Karteikarten
Eingriffsrecht
Karten in diesem Stapel (24)
- 1Polizei (§1 PolG NRW)Gem. §11 POG die Kreispolizeibehörden und deren Amtswalter
- 2Personenebezogene Daten (§3 (1) DSG NRW)Einzelangaben über persönliche oder
sachliche Verhältnisse einer bestimmten
oder bestimmbaren Person - 3Gefahr im Verzuge ( § 1 (1) S. 3 PolG NRW)...liegt vor, wenn ein Abwarten bis zum
Eintreffen der an sich zuständigen Behörde
die notwendigen Maßnahmen erschweren oder
vereiteln würde und zur Verhinderung eines
Schadens sofort eingegriffen werden muss - 4FreiheistentziehungWenn die - tatsächlich und rechtlich
an sich gegebene - körperliche
Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung
hin aufgehoben wird durch Festhalten an
einem eng umgrenzten Raum - 5FreiheitsbeschränkungWenn jemand durch die öffentliche
Gewalt gegen seinen Willen daran
gehindert wird, einen Ort aufzusuchen
oder sich dort aufzuhalten - 6EilfallzuständigkeitMit dem Einschreiten kann nicht auf
die an sich zuständigen Behörde
gewartet werden - 7NotzuständigkeitDie an sich zuständige Behörde verfügt nicht
über die entsprechend notwendigen Mittel - 8Aufenthalt (§12 (1) Nr. 2+3 PolG NRW)OVG HAMBURG 2002:
''Eine Person hält sich nicht an einem
gefährlichen Ort auf, wenn sie diesen lediglich
durchquert ohne zu schlendern, Kontakt mit
anderen Personen aufzunehmen oder ihn
mehrmals zu passieren - 9Herrenlose Sache (§ 959 BGB)Eine bewegliche Sache wird herrenlos,
wenn der Eigentümer in der Absicht, auf
das Eigentum zu verzichten, den Besitz
der Sache aufgibt - 10GefahrZustand, der einen Schaden
erwarten lässt - 11SchadenJede wahrscheinliche, nicht unerhebliche
Minderung eines normal bestehenden
Schutzgutes - 12Gegenwärtige Gefahr...liegt vor, wenn die Einwirkung des
schädigenden Ereignisses bereits
begonnen hat oder unmittelbar oder in
absehbarer Zeit mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit
bevorsteht - 13Gegenwärtige erhebliche Gefahr...liegt vor, wenn durch eine gegenwärtige
Gefahr ein Schaden für ein wichtiges
Rechtsgut (Leib, Leben, Funktionsfähigkeit)
zu befürchten ist - 14GeeignetheitEine Maßnahme ist dann geeignet, wenn
sie objektiv zwekctauglich ist und wenn mit
ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert
oder erreicht werden kann - 15ErforderlichkeitVon mehreren möglichen und geeigneten
Mitteln hat die Polizei diejenigen zu treffen,
die den Einzelnen am wenigsten treffen - 16IDF (§12)Feststellen von personenbezogenen
Daten, die eine Person von allen
übrigen Personen als Individuum
kennzeichnet
-> §111 OWiG - 17Befragung (§9 PolG)...ist die AUfforderung der Polizei
gegenüber einer bestimmten Person,
eine Auskunft zu erteilen oder eine
Aussage zu machen - 18Platzverweis (§34 PolG)...ist die Aufforderung an eine oder
mehrere Personen, vorrübergehend
einen Ort zu verlassen oder nicht
zu betreten - 19Vorrübergehend (§34 PolG)-> Bis die Gefahr endet
-> Nicht länger als 12h - 20GewahrsamnahmeEine zeitlich befristete Freiheitsentziehung,
bei der eine Person zum Zwecke der
Gefahrenabwehr gehindert wird, sich
von einem eng umgrenzten Raum
fortzubewegen - 21Vernehmung...liegt dann vor, wenn eine Person
gezielt im Hinblick auf die Klärung
eines Sachverhaltes zu einer
Äußerung veranlasst wird - 22Observation (§16a (1) PolG)Erhebung personenbezogener Daten
durch eine planmäßig angelegte, im
Allgemeinen unauffälligen Beobachtung
einer oder mehrerer Personen - 23Kurzfristige Observation (§16a (4) PolG)-> nicht durchgehend länger als 24h
-> nicht an mehr als 2 Tagen
vorgesehen/durchgeführt - 24AngemessenheitMaßnahme darf nicht zu einem Nachteil
führen der zu dem erstrebten Erfolg
erkennbar außer Verhältnis steht
Informationen
- Beschreibung
- Karteikarten am Eingriffsrecht, erstellt von Tobias Hinrichs am 13/01/2016.
- Erstellt von
- Tobias Hinrichs
- Aufrufe
- 3
- Bewertung