3. Generalübernehmer, Totalübernehmer
    4. ARGEn
    5. Projektsteuerung, Projektconsulting
  2. 2Erkläre die Trennung zwischen Planung und Ausführung im Vertragsverhältnis..Planung
    Freiberufler, Werkvertragsverhältnis zwischen
    Auftraggeber (Bauherr) und Architekt
    Ausführung
    keine Freiberufler, sondern Unternehmer und
    Handwerker
    Werkvertragsverhältnis zwischen Auftraggeber (Bauherr)
    und Architekt
  3. 3Definiere den Begriff „Einzelplaner“ und beschreibe ihren AufgabenbereichEinzelplaner sind Architekten, Bauingenieure sowie alle
    Fachingenieure des Bauwesens.
    - klassische Baubeteiligte:
    - Arch / Bauing (ber. Ing)
    (Planvorlageberechtigt)
    - Bau.Ing Statik
    - Haustechnik (HT)
    >> HLKS
    - TGA
    = HT + Elektro
  4. 4Was unterscheiden Einzelunternehmer von Generalunternehmer und Totalunternehmer?Einzelunternehmer
    „Handwerker“; Vergabe von Losen in einzelnen Gewerken mittels
    Einheitspreisvertrag oder Pauschalvertrag, heute hauptsächlich im
    Wohnungsbau
    Generalunternehmer
    Muss einen Teil selbst ausführen (z.B. Rohbau) und darf Nachunternehmer,
    darf für die anderen Gewerke (Ausbau) oder Lieferanten beauftragen
    > haftet für seine und die Leistungen der Nachunternehmer
    idR. schlüsselfertige Übergabe
    Totalunternehmer
    wird vom Bauherrn beauftragt (Werkvertrag) und beauftragt Planer (falls
    nicht im Hause), Handwerker und Lieferanten als Nachunternehmer
    oft bei U-Bahnen, Flughäfen etc.
  5. 5Stelle Werk – und Arbeitsvertrag gegenüber.Werkvertrag
    - Haftung für Erfolg (Unternehm. Risiko)
    - U. in eigener Organisation und eigenem Plan tätig.
    - Arbeit mit eigenen Mitteln
    - Werkherst. auch mit Gehilfen und Substituten möglich
    - grundsätzlich Ziel–Schuld–Verhältnis, aber auch Dauerschuld-verhältnis
    Arbeitsvertrag
    - Haftung für Sorgfalt
    - ist immer Dauerschuldverhältnis
    - organisatorische, persönliche, wirtschaftliche Abhängigkeit
    - Arbeitnehmer ist in fremde Organisation eingegliedert
    - persönliche Arbeitspflicht des Arbeitn.
    - Arbeit unter fremder Leitung, mit fremden Arbeitsmitteln
  6. 61. In welchem Paragraphen ist der Werkvertrag geregelt? Nenne weitere Beispiele für einen Werkvertrag (ZSchV) 2. Was ist der Unterschied zum Dienstvertrag (Dauerschuldv.)? 3. Nennen Sie ein Beispiel für ein DauerschuldverhältnisBGB §631
    - Herstellung eines Maßanzuges
    - Reparatur eines Autos
    - Erstellung eins Gutachtens
    - Kauf einer Zeitung
    > wesentlich ist der Erflog der Herstellung
    2. „Anwesenheitspflicht“
    3. Zeitungsabo
  7. 71. Definiere den Begriff „Generalplaner“ und beschreibe ihren Aufgabenbereich. 2. Wie nennt man diese Art der Planung?- Hauptauftragnehmer und Projektmanagement
    - Planungsvertrag mit dem Bauherrn
    - (oft) Nachunternehmer für wesentliche Teile der
    Planungsleistungen (oder im eigenen Haus)
    > Objektplaner (Arch oder planender Ing)
    > TGA-Planer und andere Fachingenieure
    2. Integrierte Planung
  8. 8Erklären Sie den General-, bzw. den TotalÜBERNEHMER.- Wird vom Bauherrn beauftragt (oft Pauschalpreisvertr.).
    - GÜ/TÜ vergibt alle Planungs- und Bauleistungen an
    Nachunternehmer (oft GU).
    - Übernimmt Koordinierungs-, Verwaltungsarbeiten und
    rechtl. Vertragsangelegenheiten.
    - unterscheidet sich vom GU dadurch, dass alle
    Ausführungsleistungen „außer Haus“ gegeben werden.
    - Die Übergabe erfolgt i.d.R. Schlüsselfertig
    oft sind das große Bauunternehmen, Immobiliengesell.
    oder Managementfirmen.
    „garantierte Maximalpreisverträge“
  9. 9Zeigen sie in einer schematischen Darstellung die Hierarchischen Verhältnisse des Generalplaners:Zeigen sie in einer schematischen Darstellung die Hierarchischen Verhältnisse des Generalplaners:
  10. 10Erklären sie anhand von Stichworten die Funktion von ARGEn: Was ist eine ARGE? Beschreiben sie die Eigenschaften.- ARGEn sind mehrere natürliche oder juristische
    Personen, die sich zusammengeschlossen haben, um
    gemeinsame Ziele zu erreichen.
    - „Firma auf Zeit“
    - Unterliegen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    > haftet gesamtschuldnerisch
    - Kaufmännisch federführende Firma muss bestimmt
    werden
    - technisch federführende Firma muss bestimmt werden
    - eigenes Subjekt für die Umsatzsteuer
  11. 11Wer muss ein Bauschild aufstellen?- Arbeitsgemeinschaften
    - bei Bauprojekten für die öffentliche Hand (Verwendung
    von Steuergeldern)
  12. 12Nennen Sie eine Besonderheit der Arge in Bezug auf das Handelsrecht.ARGEN unterliegen der allgemeinen Regelung für
    Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR).
  13. 13Wer darf Bauschilder aufstellen?- private Bauherren können freiwillig ein Bauschild
    aufstellen (z.B. als Werbung)
    - bei Argen oder öffentlichen Bauprojekten muss ein
    Bauschild aufgestellt werden
  14. 14Nennen sie 3 Vorteile bezüglich ARGEn:1. Großprojekte sind oft nur durch den Zusammenschluss
    mehrerer Baufirmen bewältigbar
    2. Die persönliche Haftung aller ARGE-Partner für ein
    Projekt erweitert den Haftungspool und erleichtert die
    Aufnahme von nötigen Fremdmitteln
    3. Durch die wechselseitige Verrechnung von Leistungen
    unter den ARGE-Partnern bestehen beträchtliche
    Gestaltungsspielräume für die Teilnehmer
  15. 15Beschreiben Sie eine „5er Arge“ und wie sie sich zusammen setzt.1. technisch federführende Firma
    2. kaufmännisch federführende Firma
    3-5. Beistellungspartner von Geräten und Personal
  16. 16Nennen sie 2 Nachteile bezüglich ARGEn:- hoher Verwaltungsaufwand für die gesonderte
    Gewinnermittlung, die Verteilung von
    Gewinnen/Verlusten sowie eine wechselseitige
    Verrechnung von Leistungen
    - ausfallender Partner muss durch die anderen getragen
    werden (gemeinsame Haftung)
  17. 17Was muss auf einem Bauschild stehen.1. Projektname
    !. Bauherr und ggf. Nutzer
    2. Alle am Bau beteiligten Planer und ihre Tätigkeitsfelder
    3. Bauunternehmer oder am Bau beteiligte Unternehmen
  18. 18Was macht ein Bauträger eine General-Totalübernehmer?Kaufgrundstück. Wird nach Bauvorschrift bezahlt und
    darf nicht überbezahlt werden.
  19. 19Mit wem schließt der Generalunternehmer Verträge?Auftraggeber, Nachunternehmer und Lieferanten
  20. 20Was sind die Bauleistungen von Generalunternehmer?Die eigene Ausführung (Rohbau). Beauftragung von
    Subunternehmer (Ausbau). Haftung von alle Gewerke
    (auch für Subunternehmen). Trägt das Mengenrisiko
  21. 21Was ist ein Faktenvetrag?- Die Auftragnehmer haben sich gegenüber dem Auftraggeber zur
    Erbringung der Leistung gegen
    Entgelt verpflichtet
    - Auftragnehmer schuldet einen festgelegten Erfolg (sonst Dienstvertrag)
    - Haften über Werkverträge gegenüber dem Auftraggeber (Bauherrn)
    - Können ander Beteiligte nicht beauftragen (Auftraggeber muss
    genehmigen)
    - Der Bauherr schließt mit jedem Planer einen eigenen Werkvertrag.
    - Die Leistungen und die Honorierung ordnen sich nach den
    Honorarordnungen der Architekten,
    Bauingenieure sowie der Fachingenieure.
    - Jeder Planer haftet nach den Rahmenbedingungen des geltenden Rechts
    und dem abgeschlossenen Vertrag
  22. 22—

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Beschreibung
Christiana
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