10. Die Z-GmbH zahlt ihrem zu 60% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer Z monatlich ein Gehalt von 5.000 €. Nachdem der Z nachhaltig festgestellt hat, dass vergleichbare Geschäftsführer anderer Gesellschaften monatlich ein angemessenes Gehalt von 8.000 € erhalten, wird der Arbeitsvertrag mit der Z-GmbH ab dem 1.1.05 am 01.12.205 rückwirkend entsprechend geändert. Am 15.12.05 erhält der Z durch die Z-GmbH eine Gehaltsnachzahlung von 33.000 €. Welche Aussage ist zutreffend?
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