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Módulo 8 de 9 · Texto

Aufgaben

Charlott Rubach

Die Gremien vertreten die Interessen ihrer jeweiligen Gruppe. Sie regeln ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Rechtsvorschriften (§ 75 BbgSchulG).

Stimmberechtigt sind nach § 77 Abs. 1 BbgSchulG alle Mitglieder des jeweiligen Gremiums.

 

Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Zu den Aufgaben der Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher gehört es,


-  die Interessen der Eltern der Klasse gegenüber der Klassenlehrkraft und den Fachlehrkräften zu vertreten,
-  an den Beratungen der Eltern- und der Klassenkonferenz teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten,
-  die Elternversammlung vorzubereiten und durchzuführen,
-  sich in den Mitwirkungsrechten auszukennen oder bereit zu sein, sich das notwendige Wissen anzueignen.

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