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Don Padron
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Don Padron
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Frage Antworten
Rechtsgeschäfte Sind Willenserklärungen einer oder mehreren Personen, die auf eine bestimmte Rechtswirkung hingerichtet sind. Sie sollen ein Rechtsverhältnis begründen, ändern oder aufheben (zB. Kaufvertrag / Mietvertrag).
Wie kann die Abgabe einer Willenserklärung erolgen? Sie kann grundsätzlich formlos oder wahlweise - mündlich - schriftlich - durch bloßes Handeln erfolgen
Welche Ausnahmen gibt es zur Abgabe der Willenerklärung? - Schriftform (Miet & Ratenverträge) - Öffentliche Beglaubigung (Ablehnung einer Erbschaft, Eintrag ins Handelsregister) - Notarielle Beurkundung (Ehevertrag, Grundstückskauf)
Wann sind Rechtsgeschäfte nichtig? Wenn sie aufgrund gesetzlicher Gründe von Anfang an unwirksam sind.
Einseitige Rechtsgeschäfte Eine Willenserklärung einer Person (Schenkung)
Zweiseitige Rechtsgeschäfte Zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Arbeitsvertrag, Darlehnsvertrag)
Rechtsfähigkeit Ist die Eigenschaft, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Wann beginnt die Rechtsfähigkeit bei natürlichen Personen? Sie beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.
Was sind juristische Personen? Sie sind Zusammenschlüsse von Personen oder Vermögensmassen, denen der Staat die Eigenschaft von Personen Kraft Gesetz verliehen hat.
Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können. (Sie ist vom Alter und vom Geisteszustand abhängig)
Unterteilung des Alters in der Geschäftsfähigkeit - Geburt (Nicht geschäftsfähig) - Ende des 7. Lebensjahres (Beschränkt Geschäftsfähig) - Ende des 18. Lebensjahres (Unbeschränkt Geschäftsfähig)
Anfechtung Ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, das zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führt.
Verträge Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweiter oder mehrerer Personen über einen bestimmten Gegenstand oder Recht
Welche Vertragsarten sind im BGB geregelt? - Veräußerungsvertrag (Kaufvertrag/Schenkung) - Gebrauchsüberlaassungsvertrag (Miet, Pacht, Leih & Darlehnsverträge) - Tätigkeitsvertrag (Dienst, Werk & Werkslieferungsvertrag)
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