Módulo 8 de 9 · Texto
Aufgaben
Die Gremien vertreten die Interessen ihrer jeweiligen Gruppe. Sie regeln ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Rechtsvorschriften (§ 75 BbgSchulG).
Stimmberechtigt sind nach § 77 Abs. 1 BbgSchulG alle Mitglieder des jeweiligen Gremiums.
Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Zu den Aufgaben der Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher gehört es,
- die Interessen der Eltern der Klasse gegenüber der Klassenlehrkraft und den Fachlehrkräften zu vertreten,
- an den Beratungen der Eltern- und der Klassenkonferenz teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten,
- die Elternversammlung vorzubereiten und durchzuführen,
- sich in den Mitwirkungsrechten auszukennen oder bereit zu sein, sich das notwendige Wissen anzueignen.