Frau Adler abreitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 05.01.2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zudem rufschädigend, da sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29.04.2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Was ist in diesem Zusammenhang richtig?
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