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Karteikarten

C, 1.7.2, Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen (Mobilien), Erarbeitung

Stefan Kurtenbach Rechtliche Grundlagen des Handelns privater Haushalte Eingangsklasse Deutsch 4 Karten

Karten in diesem Stapel (4)

  1. 1Welche Möglichkeiten für die Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen sind denkbar?1. Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber, dass das Eigentum übergehen soll und Übergabe der Sache.
    2. Einigung, dass das Eigentum ohne Übergabe übergehen soll, wenn sich die Sache bereits beim Erwerber befindet.
  2. 2Was versteht man unter gutgläubigem Erwerb von Eigentum?Ist der Erwerber einer Sache in gutem Glauben, so kann er auch dann das Eigentum erlangen, wenn die Sache dem Veräußerer nicht gehört.
  3. 3Wann schützt der gute Glaube beim gutgläubigen Eigentumserwerb nicht?Wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde oder anderweitig abhanden gekommen ist. Ein gutgläubiger Eigentumserwerb an gestohlenen Geld ist allerdings möglich.
  4. 4Welcher Sonderfall des Eigentumsübergangs gibt es bei einem Erbfall?Unabhängig davon, ob der Erbe geschäftsfähig oder geschäftsunfähig ist, erwirbt er im Augenblick des Todes des Erblassers dessen Vermögen, ohne dass eine Einigung und Übergabe erforderlich ist.

Informationen

Beschreibung
Eingangsklasse Rechtliche Grundlagen des Handelns privater Haushalte Karteikarten am C, 1.7.2, Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen (Mobilien), Erarbeitung, erstellt von Stefan Kurtenbach am 09/08/2017.
Erstellt von
Stefan Kurtenbach
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